Hallo,
Das hängt ganz davon ab, ob A mit der Verweigerung, sich den
Regeln von B zu unterwerfen, gegen bestehende Gesetze
verstößt. Angenommen, es ist gesetzliche Pflicht in B,
Rentner/innen in staatlichen Heimen unterzubringen, und der
Einwanderer aus A verweigert sich dieser Vorschrift, dann
liegt ein Gesetzesverstoß vor.Also da haben wir dann die Lösung des „problems“. Sobald ein
Gesetzesverstoß vorliegt wird eingegriffen. Das ist die Grenze
der Akzeptanz. Aber sobald kein Rechtsverstoß vorliegt, darf
auch nicht eine darüberhinausgehende „Verinnerlichung“
verlangt werden.
Achso, also darf munter im Kopftuch mit langem Mantel rumgelaufen werden? Natürlich wird in der Öffentlichkeit auch kein Deutsch gesprochen, das wäre ja auch wieder zuviel verlangt von den lieben Zuwanderern?! Komisch, dass es bis auf die Türken (und jetzt auch z.T. Spätaussiedler *g) mit eingewanderten Gruppen wenig Probleme wie Kopftuchprovokation, Beschneidungen und Zwangsehen gibt. Irgendwie scheinen Türken ja problematischer zu sein als Spanier und Italiener, Griechen und Portugiesen. Vielleicht sollten die Türken in D mal ihre Außendwirkung in der Gesellschaft reflektieren. Umsonst haben sie ja nicht ihren schlechten Ruf, auch bei ihren Landsleuten in der Türkei.
Und wie man merkt ist dann auch die Debatte um „Integration“
eine Scheindebatte. Denn es wird jetzt schon eingegriffen
sobald ein rechtsvertsoß vorliegt.
Integration heißt aber, dass im Laufe von einigen Generationen die Neubürger in der gastgebenden Bevölkerung aufgehen. Siehe poln. Einwanderer im letzten Jahrhundert. Warum weigern sich die Türken, diesen Weg zu gehen? Die wollen hier leben und alle Vorteile unseres Gemeinwesens nutzen, ansonsten aber alles „wie in Türkei“ …