Hallo, meine Frage bezieht sich auf die (derzeit) 3. Klasse, Grundschule, in Hessen. Notenspiegel werden von der Lehrerin (nur in unserer Klasse) mit dem Argument der Diskriminierung nicht automatisch nach Rückgabe der Arbeit an der Tafel bspw. zur Verfügung gestellt. Lediglich auf explizites Verlangen nach jeder Arbeit schreibt die Lehrerin diesen nur für das fragende Elternteil in das private Mitteilungsheft. In den Nachbarklassen an derselben Schule, wird er -so wie ich das aus meiner Schulzeit auch noch kenne- automatisch mit Rückgabe der Arbeit zur Verfügung gestellt. Frage: darf das jeder Lehrer selbst für sich entscheiden oder ist das Recht auf Notenspiegel in einem Gesetz/Verordnung/Beschluss festgelegt? Des Weiteren wird die Bewertungs-/Punkteskala gänzlich verweigert. Diese sei irrelevant wurde mir über mein Kind ausgerichtet. Ich finde das jedoch -im Sinne der Nachvollziehbarkeit- ganz und gar nicht irrelevant. Frage: besteht hier ein Anspruch auf Einsicht dieser Wertung? Viele Grüße sendet Claudia
Hallo Claudia,
zu Hessen kann ich leider nichts sagen. Hier in Berlin entscheidet das jeweilige Lehrerkolleg darüber ob der Notenspiegel bekannt gegeben wird oder nicht. Bei uns wird auch nur auf Nachfragen der Notenspiegel bekannt gegeben - eine Alternative (die aber nicht so aussaugekräftig ist) ist der Notendurchschnitt.
Die Punkteskala wird bei uns ebenfalls nicht ausgeteilt, aber es ist möglich sie einzusehen.
Viele Grüße
Hallo Chili,
danke für die Information. Verstehe ich richtig, dass das Lehrerkolleg einer Grundschule somit auch den Beschluss fassen könnte, es jedem Klassenlehrer SELBST zu überlassen, wie er/sie mit dem Thema umgeht? Nur so wäre zu erklären, dass es innerhalb der Schule in gleichen Klassenstufen unterschiedlich gehändelt wird, oder?
Mir geht es speziell um die Frage, ob ein (Rechts-)Anspruch besteht, den Notenspiegel UND die Bewertungsskala einsehen zu dürfen (ob erst im Nachgang auf Anfrage oder direkt bei Rückgabe der Arbeit soll mir in dem Fall den Nerven zuliebe egal sein). Wie soll denn sonst etwas nachvollziehbar sein… Nachvollziehbarkeit hat doch für beide Seiten etwas positives. Rätselraten, Unmut und Nachfragen der Eltern verringert sich, was ja doch Lehrkraft und Eltern zugute käme.
Viele Grüße,
Claudia
Hallo,
danke für die Information. Verstehe ich richtig, dass das
Lehrerkolleg einer Grundschule somit auch den Beschluss fassen
könnte, es jedem Klassenlehrer SELBST zu überlassen, wie
er/sie mit dem Thema umgeht? Nur so wäre zu erklären, dass es
innerhalb der Schule in gleichen Klassenstufen unterschiedlich
gehändelt wird, oder?
Es könnte auch sein, das es keinen Beschluss gibt, dann macht es jeder so, wie er es für richtig hält.
Mir geht es speziell um die Frage, ob ein (Rechts-)Anspruch
besteht, den Notenspiegel UND die Bewertungsskala einsehen zu
dürfen (ob erst im Nachgang auf Anfrage oder direkt bei
Rückgabe der Arbeit soll mir in dem Fall den Nerven zuliebe
egal sein). Wie soll denn sonst etwas nachvollziehbar sein…
Nachvollziehbarkeit hat doch für beide Seiten etwas positives.
Rätselraten, Unmut und Nachfragen der Eltern verringert sich,
was ja doch Lehrkraft und Eltern zugute käme.
Nein, wie weit soll man denn die Bewertungsskala transparent machen? Dann hat man die Diskussion: Warum Aufgabe 1 5 Punkte, aber Aufgabe 2 4 Punkte, warum für diese Teilantwort einen Punkt, für die andere aber nur einen halben? Skizze korrekt beschriftet, nicht vollständig, teilweise fehlerhaft, … diese Diskussionen möchte ich nicht, aber sie werden kommen und die - so oder so - schon nicht mehr vorhandene Autorität wird von Elternseite noch weiter untergraben.
