Grundschuldlöschungsbewilligung

Hallo ich hab da mal eine Frage:

Ist ein Notar verpflichtet bei einem Hausverkauf eine Grundschuldlöschungsbewilligung von der Bank des Verkäufers zu fordern, wenn das Darlehen zurückbezahlt ist?

Was kann passieren, wenn diese Bewilligung fehlt?

Ist diese Löschung unabhängig von der Auflassungsvormerkung für den Käufer?

Vielen Dank im Voraus

Chris

Hallo,

Kann sein, dass ich die Antwort habe.

Warum sollte er?
Kann sein, dass die Grundschuld bestehen bleiben soll, weil sie wieder „benutzt“ werden soll.
Es mag noch andere Gründe geben.
Der Notar macht das, was bei ihm beantragt wird.
Es ist vernünftig, wenn er die Angelegenheit anspricht. Dann kommt es darauf an, was Käufer und Verkäufer wollen.

Dann bleibt die Grundschuld bestehen und der Käufer „hat sie“.

Ja.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

vielen Dank für deine Antwort.

Also es ist so, der Käufer war ein Bauträger. Im Notarvertrag wurde vereinbart, dass er die Grundschuld und das Darlehen übernimmt. Das Darlehen wurde auch zurückbezahlt und ich hatte somit keine Schulden mehr bei dieser Bank. Eine Löschungsbewilligung für meine Grundschuld habe ich aber nicht bekommen.

Jetzt nach vielen Jahren schreibt mich eine Bank an, dass sie meine damalige Grundschuld mit persönlicher Haftung übernommen haben und ich jetzt Schulden bei Ihnen habe, da der Bauträger verstorben ist.

Auch der Notar ist zwischenzeitlich gestorben.

Ich habe nun große Angst, dass diese Recht haben.

Hallo,

vorneweg: ich fürchte, Du wirst um die Unterstützung von einer rechtskundigen Person nicht herumkommen.

Soweit in Ordnung.

Von wem wurde was zurückbezahlt? Gibt es dafür Belege?

Vielleicht doch und Du hast es nicht als solche erkannt.

Um welche Forderung in welcher Höhe geht es da noch? Du solltest den Kontakt suchen und klären was die genau wollen.

Gibt es einen Nachfolger?

Warum?
Versuche erstmal an Informationen zukommen.
Was ist mit dem Darlehen passiert? Wer hat wann welche Summe getilgt? (Da könnte Dir der ursprünglich Darlehensgeber helfen.)
Wie ist die Grundschuld auf den jetzigen Inhaber gekommen?
Was wollen die genau von Dir? (Nachfragen, wenn Du irgendetwas nicht verstanden hast.)

Wenn Du nicht alles verstanden hast, hol Dir Hilfe. Das könnte jemand sein, der sich in Bankgeschäften auskennt oder ein „anderer Notar“, kommt darauf an wo genau der Knackpunkt ist.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

das Darlehen, dass ich aufgenommen habe, wurde von dem Bauträger zurückbezahlt. Dafür habe ich auch einen Kontoauszug von der Hypobank bekommen, indem sie mir diese Rückzahlung bestätigt.

Ich habe mir auch zwischenzeitlich einen Anwalt genommen, der versucht, die gestellte Forderung von mir abzuwenden.

Leider ist die Angelegenheit schon über 20 Jahre her und die Forderung wurde über die Jahre immer wieder verkauft.

Die jetzige Bank, die diese zuletzt Grundschuld gekauft hat, will vermutlich jetzt von mir das Restgeld, dass der Bauträger nicht zurückzahlen konnte, da er gestorben ist. Sie berufen sich auf die damalige Grundschuld mit persönlicher Haftung, die ich bei dem Kauf der Wohnung auf diese eingetragen habe.

Ja, ich bin jetzt sehr angespannt und hoffe, dass diese Angelegenheit, nur ein „Sturm im Wasserglas“ ist und nichts dabei, außer Ärger, dabei rauskommt.

Vielen Dank nochmal für deine Unterstützung.

Sonnige Grüße

Chris