Grundschule

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte meinen sohn, der im august 2004 geboren ist, gerne zurückstellen lassen.
meines erachtens ist er im nächsten jahr noch nicht „schulreif“. wie muss ich da
vorgehen? im web habe ich dazu leider nichts gefunden …

könnt ihr mir weiterhelfen?

vielen dank und liebe grüße. sandra

Hallo Sandra,
Das Vorgehen variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt auch von dem Grund ab, warum dein Kind nicht schulreif ist. Am besten du fragst euren Kinderarzt und den Kindergarten, wie das Vorgehen in eurem Fall ist und auch, welche Möglichkeiten du hast, deinen Sohn so zu fördern, dass er schulreif wird (hilft ja nichts, wenn du ihn zurückstellen lässt und er lernt nach wie vor nicht, sich anzuziehen, weil er sich von dir anziehen lässt, war ja immer so… so als Beispiel). Du könntest z.B. versuchen für dieses Jahr eine Integrationskraft im Kindergarten zu beantragen (vom Jugendamt - dauert erfahrungsgemäß recht lange, aber das Jahr ist ja noch lang) oder bei vorliegender Behinderung auch eine Eingliederungshilfe vom Sozialamt. Diese Zusatzkraft würde dann versuchen in bestimmten Stunden das Defizit aufzuarbeiten, wäre also z.B. logopädisch geschult oder würde ihm bei Toilettengängen helfen bis er es selbst schafft. Meine eigene Tochter hat einen Grad der Behinderung von 50 % (muss man mindestens haben für die Eingliederungshilfe) und ich habe Eingliederungshilfe beantragt, da sie keine Entwicklungsverzögerung im eigentlichen Sinne hat. Diese Hilfe übt mit ihr die Abläufe, die für sie wichtig sind, aber andere Kinder nicht betreffen, z.B. Katheter überprüfen, auf Toilette gehen, Bescheid sagen, wenn etwas nicht stimmt, … Ziel ist, dass sie wenn sie eingeschult wird, ihre Krankheit soweit im Griff hat, dass sie mit wenig Hilfe, z.B. einem einmal pro Tag zu zahlendem Pflegedienst, die Regelschule besuchen kann.

Wenn dein Sohn tatsächlich nicht schulreif ist, wird das bei den Voruntersuchungen auffallen und es wird automatisch die Empfehlung erfolgen, die Einschulung hinaus zu zögern. Das ist z.B. der Fall wenn er es noch nicht schafft, sich allein an und auszuziehen. Sofern ihm keine Gliedmaßen fehlen, dürft das Defizit innerhalb diesen Jahres aufzuholen sein. Wenn er nicht schulfähig ist und keine Besserung abzusehen, wird er dann in eine Sonderschule eingeschult. Das ist z.B. der Fall, wenn er schlecht hört oder nicht korrigierbare Sehprobleme hat, aber auch wenn er schwer krank ist oder einen mittelschweren bis schweren Autismus hat.

In jedem Fall ist der Kinderarzt der erste Ansprechpartner. Er kann, wenn er regelmäßig Kontrollen durchgeführt hat, auch etwa einschätzen, welche Defizite im folgenden Jahr noch ausgeglichen werden können. als nächstes wären die Erzieher im Kindergarten anzusprechen. Anschließend kannst du entscheiden, welche Hilfen du in Anspruch nehmen willst. In einigen Bundesländern gibt es nach wie vor sogenannte Vorschulen, in denen Kinder ganz gezielt auf die Schule vorbereitet werden. Manchmal angegliedert an den Kindergarten, manchmal an eine Grundschule angeschlossen.

Viel Erfolg bei den weiteren Recherchen und wenn du mir schreibst, warum du deinen Sohn für nicht schulreif hälst, kann ich dir vielleicht konkretere Hilfestellung leisten.
Nadine

