Guten Morgen,
stimmt es, dass bei der Löscuhng einer Grundschuld die Urkunde vernichtet werden muss, weil ansonsten der Besitzer der Urkunde immer wieder die Auszahlung der Grundschuld beantragen könnte?
Danke,
Tillibumm
Die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen (Abteilung 3).
Nach der Löschung im Grundbuch ist diese nicht mehr vorhanden, wie soll also dann die Urkunde wieder hergenommen werden um etwas auszahlen zu lassen?
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Hallo!
Nein, aber sie wird vom Grundbuchamt beim Antrag auf Löschung der Grundschuld eingezogen und dort in der Grundbuchakte verwahrt.
MfG
duck313
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Vielen Dank! Da kann ich jemanden ja noch vor einem großen Fehler bewahren.
Keine Ahnung. Jemand behauptet es und wird bei Widerspruch böse. Ich finde die Idee auch absurd.
dann lass es ihn doch mal erklären.
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