Servus,
welche Unterlagen werden von der Bank benötigt, wenn man die Grundschuld in einer Eigentümergrundschuld umwandeln möchte?
Danke
Servus,
welche Unterlagen werden von der Bank benötigt, wenn man die Grundschuld in einer Eigentümergrundschuld umwandeln möchte?
Danke
Hallo,
kommt darauf an, wie es zum aktuellen Zustand gekommen ist. Geht es um eine Hypothek oder um eine Grundschuld, die zur Eigentümergrundschuld werden soll?
Gruß
C.
Eingetragen ist der zeit ein abgelaufenen Anuitäten Darlehn zu gunsten der Bank, die Bank sollte gelöscht werden, sodass es einen Eigentümergrundschuld wird.
Dann braucht der ehemalige Kreditnehmer eine löschungsfähige Quittung. Die Löschungsbewilligung, die üblicherweise ausgestellt wird, berechtigt nur zur Löschung der Grundschuld. Die löschungsfähige Quittung hingegen ermöglicht die Umschreibung der Grundschuld auf den eigenen Namen, vereinfacht gesagt. Da umfassend ausgebildete Bankkaufleute allmählich aussterben, ist aber die Wahrscheinlichkeit groß, daß beim betreffenden Kreditinstitut noch niemand etwas von einer löschungsfähigen Quittung gehört hat.
Ich bin allerdings auch mal einem Text begegnet, nach dem auch mit einer Löschungsbewilligung die Umschreibung der Grundschuld auf den Eigentümer beim Grundbuchamt beantragen können soll. Das widerspricht zwar der reinen Lehre und diese Meinung ist mir auch anderweitig nicht wieder begegnet. Insofern würde ich im ersten Zug eine löschungsfähige Quittung beantragen.
Man könnte - abhängig von der Konstellation und dem Zweck der Übung - natürlich mit einer Abtretung arbeiten. Das ist allerdings etwas unhandlicher; vor allem, wenn zwischen Kreditrückführung und ggfs. Neuaufnahme eines Kredites ein längerer Zeitraum liegt.
Gruß
C.
Danke
nur ging es hier nicht um eine Hypothek sondern um ein Darlehn
Mit anderen Worten: es ging nicht um ein Auto, sondern um einen Wein. Zur Erklärung: ein Darlehen ist wie ein Dispokredit eine Kreditart, Hypotheken und Grundschulden sind hingegen Sicherheiten.
Ändert aber nix daran, daß der Link nicht hilfreich ist, weil es da ja nur darum geht, wie aus einer Hypothek eine (Eigentümer)Grundschuld wird.
Guten Tag,
einfach mal bei der Bank anfragen, die könnten das wissen, ansonsten nochmal melden.
Viele Grüße