Hallo MitleserInnen,
okay, diese Nachricht ist bereits zwölf Monate alt, doch an Aktualität hat sie nichts verloren. Bin durch Zufall darauf gestossen, als ich wegen einer anderen Sache recherchierte. Man scheint kaum noch nachkommen, so sehr wird an den Grundrechten herumgeschnitten, bis davon nichts übrig bleibt. Aber wer will dann überhaupt noch von Demokratie sprechen!
Das Fatale ist, dass die Masse als solche in Zustände hineingeboren wird, wodurch sie nicht erkennt, wie schlecht es tatsächlich um ihre Rechte steht. (Wer zum Beispiel nie etwas anderes als eine Diktatur kennengelernt hat, für den ist diese die Normalität. Er wird ihr anders gegenüberstehen als jemand, der durch die Diktatur Freiheiten verloren hat.)
Der Staat hat für die Menschen da zu sein - nicht umgekehrt! Allerdings kann damit nicht jene „sorgsame“ Behandlung der einzelnen Menschen gemeint sein, wie sie im folgenden Ausriss vom 26.06.2000 zu lesen ist:
Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz beispielsweise enthält Bestimmungen zur „Erweiterten Gefahrenabwehr“. Danach könnte auch ohne konkreten Tatverdacht das sogenannte „Vorfeld“ überwacht werden. Damit ist die Justiz ausgeschaltet, die Polizei darf erst mal tun, was sie für richtig hält, warnen Experten. Der Anwendungsbereich wird entgegen anderes lautenden öffentlichen Beteuerungen der Regierungsparteien nicht auf die „Organisierte Kriminalität“ beschränkt, sondern im Gesetzesentwurf durch den diffusen Begriff „kriminelle Verbindung“ abgedeckt. Die Erläuterungen zur Novelle verraten, wer gemeint ist: „religiöse und weltanschauliche Gruppierungen“. Oppositionspolitiker, polizei- und militärkritische Gruppen, Tierschützer, Umweltaktivisten, Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtsvereinen, Journalisten sowie deren persönliches Umfeld könnten unversehens und ganz legal ins Visier der Geheimdienste geraten. Der Entwurf zum Militärbefugnisgesetz redet erst gar nicht lange um den heißen Brei herum. „So fällt darunter etwa ‚die Auswertung von Zeitschriften, insbesondere das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen‘ (…) Weiters gehören zu der in Rede stehenden Teilaufgabe der militärischen Landesverteidigung auch sowohl die Beobachtung von einzelnen Aktivitäten als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenüberstehen“, heißt es wörtlich.
Vollständiger Artikel unter: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8281/1.html
Nachtrag: Das Gesetz wurde am 6. Juli 2000 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet.