Hallo André,
hier handelt es sich um eine Instandhaltungsmassnahme. Sie ist nicht umlagefähig.
Aber Vorsicht. Müssen Treppengeländer alle zwei Jahre gereinigt werden, weil diese beim üblichen Treppenhaus reinigen nicht ordnungsgemäss gereinigt worden sind, dann sind die Kosten umlagefähig. Allerdings müsste man die Rechnung dann auch auf zwei Jahre verteilen.
Sind allerdings die Wände im Trepopenhaus zu reinigen dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden. Das Vresiegeln des Linoleum ist nicht umlagefähig. Instandhaltungsmassnahme.
Grüsse Günter
sagen wir mal im Intervall von 2 Jahren wird, neben der
normalen Treppenhausreinigung, eine (sicher notwendige)
Grundreinigung des Treppenhauses vorgenommen. Hintergrund ist
die entstandenen normalen Verschmutzungen zu beseitigen, die
eben mit der turnusmäßigen Reinigung nicht beseitigt werden
können. Also Grundreinigung und anschließende Versiegelung
(Linoleum). Sind das umlegbare Kosten oder nicht?
Gruß
André