liebe nadine,

vielen dank für deine lange und nette antwort. mein sohn hat keine behinderung und kann auch die basics wie selbst anziehen, aufs klo gehen etc. warum ich ihn nicht für schulreif halte, ist dass er sprachlich noch etwas hinterherhinkt im vergleich zu gleichaltrigen. was mir aber (inzwischen) keine sorgen mehr bereitet, weil er sehr große fortschritte in den letzten zwei jahren gemacht hat (mit drei konnte er nicht mal einen ganzen satz sagen). ich bin mir sicher, dass er dieses „defizit“ aufholt, wenn er noch ein jahr länger in den kiga gehen kann. ein anderer punkt ist, dass er ein sehr zurückhaltendes kind ist. sobald er mit mehr als zwei fremden kindern konfrontiert wird, ist ihm das schon zuviel. im kindergarten hat er ein gutes halbes jahr gebraucht, um sich an die vielen kinder zu gewöhnen. dabei sind wir ein kleiner kindergarten mit nur 15 kindern. dieses jahr ist er der älteste im kiga, weil einige der älteren kinder gewechselt haben. mit dieser neuen situation ist er auch noch etwas überfordert. ein weiterer grund ist, dass wir in den letzten jahren ziemlich viel „hin und her“ hatten: ich habe mich von seinem vater getrennt, sein vater ist ausgezogen, wir hatten zwei verschiedene „alleinerziehende mamas wgs“ und sind jetzt seid einem jahr alleine in einem neuen haus. in dieser zeit ist sein papa auch noch zweimal umgezogen. also sehr viel unruhe für so eine kleine kinderseele. ich denke, er würde viel kraft und selbstvertrauen daraus ziehen, wenn ich ihm noch ein weiteres kiga-jahr gönnen könnte. sicher könnte man ihn irgendwie durch die schule „boxen“, aber ich glaube, das wäre ein fehler. wir wohnen in bayern, was sicher nicht die beste ausgangsposition für eine rückstellung ist. ich denke, ich werde ganz schön kämpfen müssen, um das durchzukriegen. unsere erzieherin im kiga ist allerdings auch für eine rückstellung, der kinderarzt würde mich ebenso unterstützen …

liebe grüße. sandra

Hallo Sandra,
Na das sind aber eigentlich gute Gründe für eine Rückstellung. Das Sprachproblem nicht so, dafür könntest du aber jetzt eine Hilfe (Integrationskraft vom Jugendamt) bekommen. Musst du mit dem Kindergarten klären, ob sie das für sinnvoll halten. Mit der Sprache kommt meist das selbstvertrauen. Allerdings ist die persönliche Lage durchaus so, dass man mit einer Rückstellung dem Kind etwas Gutes täte. Dein Sohn könnte sich noch etwas beruhigen von dem vielen Stress der letzten Monate.
Wahrscheinlich wird es so laufen: Der Kinderarzt bescheinigt, dass das Kind nicht schulreif ist mit ausreichender Begründung. Der Kindergarten bescheinigt es ebenfalls. Ihr werded beim Jugendamt oder der Schulbehörde vorgeladen und müsst euren Fall noch einmal schildern. Die Behörde prüft insbesondere, ob dein Sohn durch die Zurückstellung evtl bereits bestehende Sozialkontakte verliert oder ob er eher mit einem für ihn wichtigen Sozialkontakt zusammenbleibt und ob damit die Chance auf eine Beruhigung gegeben ist.

Die Chancen dürften in Bayern besser stehen als überall sonst. Bayern hat etwas mehr Geld. Sie können es sich eher leisten, einem Kind Zeit zu lassen. Das größte Problem dürfte sein, dass du nachweisen musst, dass dein Sohn keine wichtigen Sozialkontakte verliert und sich nicht benachteilig fühlen wird. Evtl wird dazu der Besuch eines Psychologen empfohlen. Das wird dir die Schulbehörde aber sagen können. Du wirst ja einen Schrieb bekommen haben oder noch bekommen, wo steht, wer zuständig ist für die Einschulung in eurem Bezirk. Das ist dann dein Ansprechpartner. Ansonsten musst du übers Jugendamt gehen. Die haben auch noch andere Möglichkeiten und können im besten Fall noch eine Begleitung für die erste Zeit mitgeben, für den Fall, dass es nicht klappt. (Ich würde auf jeden Fall eine Integrationskraft für Sprache versuchen zu bekommen. Vielleicht regelt sich das Problem von allein, vielleicht kann diese Kraft auch als Bezugsperson dienen und deinen Sohn in den ersten Monaten in der Schule begleiten und somit das Problem gänzlich ausräumen. Wenn nicht, hast du nichts verloren. Integrationskräfte wirken sich nicht auf später aus, erst ab der 4. Klasse. (ab der 4. Klasse muss man aufpassen, da kann es sein dass das Kind dann auf die Sonderschule geschickt wird statt auf die weiterführende höhere Schule.)
Übrigens: Für Behörden gilt: Wenn ein Brief in der falschen Behörde landet, sind sie verpflichtet, die richtige Stelle zu finden und den Brief weiterzuleiten (ein entsprechender Satz am Ende des Briefs ist empfehlenswert). Du kannst dein Anliegen also auch ans Arbeitsamt schicken, dauert dann nur länger.
Viel Erfolg!
Nadine

