Grundschullehrer an Hauptschulen in BW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin zur Zeit verbeamteter Lehrer in Hessen. Da meine Frau einen Arbeitsplatz in Baden-Württemberg angetreten hat, habe ich vor einen Versetzungsantrag zu stellen. In Baden-Württemberg gab es meines Wissens nach bis vor kurzem nur eine gemeinsame Lehramtsausbildung für Grundschule und Sekundarstufe 1. Außerdem gibt es gemeinsame Grund- und Hauptschulen. In Hessen sind diese Bereich immer rechtlich und räumlich getrennt. Ich habe also auch nur eine Ausbildung für den Grundschulbereich (Unterrichtsbefähigung Sekundarstufe nur für das Fach Sozialkunde). Kann mir jemand von euch Informationen über folgende Fragen geben.

  1. Werden „reine Grundschullehrer“ in BW an Grund- und Hauptschulen eingesetzt und müssen sie dann auch in Klasse 5 und höher unterrichten?
  2. Wie wahrscheinlich ist, dass ich mit der „anderen“ Ausbildung vom Land BW als „Austauschbeamter“ im Rahmen eines Versetzungsantrags übernommen werde?

Danke für eure Antworten!

Herr Ritter

Lieber Kollege,

In Baden-Württemberg gab es meines Wissens nach bis vor kurzem
nur eine gemeinsame Lehramtsausbildung für Grundschule und Sekundarstufe 1.

Stimmt (beinahe)!

Nicht: „Sekundarstufe 1“, sondern „Hauptschule“.
D.h.: Lehrer an Realschulen bzw. Lehrer an Gymnasien fallen bisher nicht darunter. Sie hatten/haben einen anderen Studiengang, entweder von Anfang an oder aufbauend.

Außerdem gibt es gemeinsame Grund- und Hauptschulen.

(= GHS) Ja, das ist häufig so. Viele Hauptschulen heißen inzwischen aber Werkrealschulen, also gibt es auch zahlreiche GWRS. GHS/GWRS sind dann EINE Schule. Es gibt aber auch eigenständige Grundschulen (GS),(Stadtteile, Vororte, Landgemeinden) und jeweils eine (bisher) „zugehörige“ Hauptschule bzw. Werkrealschule. Inzwischen sind die Schulbezirksgrenzen für Haupt- und Werkrealschulen aufgehoben. Man kann den Schulort wie bei Realschulen und Gymnasien frei wählen. Daselbe gilt für die Gemeinschaftsschulen.

  1. Werden „reine Grundschullehrer“

(gibt es in BaWü bisher noch gar nicht oder kaum)

in BW an Grund- und Hauptschulen eingesetzt und müssen sie dann auch in Klasse 5 und höher unterrichten?

Ja, da es bisher nur eine gemeinsame Ausbildung gab. Ich darf bzw. durfte/musste mich „Lehrer an Grund- und Hauptschulen“ nennen (amtlich), also L GHS.

Ein guter Schulleiter wird auf Dauer und nach Möglichkeit seine Lehrkäfte gemäß ihren Neigungen und Fähigkeiten einsetzen. Aber an GHS/GWRS wird es wohl noch lange immer auch Überschneidungen geben (müssen). Anspruch auf (Nicht-)Einsatz in bestimmten Schulstufen besteht (bisher) rechtlich nicht.

  1. Wie wahrscheinlich ist, dass ich mit der „anderen“
    Ausbildung vom Land BW als „Austauschbeamter“ im Rahmen eines
    Versetzungsantrags übernommen werde?

Keine Ahnung. Frag vielleicht mal bei einem Personalrat oder der GEW nach.

Danke für eure Antworten!

Gerne, und viel Erfolg, gepaart mit wenig Frust, wenn so Vieles so ganz anders ist.

Ludwig

Hallo Kollege :smile:

In
Baden-Württemberg gab es meines Wissens nach bis vor kurzem
nur eine gemeinsame Lehramtsausbildung für Grundschule und
Sekundarstufe 1.

Es gibt einen Studiengang für GS und HS (jetzt eigentlich Werkrealschule – Raider heißt jetzt Twix :wink:
einen für Realschule, einen für Gymnasium und einen für berufliche Schulen.

Außerdem gibt es gemeinsame Grund- und
Hauptschulen.

Ja.
Zukünftig gibt es auch Gemeinschaftsschulen. Diese können von 1-10, von 5-10 oder auch von 5-12/13 und sogar von 1-13 gehen. Da gibt’s bisher keine Vorgaben vom Kultusministerium, weswegen es auch massive Kritik an der Kultusministerin hagelt.

In Hessen sind diese Bereich immer rechtlich und

räumlich getrennt. Ich habe also auch nur eine Ausbildung für
den Grundschulbereich (Unterrichtsbefähigung Sekundarstufe nur
für das Fach Sozialkunde). Kann mir jemand von euch
Informationen über folgende Fragen geben.

  1. Werden „reine Grundschullehrer“ in BW an Grund- und
    Hauptschulen eingesetzt und müssen sie dann auch in Klasse 5
    und höher unterrichten?
  2. Wie wahrscheinlich ist, dass ich mit der „anderen“
    Ausbildung vom Land BW als „Austauschbeamter“ im Rahmen eines
    Versetzungsantrags übernommen werde?

Wie du oben siehst, ist schon die Ausbildung und dann anschließend die Schullandschaft in BW nicht ganz einfach zu durchschauen. Deswegen kann ich dir da leider nicht weiter helfen; aber hier solltest du geholfen werden: http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/115417…

Viel Erfolg (den du eigentlich als männlicher Grundschullehrer haben solltest - die sind gesucht)
Burkhart

Hallo,

da kann ich leider keine Auskunft geben. Ich bin Lehrer in Bayern. Ich weiße leider nicht wie es in BW geregelt ist.
Jedes Bundesland macht immer noch sein eigenes Ding!

Liebe Grüße
genzly

Keine Ahnung, wie diese Bundesländer das handhaben.

Sorry, ich kann nur für Rheinland-Pfalz sprechen. