Grundlose Attestpflicht

Hallihallo ihr alle,

Also die Sache ist so: Unsere Klasse fährt morgen auf Klassenfahrt und ich war schon vor ca 4 wochen bei unserem Schulleiter, um mit ihm zu klären, dass ich nicht mitfahren werde. [EDIT: Absatz auf Wunsch des Verfassers entfernt]

Das hab ich auch meinem Schulleiter erzählt und er sagte nur, dass das für ihn kein Argument sei, denn sowas „härtet“ ab. Da war also nichts zu machen. Ich wollte natürlich unter keinen Umständen mitfahren, so bin ich zu meinem Hausarzt gegangen, hab auch ihm die ganze Geschichte erzählt und er hat mir letztendlich auch ein Attest für die Fahrt ausgestellt.
Als das heute mein Schulleiter erfahren hat, ist er natürlich in die Luft gegangen, hat mich aus dem Unterricht geholt und mir erstmal erzählt, dass ich hiermit die ganze Schule blamiere ( was total unbegründet ist) und dass er das nicht dulden wird. Er hat also einen Termin beim Amtsarzt gemacht und da muss ich morgen auch hingehen. Alles schön und gut, das werde ich auch tun.

Allerdings kommt jetzt hier hinzu: Er hat mir Attestpflicht „gegeben“, für den Rest des Schuljahres.
Darf er das einfach so?? Ich war nie wirklich lange/oft krank und außerdem habe ich ihm ja auch für die Fahrt ein Attest gebracht. Für mich ist diese Maßnahme also komplett unbegründet.

Hoffe auf eure Antwort

Hallo,

selbstverständlich darf er das. Wenn die Schule begründete Zweifel an der Krankheit hat, kann sie sowohl auf den Besuch beim Amtarzt als auch auf eine ständige Attestpflicht bestehen.

In deinem Fall drängt sich durchaus der Verdacht auf, dass es sich bei dem Attest um ein Gefälligkeitsattest handelt. Eine Untersuchung beim Amtsarzt ist der logische Schritt, um diesbezügliche Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen.

Wenn sich herausstellt, dass das Attest keine solide Grundlage hat, kriegt mit ziemlicher Sicherheit auch dein Arzt eins auf die Mütze. Gefälligkeitsatteste können bis zu zwei Jahren Haft für den Arzt bedeuten. Für dich kann das - je nach landes- und schulrechtlicher Verordnung - unter Umständen den Rauswurf zur Folge haben.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,
da muss ich dir widersprechen - ohne wirklich das Schulgesetz zu kennen. Psychosomatik ist genauso ein Grund für ein Attest wie eine attestierte Lungenenzündung. Bei dem was der Fragende schreibt, klingt das auch erstmal sehr glaubwürdig. Da würde ich mir beim Amtsarzt auch keine Sorgen machen. Auch ein Amtsarzt ist im Sinne des Patienten beauftragt den Sachverhalt zu prüfen und kein vom „Auftraggeber“ bezahlte Institution.

Ob die Schulleitung befugt ist einem einzelnen Schüler einen Attestzwang aufzuerlegen wäre interessant zu wissen. So wie das aussieht scheint es ein Rückzug in der Verantwortung zum Thema Mobbing zu sein.
Ich würde dem Fragenden dringend empfehlen sich mit Eltern- bzw. Klassensprechern in Verbindung zu setzen, denn „Abhärtung“ sollte kein Ziel einer schulischen Veranstaltung sein.

Viele Grüße

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Moin,

es ist durchaus möglich, dass bei Fehltagen/Nichtteilnahme an schulischen Veranstaltungen das Akzeptieren einer mündlichen oder telephonischen Benachrichtigung eine Kann-Bestimmung ist.

Für mich ist diese Maßnahme also komplett unbegründet

Solche Regelungen sind (wie immer im schulischen Bereich) Ländersache und Du solltest dich erkundigen, was die Vorschriften in Deinem Bundesland dazu sagen.

Ich kann allerdings sehr gut verstehen, dass Dein Schulleiter in die Luft gegangen ist. Du hast vor 4 Wochen wegen Deiner Nichtteilnahme an der Fahrt mit ihm gesprochen, er hat Deinen „Antrag“ abgelehnt, und damit war die Angelegenheit für erledigt.
Nun kommst Du einen Tag vor der Abfahrt mit einem Attest an - da musst Du dir wirklich den Vorwurf gefallen lassen, dass Du dieses Attest nicht sehr viel früher vorgelegt hast.
Auch das Gespräch vor 4 Wochen hat schon zu spät stattgefunden. Der Organisator der Fahrt hat Dich nämlich einbezogen bei der Planung der Fahrt; er hat für Dich eine Fahrkarte oder einen Flugschein bestellt, ein Bett reserviert, Vorauszahlungen geleistet etc. Für den verantwortlichen Lehrer ist es nun eine Sauarbeit, das alles wieder rückgängig zu machen, noch dazu im Nachhinein.

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass Du nicht an einer Klassenfahrt teinehmen willst oder kannst; die Gründe dafür hast Du genannt. Du kanntest jedoch Dein Problem und hättest sehr viel früher tätig werden müssen.

