Grundsatzregeln zur Einzugsermächtigung

Hallo,

Angenommen ich habe einen Vertrag mit einem Verein, die monatliche Gebühr ist immer gleich und wird (will der Verin so) per Einzugsermächtigung von meinem Konto abgehoben. Die Einzugsermächtigung gilt ausdrücklich nur für die normale Beitragshöhe.

Dann hebt der Verein für einen Monat ca. 30% mehr ab, ohne dies vor- oder nachher zu begründen oder eine Rechnung zu stellen (oder hebt ab, nachdem die Einzugsermächtigung vertraglich erloschen ist).

Wo finde ich einen offiziellen Text, der einem Sportverein erklärt, wie mit Einzugsermächtigungen ganz konkret und im Detail umzugehen ist?
Eine Anzeige würde die Sachkenntniss sicher fördern, aber mein Sohn will da weiter Sport machen. Beides geht schlecht, Anzeige wäre auch mit Kanonen auf Dummspatzen schießen - ich hoffe noch, dass die das nicht bewusst und mit böser Absicht machen, sie haben wohl einfach nicht kapiert, was eine Einzugsermächtigung bedeuted.
Sollte ich zu einer anderen Überzeugung gelangen, werde ich sie nat. anzeigen.

Aber die müssen mal begreifen, dass eine Einzugsermächtigung keine uneingeschränkte Selbstbedienungserlaubniss ist.
Meine Informationen diesbezüglich wurden bislang nicht ernst genommen und bei Google oder Wiki finde ich nichts ausreichend Konkretes (da müsste wohl schon stehen: Du darfst nicht einfach mehr nehmen und nicht länger abheben, als im Vertrag steht. Lese den Vertrag und nehme ihn echt ernst). So in der Art halt.

Dank für gute Tips, Paran

Wenn es eine Einzugsermächtigung gibt, so kann auch ein höherer Beitrag eingezogen werden. Ändert sich ein Beitragssatz und man möchte nicht, dass der höhere Beitrag eingezogen wird, muss man die Einzugsermächtigung kündigen. Vielleicht wurde der höhere Beitrag des Vereins in einer Sitzung beschlossen und das Mitglied konnte sich entsprechend selbst hierüber informieren. Somit wäre keine weitere Benachritigung von Nöten gewesen.
Es kommt häufig vor, dass Lastschriftbeträge schwanken, z.B. bei Telefonrechnungen oder dem Stromabschlag, der sich jährlich ändert. Eine Lastschrifteinzugsermächtigung gilt für die Beiträge, die unter dem Vertrag mit dem Begünstigten fällig werden.

Angenommen ich habe einen Vertrag mit einem Verein, die
monatliche Gebühr ist immer gleich und wird (will der Verin
so) per Einzugsermächtigung von meinem Konto abgehoben. Die
Einzugsermächtigung gilt ausdrücklich nur für die normale
Beitragshöhe.

Ganz sicher? Evtl. hat sich die Monatsgebühr erhöht, und die Einzugserächtigung gilt immer für die jeweils gültige Monatsgebühr.

Dann hebt der Verein für einen Monat ca. 30% mehr ab, ohne dies vor- oder nachher zu begründen oder eine Rechnung zu stellen

Du hast doch die Vereins- Satzung vor Unterschrift gelesen, oder? Vielleicht wurden einfach nur neue Gebühren beschlossen?

(oder hebt ab, nachdem die Einzugsermächtigung vertraglich erloschen ist).

Das geht gar nicht.

Eine Anzeige würde die Sachkenntniss sicher fördern, aber mein
Sohn will da weiter Sport machen. Beides geht schlecht,

Einfach alle unberechtigten Einzüge zurückgehen lassen, korrekten Betrag überweisen, fertig.