Gruß
Guten Tag,
diese Diskussionen möchte ich nicht, aber sie werden kommen
und die - so oder so - schon nicht mehr vorhandene Autorität
wird von Elternseite noch weiter untergraben.
Voll einverstanden. Und in der 3. Grundschulklasse halte ich diese Notengeilheit der Eltern sowieso für total unangebracht und in keinster Weise für den Unterricht und die Kinder hilfreich.
MfG
GWS
Moin!
Juristisch kann ich dir nicht weiterhelfen, vielleicht aber pädagogisch.
1.- Der Lehrer, der den Unterricht gemacht hat, gestaltet dementsprechend die Klassenarbeit und ordnet auch jeder Aufgabe .die Anzahl der Punkte zu. Hier hat er - wie ich meine zu Recht - Autonomie, denn er muss doch auch die Gewichtung bestimmen dürfen.
2.- Noten werden kriterienorientiert vergeben, nicht gruppenorientiert, das bedeutet:
Nicht die beste Arbeit ist = 1 und die schlechteste = 6, sondern der Lösungshorizont wird steht bereits vorher fest und daran - an der Menge der richtigen Antworten - bemisst sich das Endergebnis.
Das halte ich für wesentlich gerechter.
3.- Und im Nachhall auf 2. ist es letztlich nicht erheblich ob ich die einzige 5 habe oder noch sieben andere Schüler, denn ich habe definitiv nicht genug gewusst.
Natürlich, wenn es darum geht ob der Lehrer gut unterrichtet hat, dann könnte man ihm aus einem Klassenschnitt von 5,3 eine schlechte Unterrichtsleistung ableiten.
Aber wie bei Fußballtrainern auch sind es immer noch die Spieler auf dem Platz, die den Sieg einfahren oder nicht.
Darüberhinaus weiß ich wie das ist, wenn es eine 1 und keine 2 gab („welcher Streber hat die 1 geschrieben?“) oder nur eine 6 („welcher ist der Loser in der Klasse?“).
Der Klassenspiegel hat keinen Nährwert und kann deshalb weggelassen werden.
my 2 cents
Gruß, Fogari
Hallo,
Wenn man allerdings ab der 5. Klasse richtig zuschlagen will, dann ist es natürlich nicht schlecht, wenn man in der Grundschule bereits geübt und Erfahrungen gesammelt hat.
Gruß
Hallo,
3.- Und im Nachhall auf 2. ist es letztlich nicht erheblich ob
ich die einzige 5 habe oder noch sieben andere Schüler, denn
ich habe definitiv nicht genug gewusst.Natürlich, wenn es darum geht ob der Lehrer gut unterrichtet
hat, dann könnte man ihm aus einem Klassenschnitt von 5,3 eine
schlechte Unterrichtsleistung ableiten.
Doch es ist äußerst erheblich. Die ganze Welt setzt auf Leistung, Vergleich und Erfolg - ob man das nun gut findet oder nicht.
Jeder einzelne Schüler wird für sich bewertet / benotet. Diese Note sagt aber rein gar nichts aus, wenn man sie nicht mit anderen vergleicht. Diese von Dir propagierte Untransparenz bietet den Nährboden für Misstrauen und Falschheit in den Angaben.
Die Punkteverteilung innerhalb der Arbeit obliegt dem Lehrer. Der Schüler sollte aber wissen bei welcher Aufgabe er wieviele Punkte bekommen kann. Gleichzeitig muss man die Möglichkeit haben (in der 3. Jahrgangsstufe sind es wohl noch die Eltern) zu wissen, wo die Notengrenzen liegen (ab wievielen Punkten gibt es welche Note), denn wenn etwas bewertet wird, dann muss es auch nachvollziehbar und begründet sein.
Wenn nun eine Klassenarbeit so schlecht ausgefallen ist, dass sie nachgeschrieben werden muss, dann ist das sicherlich auch für den Lehrer nicht angenehm - es muss nicht unbedingt mit einem schlechten Unterricht einhergehen, die Gründe können vielfältig sein - nur dazu stehen sollte man und wenn das ganze Prozedere nicht transparent ist, dann können Lehrer auch Klassenarbeiten beschönigen, was die Klasse insgesamt Leistungsschwächer im Vergleich mit anderen macht (und das sogar meist ohne dass sie das merken!).
Nicht umsonst gibt es Vergleichsarbeiten und manche Gymnasien lehnen Schüler mit einem eigentlich guten Durchschnitt ab, weil die Schule den Ruf hat ein niedriges Niveau zu haben.