Grüße
Pit

Hallo,

unser Sohn leidet immer wieder unter starken Kopfschmerzen. Er fehlt dann ein oder zwei Tage in der Schule.
Nachdem das eine Zeit lang öfter vorgekommen ist, habe ich den Klassenlehrer angerufen um ihm mitzuteilen, dass die Kopfschmerzen eine Ursache haben und ich ihn darüber informieren wolle. Er sagte mir, das unser Sohn mit diesem Anruf um die Attestpflicht drumrumgekommen ist. Er wollte das nach den nächsten Fehltagen einführen. Die Schule praktiziert das schon seit Jahren.
Wir wohnen in Schleswig-Holstein.

Ansonsten bin ich mit den Anderen der Meinung, dass Du Dich früher hättest abmelden müssen. Das der Rektor jetzt „bockig“ ist und seine Position ausspielt, kann ich sogar nachvollziehen.

H.

Hallo Chilli,

Psychosomatik ist genauso ein Grund für ein Attest wie eine attestierte Lungenenzündung.

Das bestreite ich auch nicht. Und wenn das Attest entsprechend ausgestellt wurde, wird der Amtsarzt das bestätigen und gut ists. Wenn dieser ihn wegen Masern krankgeschrieben hat und der Schüler keine hat, sieht das anders aus. Auch bei unklarer Diagnosestellungen werden aber wohl zumindest Rückfragen auftauchen.

Ob die Schulleitung befugt ist einem einzelnen Schüler einen Attestzwang aufzuerlegen wäre interessant zu wissen.

Häufig findet sich in Schulordnungen der Passus, dass eine Attestpflicht auferlegt werden kann, wenn begründete Zweifel an der Krankheit bestehen. Genau lässt sich das für den UP nur sagen, wenn Bundesland und Schulform bekannt sind. Zudem bestehen immer auch schulinterne Regelungen.

das aussieht scheint es ein Rückzug in der Verantwortung zum Thema Mobbing zu sein.

Man sollte wohl die Kirche im Dorf lassen. Wenn ein Schüler darum bittet, einer schulischen Veranstaltung fernbleiben zu können und im Falle der Nichtgenehmigung eine Krankmeldung vorlegt, lässt das natürlich aufhorchen. Hier gleich „Mobbing“ zu schreien scheint mir doch ein wenig überzogen.

Auch im Berufsleben würde ein solches Verhalten vermutlich vom Arbeitgeber genauer beobachtet werden.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo ParisLoving,

so wie du die Sache schilderst ist dein Verhalten rational und nachvollziehbar. Das der Schulleiter derartig reagiert ist erst einmal nicht nachvollziehbar. Aber ich kann auch nicht erahnen, was im Vorfeld mit dem Klassenlehrer war. Eventuell hat es zwischen den beiden ein Gespräch gegeben und der Schulleiter unterstützt die Haltung des Klassenlehrers. Eine etwas ehrlichere Variante hätte dir sicherlich gut getan. Wenn der Schulleiter dir wegen des verspäteten Erscheinens klar gemacht hätte, dass ein Rückzug nun nicht mehr möchlich ist, dann hätte das die Situation sicherlich entspannt.
Das der Schulleiter dir eine generelle Attestpflicht verordnet, hört sich erst einmal etwas überzogen an. Ich hätte versucht, die Sache anders zu regeln. Gehe zu deinem Klassenlehrer. Sage ihm, dass du dir Fahrt bezahlen wirst, ob du dabei bist oder nicht. Somit fällt der gesamte Arbeitsaufwand für ihn weg. Ganz abgesehen wäre ich als Lehrer dazu eh nicht zu bereit. Angemeldet ist angemeldet.
Ich würde an deiner Stelle den Ball flach halten. Gehe zu dem Amtsarzt. Nimm das Ergebnis hin und auch die Attestpflicht. Du sagtest, dass du eh nicht viel krank bist. Dann ist das auch nicht problematisch. Solltes du das eskalieren lassen, dann hat dich die Schule auf den Kicker. Im Lehrerzimmer wird über dich geredet, etc.
Zahle die Klassenfahrt, fahre nicht mit, wenn es dir nicht gut tut.
Das scheint mir die angehmste Lösung für dich zu sein. Solltes du das Geld nicht aufbringen könne, suche dir für für kurze Zeit einen kleinen Job für Schüler. Danach bist du wieder Vollzeitschülerin.
Es ist eh nicht schön für dich, in dieser Klasse lernen zu müssen.
Das kostet Kraft, in die Schule zu gehen. Versuche weitere Konflikte zu vermeiden, um dich zu schonen.
Ich finde es tapfer, dass du weiterhin in die Klasse gehst. Eventuell könntest du auch mal über einen Klassen- oder Schulwechsel nachdenken.

Alles erdenklich Gute
Gruß
numbat

Hi

Du solltest vielleicht nochmal das Gespräch mit dem Rektor suchen und ihn fragen, ob er wirklich die Verantwortung dafür übernehmen möchte, wenn dir bei der „Abhärtung“ etwas geschieht.