Anzeige wäre auch mit Kanonen auf Dummspatzen schießen

Wenn Du mit Dummspatz Dich meinst, gilt der alte Handwerkerspruch: „Das wird aber teuer!“. Denn wenn Du Lastschriften z.B. mit einem satzungsgemäß erhöhten Beitrag zurückgehen läßt, hast Du Dir ins Knie geschossen.

Evtl. meinst du folgendes:
Du hast unterschrieben, dass monatlich exakt 10€ abgebucht werden dürfen. Der Verein bucht nach satzungsgemäßer Beitragserhöhung jetzt 12€ ab. Dann hat der Verein zwar Geld ohne passende Einzugsermächtigung eingezogen, aber Du hattest dadurch keinen Nachteil. DEnn zahlen müssen hättest Du sowieso.
Wenn Du da trotzdem einen Aufstand machst, fällst Du in die Kategorie „Spinner“, mit allen Folgen.

Dank für gute Tips, Paran

Immer wieder gern :wink:

Erdbeerzunge

Hallo,

bei vorliegender Einzugsermächtigung kann der Verein die vereinbarten Zahlungen - i.d.R. sind es die Mitgliedsbeiträge - einziehen. Maßgeblich ist hier der unterschriebene Text auf der Einzugsermächtigung. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und evtl. anderes ergibt sich aus der Vereinssatzung bzw. aus den zugehörigen Ordnungen. Aus dem Einzugstext im Bankauszug sollte grob die Bezeichnung des Einzugs vermerkt sein.
Eine Nachfrage beim Verein ist bei Unkenntnis oder evtl. Unrechtmäßigkeit sinnvoll. Danach kann reagiert werden, z.B. mit Widerruf des Einzugs bei der Bank innerhalb von sechs Wochen. Aber Achtung: Sollte der Widerruf nicht rechtens sein, kann der Verein die damit verbundenen Kosten vom Vereinsmitglied zurückfordern.
Einzelne Rechnungen oder Informationen durch den Verein sind meistens nicht erforderlich, da Beschlüsse in der Mitgliederversammlung ausreichen.
Pauschale Beleidigungen des Vereins bringen nichts. Dann sollte es schon konkreter sein.

Hallo,

konkreter:
der Verein hat offenbar jemanden mit der Buchhaltung beaufgtragt - lt. Telefongespräch wusste der für die Abrechnungen Verantwortliche des Vereins vor meiner Nachfrage nichts von der höheren Abbuchung.
Der Computer ist schuld, ich kann nichts dafür - die moderne Ausrede für mangelndes Engagement oder schlechte Organisation?
Man muss doch wissen, was man seinen Kunden in Rechnung stellt. Computer hin oder her.

Ich möchte bei einer Einzugsermächtigung grundsätzlich vor unüblichem Zugriff auf mein Konto informiert werden, egal, ob es sich um erhöhte Mitgliedsbeiträge oder Änderungen ind den Abrechnungsmodalitäten handelt. Das ist allgemein auch üblich.

Aber hier hatte ich jemanden am Telefon, der meinte: wir nehmen das nicht so genau ( auch Verträge und Einzugsermächtigungen). War ehrlich und sicher gut gemeint, aber ich kenne diesen jemand nicht persönlich, kann dessen Ehrlichkeit ergo nicht einschätzen, normalerweise bucht der bei mir nur ab und das chaotisch und ohne Vorabinfo.
Nach div. neg. Erfahrungen mit Einzugsermächtigungen bin ich da sehr vorsichtig. Möchte, dass alles nur vertraglich eindeutig abgesichert läuft.

Das darf ich doch wohl voraussetzen, wenn ich Unbekannten mein Konto zugänglich mache, oder?

Den Zugriff auf ein fremdes Konto sollte man m.E. deutlich ernster nehmen - so ernst wie den Griff in ein fremdes Portemonai - da nimmt sich ein ehrlicher Mensch auch nichts, ehe er nicht das O.K. des Inhabers hat.
Und das ist im Prinzip das Gleiche.

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Gruß, Paran