Grundschule in Hessen; Notenspiegel und Bewertung

Hallo, meine Frage bezieht sich auf die (derzeit) 3. Klasse, Grundschule, in Hessen. Notenspiegel werden von der Lehrerin (nur in unserer Klasse) mit dem Argument der Diskriminierung nicht automatisch nach Rückgabe der Arbeit an der Tafel bspw. zur Verfügung gestellt. Lediglich auf explizites Verlangen nach jeder Arbeit schreibt die Lehrerin diesen nur für das fragende Elternteil in das private Mitteilungsheft. In den Nachbarklassen an derselben Schule, wird er -so wie ich das aus meiner Schulzeit auch noch kenne- automatisch mit Rückgabe der Arbeit zur Verfügung gestellt. Frage: darf das jeder Lehrer selbst für sich entscheiden oder ist das Recht auf Notenspiegel in einem Gesetz/Verordnung/Beschluss festgelegt? Des Weiteren wird die Bewertungs-/Punkteskala gänzlich verweigert. Diese sei irrelevant wurde mir über mein Kind ausgerichtet. Ich finde das jedoch -im Sinne der Nachvollziehbarkeit- ganz und gar nicht irrelevant. Frage: besteht hier ein Anspruch auf Einsicht dieser Wertung? Viele Grüße sendet Claudia

Doppelposing ‚Unterricht …‘
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