Hi zusammen, mein Sohn geht in die 4. Klasse Grundschule - hatte ne Hausaufgabe auf, DinA4-Seite voll mit Herbstwörtern. Er schreibt nicht schön aber leserlich und hat auch so diese Hausaufgabe erledigt - seine Lehrerin hat diese Arbeit aus seinem Heft gerissen mit der Ansage: Soll ich dieses Geschmiere korriegieren? Hab ich keine Lust zu! - Meine Frage: mein Sohn hat es in seiner Schönschrift abgeschrieben, darf die Lehrerin aber zu solchen abartigen Maßnahmen greifen?
Mal davon abgesehen, dass es pädagogisch wohl alles andere als sinnvoll erscheint, könnte man dies schlicht als Sachbeschädigung werten. Wenn natürlich auch nur in einem geringen Maße.
http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
Sachbeschädigung - you made my day!
Hallo!
Nein, darf sie nicht. Das ist eine öffentliche Demütigung deines Sohnes. Sie kann ihm gerne eine schlechte Note in Schrift geben, juckt danach ja eh keinen mehr, aber sowas geht einfach nicht.
LG, Sarah
„Öffentliche Demütigung - Sachbeschädigung“
Fehlt nur noch der Rat: Verklagen, Entlassung fordern, öffentliche Protestmärsche organisieren.
Hast Du nichts besseres zu tun ?
z.B. mit Deinem Sohn schreiben üben.
Oder, falls es sich um ein körperliches Gebrechen handelt, dass ihn
nicht leserlich und ordentlich schreiben läßt, mit der Lehrerin
zu reden, um sie zu informieren - nicht um einen Krieg anzufangen.
Was heißt „seine“ Schönschrift?
Wie sieht denn seine sonstige Schrift aus?
Er hat nun (fürs Leben) gelernt, dass gut gemeinter Einsatz nicht immer zu Belobigungen führt.
So wie Du, wenn Du Dich zwar beim Kochen wahnsinnig angestrengt hast Dir doch dabeo der Salztopf in die Suppe gefallen ist, nicht mit Lobeshymnen Deiner Gäste rechnen darfst.
Klar dürften Deine Gäste nicht die Suppe auf den Boden kippen.
Es sei denn, Du hättest ihnen zum hunderstenmal etwas ungenießbares
vorgesetzt. Dann wäre die Reaktion wohl verständlich.
Auch Lehrerinnen sind Menschen.
Und auch das hat Dein Sohn damit fürs Leben gelernt.
Hallo,
Nein, darf sie nicht.
Natürlich darf sie. Es gibt kein (Schul-)gesetz, das ihr ein solches Handeln verbietet. Die Frage, ob das pädagogisch sinnvoll war, ist wieder eine andere.
Man beachte, dass es sich um einen Schüler der vierten Klasse und nicht etwa um einen Schreiben lernenden Erstklässler handelt. Im kommenden Schuljahr kann dieser - so er das Zeug dazu hat - an eine weiterführende Schule gehen. Spätestens dort wird ihn dann keiner mehr liebevoll auffordern, ordentlicher zu schreiben. Da kann es ihm stattdessen passieren, dass ein Teil seiner Klassenarbeit als „unleserlich“ nicht bewertet wird, schlechte Note inklusive - und das „juckt“ dann schon jemanden.
Ein Schüler in diesem Alter sollte ordentlich schreiben können. Und statt sich über Ordnungsmaßnahmen der Lehrerin aufzuregen, wäre Schreiben üben wohl der sinnvollere Weg.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo Jule und alle die vom „Schreiben üben“ träumen,
ich weiß ja nicht, wie das heutzutage aussieht, aber ich hatte einen Grundschullehrer, bei dem ich einen Schrift-5er hatte, egal wie schön ich schrieb.
So schön, wie andere Mädchen schrieben, und wie es deshalb natürlich auch von mir erwartet wurde, habe ich es nie hingekriegt, aber seltsamerweise hatte ich bei längerer Abwesenheit des entsprechenden Lehrers und damit anderen Korrektoren durchaus auch mal einen 3-er bei einem Diktat in Schrift. (Fehler waren eh im Einser und Zweier-Bereich).
Ein Schüler in diesem Alter sollte ordentlich schreiben
können. Und statt sich über Ordnungsmaßnahmen der Lehrerin
aufzuregen, wäre Schreiben üben wohl der sinnvollere Weg.
Und was das Schreiben üben angeht: ich selber bin wohl eine „sanft umerzogene“ Linkshänderin. Das schlägt sich halt nach wie vor in meinem Schriftbild nieder. Und vor sowas wurde gerade in einem Artikel (habe ich nicht mehr zur Hand, weil ich nicht mehr weiß woher) auch gewarnt: Dass Kinder mehrheitlich die rechte Hand nutzen, obwohl sie Linkshänder sind, weil ihnen alle Welt das so vormacht. Vielleicht wäre das eine Richtung, in die die UP mal schauen lassen könnte.
Zu den „Problemen“ mit der weiterführenden Schule: Zwar habe ich in einer ganzen Gymnasiumslaufbahn immer mal wieder die Aufforderung erhalten, doch ordentlicher zu schreiben, aber zum „Unbenotet“ hat es nie geführt. Es kam aber natürlich drauf an, dass der Text lesbar war.
Gruß, Karin
Hi,
ich hatte nicht gedacht, dass der Tag je kommen würde, an dem ich mit Dir nicht konform gehe.
was das Schönschreiben lernen angeht, zwar schon - aber nicht, was den Weg dahin angeht.
Wenn die Lehrerin das Heft des Schülers nimmt und (vor der Klasse vielleicht noch) zerreißt, und sich so äußert, demütigt sie ihn nicht nur, sie begeht auch Sachbeschädigung.
In welcher Form sich die Mutter darüber aufregt und ob überhaupt, wäre die Frage. Sie sollte schon etwas sagen, aber angesichts des in Frage stehenden Sachwertes (Schulheft) reicht wohl ein persönliches Gespräch mit der Lehrkraft. Da kann dann auch das Verhalten gegenüber dem Sohn angesprochen werden.
die Franzi
Hallo!
Nein, darf sie nicht.
Natürlich darf sie. Es gibt kein (Schul-)gesetz, das ihr ein
solches Handeln verbietet. Die Frage, ob das pädagogisch
sinnvoll war, ist wieder eine andere.
Egal was im Schulgesetzt steht, keine Lehrerin hat das Recht, ein Kind vor der Klasse zu demütigen. Kinder haben ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Seelische Gewalt ist auch Gewalt.
Man beachte, dass es sich um einen Schüler der vierten Klasse
und nicht etwa um einen Schreiben lernenden Erstklässler
handelt.
Ja, und dem kann ich sagen: das schreibst du bis morgen nochmal, so korrigiere ich das nicht.
Im kommenden Schuljahr kann dieser - so er das Zeug
dazu hat - an eine weiterführende Schule gehen. Spätestens
dort wird ihn dann keiner mehr liebevoll auffordern,
ordentlicher zu schreiben. Da kann es ihm stattdessen
passieren, dass ein Teil seiner Klassenarbeit als
„unleserlich“ nicht bewertet wird, schlechte Note inklusive -
und das „juckt“ dann schon jemanden.
ich kenne keinen Lehrer an weiterführenden Schulen, der eine Klassenarbeit als unleserlich nicht bewertet. Zumindest nicht beim ersten Mal. Bei meinem Bruder gab es in der 5. Klasse das Problem, und da hat der Lehrer gesagt: entweder du schreibst das nächste Mal ordentlich, oder ich zieh dir eine ganze Note ab. Hat super gewirkt.
Ein Schüler in diesem Alter sollte ordentlich schreiben
können. Und statt sich über Ordnungsmaßnahmen der Lehrerin
aufzuregen, wäre Schreiben üben wohl der sinnvollere Weg.
Manche schaffen es eben nicht, den übertriebenen Schönschreibanforderungen von Grundschullehrerinnen gerecht zu werden. Ich musste häufig Sachen noch einmal schreiben, weil die Buchstaben zu weit nach rechts geneigt waren und solche Scherze…
LG, Sarah
Hallo,
Das ist eine öffentliche Demütigung
ich finde es mal wieder sehr interessant, was alles in den Beitrag hineininterpretiert wird. Dort steht lediglich, dass die Lehrerin die Seite herausgerissen hat. Es steht weder da wann (kann ja auch nach der Stunde gewesen sein), oder wie (vielleicht hat sie sich gar nicht vor die Klasse gestellt und genüsslich vor aller Augen die Seite rausgerissen sondern das ganz undramatisch gemacht ohne das andere Schüler davon überhaupt was mitbekamen…), usw.
Man sollte daher vorsichtig mit solchen Begriffen wie „öffentliche Demütigung“ sein, wenn man nur einen ganz kleinen Teil der Angelegenheit kennt.
MfG
Hallo!
Egal was im Schulgesetzt steht, keine Lehrerin hat das Recht,
ein Kind vor der Klasse zu demütigen. Kinder haben ein
gesetzlich festgeschriebenes Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Seelische Gewalt ist auch Gewalt.