liebe nadine,

danke für deine tipps. durch die rückstellung würde er keine sozialen kontakte verlieren. er geht noch in unserem alten wohnort in den kiga und kommt dann sowieso in eine andere schule als die anderen kinder. ich denke nicht, dass ich eine integrationskraft brauche. wir haben einen tollen kindergarten mit sehr guten erzieherinnen. wegen der kleinen gruppe kann jedes kind individuell gefördert werden. wie gesagt: wegen der sprache mache ich mir keine sorge: zu beginn des kigas war er meilenweit hinterher und mittlerweile ist es nur noch ein bisschen und er macht weiterhin sehr große fortschritte. das regelt sich also von alleine, wenn man ihm die zeit gibt, die er braucht.

ganz viele liebe grüße:smile: sandra

Liebe Sandra,

wenn dein Sohn in Bayern eingeschult werden soll, kann ich dir weiterhelfen, über die anderen Bundesländer weiß ich leider nichts.
Solltest Du aus Bayern sein, melde dich noch einmal, dann schreibe ich das Wichtigste auf…

Viele Grüße,
Birgit

Liebe Sandra,

hier (in Bayern) läuft das so, dass die Eltern den Zurückstellungsantrag meist im Frühjahr im Vorfeld der Schuleinschreibung stellen. Antragsformulare gibt es bei den Schulen. Sinnvoll ist es, dem Antrag ein Gutachten des Kinderarztes und des Kindergartens beizulegen. Oft wollen die Schulen das Kind aber selbst sehen und „testen“. Dabei handelt es sich nicht um einen psychologischen Test, sondern um ein Verfahren, bei dem anhand verschiedener Übungen Eindrücke zum Thema „Schulreife“ gewonnen werden Motorik, Sprache, Zahlbegriff, Soziale Kompetenzen)…
Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft (in Bayern) die Schulleitung - die Eltern haben also kein Recht auf eine Zurückstellung!
Ich denke, dass es für eine Entscheidung jetzt im Oktober noch viel zu früh ist. Meine Empfehlung: Mit den Erzieherinnen im Kontakt bleiben und dann im Frühjahr entscheiden.

Schöne Grüße

Daniel (Schulleiter)

lieber daniel,

vielen dank für deine antwort, die mich schon ein gutes stück weiterbringt:smile:

liebe grüße & schönen abend. sandra

Liebe Sandra Cremer,
es kommt darauf an, um welches Bundesland es sich handelt. Ich kann Näheres zu Baden-Württemberg sagen. Ansonsten sind die Stichtage und Regelungen in jedem Bundesland unterschiedlich, ebenso die Zurückstellungsverfahren.
Falls es Baden-Württemberg ist, gerne noch mal an mich wenden!
Liebe Grüße Vanessa Wicht

liebe vanessa,

danke für deine antwort. leider geht es um bayern …

liebe grüße. sandra

Liebe Sandra,
bei uns an der Schule läuft das so:
die Eltern führen ein Gespräch mit den Erzieherinnen und der zuständigen Schule. Dann werden die Einschulungsuntersuchungen abgewartet. Wenn sich dort auch zeigt, dass Dein Sohn nicht schulreif ist, wird er zurück gestellt oder geht in die Vorklasse.
Also melde Dich doch für ein Vorabgespräch in der Schule an.
Liebe Grüße, Anja

liebe anja,

danke für deinen tipp:smile:

liebe grüße. sandra

Liebe Sandra,

es tut mir Lied, aber ohne Bundesland kann ich hier keinen Rat geben.
Ich kenne mich nur mit den Regelungen in Hessen aus. Nach diesen wäre dein Sohn noch nicht schulpflichtig, sondern ein Kann-Kind. Und hier müsste man das Kind noch nicht einschulen. Stichttag ist hier Ende Juli und August wäre dann schon der Kann-Kind-Status.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Lieber Gruß
Neo

hallo neo,

wir wohnen in bayern und hier ist er leider ein „muss-kind“. trotzdem danke für die antwort.

liebe grüße. sandra