Aber wie bei Fußballtrainern auch sind es immer noch die
Spieler auf dem Platz, die den Sieg einfahren oder nicht.
Das ist aber ein nicht so guter Vergleich. Wenn die Spieler Siege einfahren (auch wenn es nicht auf den Trainer zurückzuführen ist), dann erntet auch der Trainer Lob und Anerkennung. Verlieren sie wiederholt (und trotz teuer eingekaufter Topspieler) - dann ist der erste der geht, der Trainer. Hier kann man nichts vertuschen oder schön reden - die Teams und Vereine stehen im direkten und öffentlichen Vergleich zueinander - also genau das Gegenteil von dem Charakter einer Klasse oder einer Schule wenn es danach ginge was Du schreibst.
Darüberhinaus weiß ich wie das ist, wenn es eine 1 und keine 2
gab („welcher Streber hat die 1 geschrieben?“) oder nur eine 6
(„welcher ist der Loser in der Klasse?“).
Der Klassenspiegel hat keinen Nährwert und kann deshalb
weggelassen werden.
Der Notenspiegel sagt genau das aus was man wissen möchte um einen Vergleich der Leistung zu haben. Wenn mein Kind in einer Klassenarbeit eine 1 schreibt und 90% der anderen Schüler ebenfalls eine 1 haben, dann ist das etwas anderes als wenn er als Einziger eine 1 hat und es in der gleichen Arbeit sechs 5en gab. Die eine Leistung lag im Klassendurchschnitt und die andere nicht.
Was denkst Du warum Eltern wissen wollen wie das Niveau der Klasse insgesamt ist?
In Hessen kann der Notenspiegel eben nicht so einfach weggelassen werden, das regelt das Schulrecht und nicht die Willkür der Lehrer.
Viele Grüße
Hallo Claudia,
schau mal hier:
Schulrecht Hessen, 5. Teil, § 33 (3) zum Thema Notenspiegel.
Viele Grüße
Verwechslungen
Doch es ist äußerst erheblich. Die ganze Welt setzt auf
Leistung, Vergleich und Erfolg - ob man das nun gut findet
oder nicht.
Was hat das mit der Leistung der Klasse zu tun?
Wo ein Schüler steht im Stoff geht viel deutlicher hervor, wenn man ihn anhand der Kriterien bewertet anstatt durch den Vergleich mit den Mitschülern. Bei guten Mitschülern stünde er schlecht da, bei schlechten Schülern gut mit derselben Leistung?
Leuchtet mir nicht ein.
Jeder einzelne Schüler wird für sich bewertet / benotet. Diese
Note sagt aber rein gar nichts aus, wenn man sie nicht mit
anderen vergleicht. Diese von Dir propagierte Untransparenz
bietet den Nährboden für Misstrauen und Falschheit in den
Angaben.
In welchen Angaben denn?
Die Punkteverteilung innerhalb der Arbeit obliegt dem Lehrer.
Der Schüler sollte aber wissen bei welcher Aufgabe er wieviele
Punkte bekommen kann.
Wenn ich ne Arbeit zurückgebe, dann bespreche ich mit der Klasse ganz genau, wofür es welche Punkte gab. Dann weiß der Schüler ganz genau, wo er Defizite hat - und zwar immer noch knallhart kriterienorientiert und nicht aufgeweicht im Gruppenspektrum.
Bis hierhin ist es immer noch nicht nötig den Klassenspiegel zu veröffentlichen.
Du bringst hier ne Menge durcheinander.
Gleichzeitig muss man die Möglichkeit
haben (in der 3. Jahrgangsstufe sind es wohl noch die Eltern)
zu wissen, wo die Notengrenzen liegen (ab wievielen Punkten
gibt es welche Note), denn wenn etwas bewertet wird, dann muss
es auch nachvollziehbar und begründet sein.
Hat auch wieder nix mit dem Klassenspiegel zu tun, denn der Notenschlüssel (so nennt sich das) ist ohnehin festgelegt und zumindest bei meinen Schülern bekannt.
Und noch immer ist kein Klassenspiegel nötig.
Wenn nun eine Klassenarbeit so schlecht ausgefallen ist, dass
sie nachgeschrieben werden muss, dann ist das sicherlich auch
für den Lehrer nicht angenehm - es muss nicht unbedingt mit
einem schlechten Unterricht einhergehen, die Gründe können
vielfältig sein - nur dazu stehen sollte man und wenn das
ganze Prozedere nicht transparent ist, dann können Lehrer auch
Klassenarbeiten beschönigen, was die Klasse insgesamt
Leistungsschwächer im Vergleich mit anderen macht (und das
sogar meist ohne dass sie das merken!).