Man beachte, dass „la bavaria“ nicht geschrieben hat, in welcher Situation das alles stattfand. Das wäre zuerst einmal interessant. Sollte es wirklich vor der ganzen Klasse passiert sein, ist es schon kritisch. Auch „rausreißen“ ist relativ zu verstehen. Ich nehme auch nichts von 5.Klässlern an, was ich nicht lesen kann (oder mir extreme Mühe macht, und ich kann wirklich schlechte Schriften noch lesen). Aber wenn sie in dem Alter keine „Schocktherapie“ bekommen, dann kriege ich zum Abi 20-seitige Aufsätze, für die ich Stunden brauche, weil ich es einfach nicht entziffern kann.
Aber wie gesagt, es kommt auf die Situation und die Art und Weise an.
Grüße!
Hallo!
Ich würde mit dieser Lehrerin schleunigst einen Termin vereinbaren, denn mit dieser „Maßnahme“ kann man einem jungen Menschen gründlich die Freude am Lernen verderben und auch genau darüber würde ich mich mit ihr in der Sprechstunde unterhalten.
lg
lilli
Hi Nilleb,
selbst wenn es nicht vor der Klasse geschah, bleibt es eine Demütigung. Und mit sowas sollte man als Lehrer gar nicht erst anfangen, wenn man nicht als menschliches Monster enden will.
lg
Kate
Hallo,
Es gibt kein (Schul-)gesetz, das ihr ein
solches Handeln verbietet.
Da muss ich dir leider widersprechen:
§303 Strafgesetzbuch, Absatz 1:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Extra für dich ergooglet
Aber ich denke, der pädagogische Schaden (und ich meine jetzt nicht die unterstellte Demütigung) ist größer. Unter der Annahme, dass der Schüler nicht absichtlich schlecht arbeitete, ist das eine Missachtung seiner Anstrengung.
Gruß Bombadil2
Hallo,
du hast völlig Recht, nur dass ich anmerken würde, dass es hier ziemlich unsinnig sein dürfte, es mit dem Lehrer allein zu besprechen. Da müssen höhere Kompetenzen her. Ich selbst war in meiner Schulzeit solchen Angriffen en masse ausgesetzt - und hatte keine Chance (60er/70er Jahre). Ok, heute lache ich drüber, was doch diese Lehrer für arme Würstchen gewesen sind, aber gleichzeitig bleibt mir das Lachen im Halse stecken, wenn ich sehe, dass es solche Vorkommnisse immer noch gibt. Aus meiner Sicht ist da eine Elternkonferenz die einzige, wirklich die einzige Lösung (wobei natürlich wiederum niemand garantieren kann, dass die Eltern sich nicht hinter die Lehrer stellen, denn auch solche Eltern gibt es heute noch - leider).
Gruß
Bona
Hallo!
Und wenn ich das nächste Mal mutwillig mit meinem Rotstift im Heft eines Schülers herum male, werde ich dann auch verklagt?
Man sollte die Kirche mal im Dorf lassen. Strafrechtlich würde sicher kein Richter der Welt (= Deutschlands) irgendwem einen Strick daraus drehen. Ansonsten wird es auch echt schwierig für die Schulen, die alle möglichen Eltern verklagen müssen, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, während deren Sprösslinge Schulbücher beschädigt haben…
Grüße!
Kinder haben ein
gesetzlich festgeschriebenes Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Seelische Gewalt ist auch Gewalt.
wenn es das gesetz gibt, kann die mutter ja per anwalt klagen.
Hallo,
ich kann mit Deinem Sohn mitfühlen - alle meine Hefte fielen wegen der ganzen rausgerissenen Seiten regelmäßig auseinander. Sogar wenn ich mir extremste Mühe gab, kam ich über eine Gnaden-Drei in Schrift nie raus.
Ich finde diese Aktion der Lehrerin sehr unglückselig. Natürlich waren wir jetzt nicht dabei und kennen nicht alle Umständen, aber ich persönlich würde das Gespräch mit der Lehrerin suchen. Und das lösungsorientiert. Was schlägt die Lehrerin vor, wie die Schrift zu verbessern sei? Kann man vielleicht mal verschiedene Stiftarten durchprobieren (ich kann am leserlichsten mit einem weichen Bleistift schreiben oder auch ganz gut mit Tintenrollern, vielleicht geht es Deinem Sohn ja ähnlich?)Ihr seid ja keine Feinde, sondern solltet eher ein Team sein. Setzt Euch darum doch mal zusammen und überlegt, was da insgesamt das Ziel sein könnte und wie man es erreichen kann.
Viele Grüße