Viele Leute unterschätzen Mobbing, tatsächlich kann es gerade auf Klassenfahrten zu lebensgefährlichen Situationen kommen, wenn der Mob durchdreht. Ich wurde auch mal zurückgelassen und das hätte böse ins Auge gehen können.

Wenn dein Rektor wirklich verantworten kann, dass du in einer fremden Stadt verloren gehst und evtl. nicht rechtzeitig deine Medikamente nehmen kannst, wenn du von Mitschülern einen Hügel mit unbekanntem (steinigen) Terrain hinuntergeschubst wirst, oder vielleicht vor eine U-Bahn geschubst u.ä. dann soll er dir das bitte schriftlich geben.

Und wenn er das getan hat wendest du dich ans Schulministerium, denn dies würde nachweisen dass er dein Wohl bewusst gefährden würde.

lg
Kate

Hallo ParisLoving !

So wie du das Verhalten des Rektors und die Gesamtsituation darstellst (hört sich so an, als wenn an deiner Schule Mobbing - Prävention noch ein Fremdwort ist)würde ich noch 2 Dinge in Betracht ziehen :

  1. Was sagen denn deine Eltern zu dem Ganzen Geschehen ? Könntest du sie nicht auch einbeziehen und um Beistand bitten ?

  2. Gibt es Vertrauenslehrer oder jemand anderen, den du um Hilfe bitten könntest ?

Laß dich nicht unterkriegen !
Viel Glück !
jg

Hallo,

Man sollte wohl die Kirche im Dorf lassen. Wenn ein Schüler
darum bittet, einer schulischen Veranstaltung fernbleiben zu
können und im Falle der Nichtgenehmigung eine Krankmeldung
vorlegt, lässt das natürlich aufhorchen. Hier gleich „Mobbing“
zu schreien scheint mir doch ein wenig überzogen.

Das was er schreibt IST Mobbing. Wir wissen nicht, was bisher gegen sein nicht erfolgte Integration in der Klassengemeinschaft getan wurde - aber wenn er ein schlechtes Erlebnis hatte, gefolgt mit Angst, dann kann man doch nicht ernsthaft erwarten, dass er ohne sich zu wehren das nochmal mitmacht.

Auch im Berufsleben würde ein solches Verhalten vermutlich vom
Arbeitgeber genauer beobachtet werden.

Du kannst keine Klassengemeinschaft in der Schule mit einem Team am Arbeitsplatz vergleichen. In der Schule lernt man und es wird wohl auch erwartet, dass man dort Frende findet. Am Arbeitsplatz ist das anders - Du musst mit Deinen Kollegen nicht befreundet sein (ist oftmals sogar eher unerwünscht) und es gibt wohl kaum ein Betrieb, der eine Betriebsreise oder auch nur eine Weihnachtsfeier vorschreibt.

Viele Grüße

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Hallo

  1. Gibt es Vertrauenslehrer oder jemand anderen, den du um Hilfe bitten könntest ?

Du kannst auch den Vorgesetzten vom Direktor anrufen (Schulamt oder Bezirksregierung). Vielleicht haben die ja eine andere Auffassung zum Mobbing.

Viele Grüße

Hallo Chilli,

Das was er schreibt IST Mobbing.

Wobei wir lediglich die Darstellung des UP kennen. Vielleicht hat er auch nur ein Problem mit seinem eigenen Sozialverhalten. Das eine wie das andere ist von hier nicht zu beurteilen.

Unterm Strich bleibt stehen: Wenn das Attest berechtigterweise ausgestellt wurde, hat es auch Bestand vor dem Amtsarzt. Wenn nicht, müssen die Beteiligten mit den möglichen Konsequenzen leben.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo Jule,

Das was er schreibt IST Mobbing.

Wobei wir lediglich die Darstellung des UP kennen.

Ja, das ist richtigt, liegt aber in der Natur der Sache hier. Es gibt hier niemand der bei einem Konflikt die anderen in diese Diskussion mit einbringt. Wir können nur vom positiven Glauben ausgehen, dass das was schreibt so stimmt, bzw. seiner Wahrnehmung entspricht. Über die andere Seite kann man nur vage Vermutungen aussprechen, wenn man das möchte. In dem Posting kann ich nichts Widersprüchliches erkennen.
Bei Mobbing davon auszugehen, dass es immer zwei Seiten hat, halte ich für verkehrt. Es hat niemand verdient gemobbt zu werden, bzw. so behandelt zu werden, dass man Angst vor einer gemeinsamen Fahrt hat.

Vielleicht
hat er auch nur ein Problem mit seinem eigenen
Sozialverhalten. Das eine wie das andere ist von hier nicht zu
beurteilen.

Ja, vielleicht.

Unterm Strich bleibt stehen: Wenn das Attest berechtigterweise
ausgestellt wurde, hat es auch Bestand vor dem Amtsarzt. Wenn
nicht, müssen die Beteiligten mit den möglichen Konsequenzen
leben.

Ja, wäre schön zu erfahren wie es weiterging.

Viele Grüße

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