Hallo Sandra,
Das Vorgehen variiert von Bundesland zu Bundesland und hängt auch von dem Grund ab, warum dein Kind nicht schulreif ist. Am besten du fragst euren Kinderarzt und den Kindergarten, wie das Vorgehen in eurem Fall ist und auch, welche Möglichkeiten du hast, deinen Sohn so zu fördern, dass er schulreif wird (hilft ja nichts, wenn du ihn zurückstellen lässt und er lernt nach wie vor nicht, sich anzuziehen, weil er sich von dir anziehen lässt, war ja immer so… so als Beispiel). Du könntest z.B. versuchen für dieses Jahr eine Integrationskraft im Kindergarten zu beantragen (vom Jugendamt - dauert erfahrungsgemäß recht lange, aber das Jahr ist ja noch lang) oder bei vorliegender Behinderung auch eine Eingliederungshilfe vom Sozialamt. Diese Zusatzkraft würde dann versuchen in bestimmten Stunden das Defizit aufzuarbeiten, wäre also z.B. logopädisch geschult oder würde ihm bei Toilettengängen helfen bis er es selbst schafft. Meine eigene Tochter hat einen Grad der Behinderung von 50 % (muss man mindestens haben für die Eingliederungshilfe) und ich habe Eingliederungshilfe beantragt, da sie keine Entwicklungsverzögerung im eigentlichen Sinne hat. Diese Hilfe übt mit ihr die Abläufe, die für sie wichtig sind, aber andere Kinder nicht betreffen, z.B. Katheter überprüfen, auf Toilette gehen, Bescheid sagen, wenn etwas nicht stimmt, … Ziel ist, dass sie wenn sie eingeschult wird, ihre Krankheit soweit im Griff hat, dass sie mit wenig Hilfe, z.B. einem einmal pro Tag zu zahlendem Pflegedienst, die Regelschule besuchen kann.
Wenn dein Sohn tatsächlich nicht schulreif ist, wird das bei den Voruntersuchungen auffallen und es wird automatisch die Empfehlung erfolgen, die Einschulung hinaus zu zögern. Das ist z.B. der Fall wenn er es noch nicht schafft, sich allein an und auszuziehen. Sofern ihm keine Gliedmaßen fehlen, dürft das Defizit innerhalb diesen Jahres aufzuholen sein. Wenn er nicht schulfähig ist und keine Besserung abzusehen, wird er dann in eine Sonderschule eingeschult. Das ist z.B. der Fall, wenn er schlecht hört oder nicht korrigierbare Sehprobleme hat, aber auch wenn er schwer krank ist oder einen mittelschweren bis schweren Autismus hat.
In jedem Fall ist der Kinderarzt der erste Ansprechpartner. Er kann, wenn er regelmäßig Kontrollen durchgeführt hat, auch etwa einschätzen, welche Defizite im folgenden Jahr noch ausgeglichen werden können. als nächstes wären die Erzieher im Kindergarten anzusprechen. Anschließend kannst du entscheiden, welche Hilfen du in Anspruch nehmen willst. In einigen Bundesländern gibt es nach wie vor sogenannte Vorschulen, in denen Kinder ganz gezielt auf die Schule vorbereitet werden. Manchmal angegliedert an den Kindergarten, manchmal an eine Grundschule angeschlossen.
Viel Erfolg bei den weiteren Recherchen und wenn du mir schreibst, warum du deinen Sohn für nicht schulreif hälst, kann ich dir vielleicht konkretere Hilfestellung leisten.
Nadine