Danke schon mal für die Antworten. Bleiben noch zwei Fragen
offen: Warum ist die Löschungsquittung „cooler“, also was ist
der Unterschied zur Löschungsbewilligung?
Der Unterschied ist, daß man mit einer löschungsfähigen Quittung nicht nur die Grundschuld löschen, sondern auch auf sich umschreiben lassen kann. Falls man irgendwann mal einen neuen Kredit aufnehmen möchte, wird die Sicherheitenbestellung günstiger, weil keine neue Grundschuld eingetragen werden muß.
Und wie ist das mit
den Eigentümern gemeint? Die ETW ist in einem Haus mit insg. 8
Eigentümern. Müssen dann alle anderen 7 die Bewilligung
unterzeichnen, damit sie rechtskräftig wird?
Nein, das ist eine Sache zwischen dem Eigentümer und dem Kreditgeber.
Ich habe doch nur
eine Grundschuld für MEIN Eigentum eingetragen bekommen. Was
haben dann die anderen Eigentümer damit zu tun???
Nichts.
…und ohne
Notar komme ich aus der Nummer nicht raus, was?
Nein. Grundbucheintragungen können nur über einen Notar vorgenommen werden.
Gruß
C.