Ich habe mich echt schon auf vielen Webseiten zu dem Thema „durchgegraben“. Antworten auf meine Fragen habe ich nur „bedingt“ gefunden.
Was ich bisher verstanden habe : Es ist immer wieder individuell zu betrachten ( ja klar - wer geht in die Schweiz - wie lange - allein oder …) uuuuuund in welchen Kanton man arbeitet ( und wie lange man / und wer an welchem Ort ist und bleibt und wohnt ) …
Also die Konstellation : Mein Mann und ich ( verheiratet - beide selbständig in D - zusammen veranlagt ) - ich könnte ( wenn die Welt wieder „normal“ ist - ohne das böse „C“) einen Job in der Schweiz bekommen ( Teilzeit - 10 Tage im Monat ).
Meine Fragen :
Es gibt eine 90 Tage-Regel - was bedeutet das- vor allem für die Steuern ? ( Also wenn ich unter 90 Tage arbeite- dann was ? )
Wird unser Einkommen doppelt besteuert ( also wird auch das Einkommen von meinem Mann mitbesteuert ? ) Hier und in der Schweiz ?
Ich könnte ja verstehen, das mein Einkommen in der Schweiz besteuert würde ( als DA erwirtschaftet ) - und hier zu den „Gesamteinnahmen“ zu unserem „Gesamteinkommen“ gerechnet würde - aber ist das so ?
Ich danke Euch schon mal für Eure Postings !!!