Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin zur Zeit verbeamteter Lehrer in Hessen. Da meine Frau einen Arbeitsplatz in Baden-Württemberg angetreten hat, habe ich vor einen Versetzungsantrag zu stellen. In Baden-Württemberg gab es meines Wissens nach bis vor kurzem nur eine gemeinsame Lehramtsausbildung für Grundschule und Sekundarstufe 1. Außerdem gibt es gemeinsame Grund- und Hauptschulen. In Hessen sind diese Bereich immer rechtlich und räumlich getrennt. Ich habe also auch nur eine Ausbildung für den Grundschulbereich (Unterrichtsbefähigung Sekundarstufe nur für das Fach Sozialkunde). Kann mir jemand von euch Informationen über folgende Fragen geben.
- Werden „reine Grundschullehrer“ in BW an Grund- und Hauptschulen eingesetzt und müssen sie dann auch in Klasse 5 und höher unterrichten?
- Wie wahrscheinlich ist, dass ich mit der „anderen“ Ausbildung vom Land BW als „Austauschbeamter“ im Rahmen eines Versetzungsantrags übernommen werde?
Danke für eure Antworten!
Herr Ritter