Grundreinigung Treppenhaus

Hallo,

sagen wir mal im Intervall von 2 Jahren wird, neben der normalen Treppenhausreinigung, eine (sicher notwendige) Grundreinigung des Treppenhauses vorgenommen. Hintergrund ist die entstandenen normalen Verschmutzungen zu beseitigen, die eben mit der turnusmäßigen Reinigung nicht beseitigt werden können. Also Grundreinigung und anschließende Versiegelung (Linoleum). Sind das umlegbare Kosten oder nicht?

Gruß
André

moin,
ich sage mal: mit standardmietvertraegen NEIN, auf die mieter kann es nicht umgelegt werden.
bei uns wird das aus den instandhaltungsruecklagen der eigentuemer bezahlt.

gruss
kuddel

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Hallo Kuddel,

wäre sicher richtig, da vielleicht Grundreinigung unter Instandhaltung fällt. Auch wenns regelmäßig erfolgt (wie Instandhaltung nun mal ist).

Danke für den Tip.

gruß
André

moin,
ich sage mal: mit standardmietvertraegen NEIN, auf die
mieter kann es nicht umgelegt werden.
bei uns wird das aus den instandhaltungsruecklagen der
eigentuemer bezahlt.

gruss
kuddel

moin nochmal,

in grosswohnanlagen ist dann ja auch noch das problem, dass einige mieter nur kurzzeitvertraege haben - dann wird es sowieso problematisch, jemanden an den kosten fuer einen 2-jahresrhytmus zu beteiligen, wenn er vielleicht nur ein halbes jahr, oder noch kuerzer, dort wohnt.
ein „gewiefter“ vermieter wird es auch durchaus schaffen, einen teil der instandhaltungsruecklagen in den allgemeinen nebenkosten zu „verstecken“.

gruss
kuddel

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Hallo,

jetzt wirds interessant. Zum Beispiel existiert in der Wohnanlage eine Regenwassernutzung, deren Zisternen jedes Jahr einmal gereinigt werden. Eben Wartung. Ist umlegbar. Bei Mietverträgen unter einem Jahr ist diese Wartung dann pauschal drin. Egal wie hoch die Wartungskosten wirklich sind (schwankt von Jahr zu Jahr wegen Aufwand). Da kann ein Kurzzeitmieter Glück haben, oder auch Pech.

Gruß
André

Hallo André,

hier handelt es sich um eine Instandhaltungsmassnahme. Sie ist nicht umlagefähig.

Aber Vorsicht. Müssen Treppengeländer alle zwei Jahre gereinigt werden, weil diese beim üblichen Treppenhaus reinigen nicht ordnungsgemäss gereinigt worden sind, dann sind die Kosten umlagefähig. Allerdings müsste man die Rechnung dann auch auf zwei Jahre verteilen.

Sind allerdings die Wände im Trepopenhaus zu reinigen dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden. Das Vresiegeln des Linoleum ist nicht umlagefähig. Instandhaltungsmassnahme.

Grüsse Günter

sagen wir mal im Intervall von 2 Jahren wird, neben der
normalen Treppenhausreinigung, eine (sicher notwendige)
Grundreinigung des Treppenhauses vorgenommen. Hintergrund ist
die entstandenen normalen Verschmutzungen zu beseitigen, die
eben mit der turnusmäßigen Reinigung nicht beseitigt werden
können. Also Grundreinigung und anschließende Versiegelung
(Linoleum). Sind das umlegbare Kosten oder nicht?

Gruß
André