Nur, weil man den Klassenspiegel nicht veröffentlich, heißt das noch lange nicht, dass man etwas beschönigt.
Etwas mehr Trennschärfe in der Diskussion wäre wünschenswert.
Nicht umsonst gibt es Vergleichsarbeiten und manche Gymnasien
lehnen Schüler mit einem eigentlich guten Durchschnitt ab,
weil die Schule den Ruf hat ein niedriges Niveau zu haben.
Ein „Ruf“ ist ja nun sowas von weit weg von objektiven Noten!!!
Worauf willst du denn nun eigentlich hinaus???
Gruß
Guten Tag,
Schulrecht Hessen, 5. Teil, § 33 (3) zum Thema Notenspiegel.
Könntest du das bitte verlinken?
Wenn ich hier schaue
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…
hat der Abschnitt 5 die Paragraphen
gibt es im 5. Teil unter dem Abschnitt Leistungsbewertung die Paragrahen 73-76. Von Notenspiegel lese ich da nichts.
§ 72 beschäftigt sich im Informationspflicht der Schule, auch da finde ich nichts vom Notenspiegel.
Wo hast du das gefunden, bitte?
MfG
GWS
Hallo,
wenn Du in der Suchmaschine Hessisches Kulturministerium, Schulrecht, 5. Teil, §33 eingibst, kommst Du direkt auf die Informationen.
Viele Grüße,
Claudia
Hallo Chili,
vielen Dank. Das Schulrecht hatte ich mir bereits zu Gemüte geführt. Als Nichtjurist muss ich mich hier schwer konzentrieren. Danke für den Hinweis. Ich hätte nicht gedacht, dass meine -scheinbar- harmlose Frage eine derart emotionale Diskussion auslösen könnte… Mir geht es tatsächlich nicht darum, die Autorität der Lehrkraft zu beschneiden oder Notengeil zu werden. Ich möchte schlicht nachvollziehen und VERSTEHEN was da geschieht, insbesondere wenn es um meine Kurze geht. Danke Dir jedenfalls für die sachlichen Hinweise. Ich hoffe, bei der Lehrerin weiterzukommen. Viele Grüße, Claudia
Hallo,
wenn Du in der Suchmaschine Hessisches Kulturministerium,
Schulrecht, 5. Teil, §33 eingibst, kommst Du direkt auf die
Informationen.
… und um Interessierten diesen Umweg zu ersparen:
_§ 33
Termine und Notenspiegel
(3) Unter jede Arbeit ist ein Notenspiegel anzubringen, aus dem sich die Noten aller
Schülerinnen und Schüler der Klasse/Lerngruppe ergeben. Dies gilt entsprechend bei der
Beurteilung einer schriftlichen Arbeit in Form eines Punktesystems._
Link dazu
Gruß
Kreszenz
Hallo,
danke - ich konnte das nicht verlinken, da mir nur die pdf-Version vorlag.
Viele Grüße
Hallo,
Doch es ist äußerst erheblich. Die ganze Welt setzt auf
Leistung, Vergleich und Erfolg - ob man das nun gut findet
oder nicht.Was hat das mit der Leistung der Klasse zu tun?
Wo ein Schüler steht im Stoff geht viel deutlicher hervor,
wenn man ihn anhand der Kriterien bewertet anstatt durch den
Vergleich mit den Mitschülern. Bei guten Mitschülern stünde er
schlecht da, bei schlechten Schülern gut mit derselben
Leistung?
Leuchtet mir nicht ein.
Unter den Bedingungen, dass alle Schulen gleich bewerten, würde es zutreffen. Dem ist aber leider nicht so. Manchmal schwanken die Bedingungen sogar Parallelklassen untereinander.
In meinem Bekanntenkreis wurde gerade ein Kind aus der 3. Klasse in eine andere Schule unmgeschult. Sie hatte immer 1en geschrieben und die Eltern waren sehr stolz auf sie, machten sich keine Sorgen und wurden wegen der guten Noten und des guten Benehmens auch nicht zu Elterngesprächen eingeladen (weil kein Gesprächsbedarf). Dann stellte sich durch Zufall heraus (durch den Notenspiegel einiger Arbeiten), dass sie zwar 1en schrieb, aber der Rest der Klasse sich zwischen 4 und 5 bewegten. Das Lerntempo war dadurch erheblich verlangsamt und das Kind war völlig unterfordert. Ohne den Vergleich innerhalb der Klasse wäre das alles nicht zu Tage gekommen.
Jeder einzelne Schüler wird für sich bewertet / benotet. Diese
Note sagt aber rein gar nichts aus, wenn man sie nicht mit
anderen vergleicht. Diese von Dir propagierte Untransparenz
bietet den Nährboden für Misstrauen und Falschheit in den
Angaben.In welchen Angaben denn?
Es geht mir glaube ich darum, dass die Klasse an sich ausgewogen sein sollte, damit die Schüler am besten gedeihen können (Normalverteilung) - wenn sie in Schieflage gerät, dann entstehen an vielen Stellen Probleme.
Die Punkteverteilung innerhalb der Arbeit obliegt dem Lehrer.
Der Schüler sollte aber wissen bei welcher Aufgabe er wieviele
Punkte bekommen kann.Wenn ich ne Arbeit zurückgebe, dann bespreche ich mit der
Klasse ganz genau, wofür es welche Punkte gab. Dann weiß der
Schüler ganz genau, wo er Defizite hat - und zwar immer noch
knallhart kriterienorientiert und nicht aufgeweicht im
Gruppenspektrum.
Ok - wissen die Schüler nicht vorher für welche Aufgabe es wieviele Punkte gibt? Ich habe nichts gegen das Kriterienorientierte, aber ich möchte dennoch nicht den Vergleich zu anderen fallen lassen - das widerspricht sich doch auch nicht.
Hat auch wieder nix mit dem Klassenspiegel zu tun, denn der
Notenschlüssel (so nennt sich das) ist ohnehin festgelegt und
zumindest bei meinen Schülern bekannt.
Und noch immer ist kein Klassenspiegel nötig.
Der Klassenspiegel ist überhaupt nicht nötig, aber er gibt Informationen über die Verteilung in der Klasse an.
Nur, weil man den Klassenspiegel nicht veröffentlich, heißt
das noch lange nicht, dass man etwas beschönigt.
Etwas mehr Trennschärfe in der Diskussion wäre wünschenswert.
Nein, muss es nicht. Aber es werden sicher einige Eltern Bedenken bekommen, wenn in einer Deutscharbeit der 3. Klasse die Mehrheit hinter der 2 liegt.
Nicht umsonst gibt es Vergleichsarbeiten und manche Gymnasien
lehnen Schüler mit einem eigentlich guten Durchschnitt ab,
weil die Schule den Ruf hat ein niedriges Niveau zu haben.Ein „Ruf“ ist ja nun sowas von weit weg von objektiven
Noten!!!
Das mag ja sein, das ändert aber nichts daran dass es so praktiziert wird.
Worauf willst du denn nun eigentlich hinaus???
Ich verstehe nicht warum darum so ein Theater gemacht wird Notenspiegel und Punkteverteilungen bekannt zu geben - an der Uni bekommt man das: Notenspiegel, Punkteverteilung (letzteres sogar schriftlich vor der Prüfung)
Viele Grüße
Hallo,
Voll einverstanden. Und in der 3. Grundschulklasse halte ich
diese Notengeilheit der Eltern sowieso für total unangebracht
und in keinster Weise für den Unterricht und die Kinder
hilfreich.
Ich denke nicht, dass eh schon kränkelnde deutsche Bildungsniveau dadurch zugrunde geht, weil die Eltern „Notengeil“ sind (auch wenn gerade die Presse dies suggestiert. Das Problem liegt in den vielen Eltern, denen es egal ist, ob die Kinder eine gute Note haben.
Viele Grüße
Ich denke nicht, dass eh schon kränkelnde deutsche
Bildungsniveau dadurch zugrunde geht, weil die Eltern
„Notengeil“ sind (auch wenn gerade die Presse dies
suggestiert. Das Problem liegt in den vielen Eltern, denen es
egal ist, ob die Kinder eine gute Note haben.
Ich hatte nichts für das deutsche Bildungsniveau befürchtet, sondern ich fürchte für die Psyche der Kinder.
Und ein bisschen Mitleid mit den Lehrern habe ich auch, die immer weniger Zeit haben, sich um ihre eigentliche Aufgaben z.B. Unterrichten zu kümmern, weil sie sich immer mehr um die Eltern kümmern müssen.
MfG
GWS
Danke. owT
owT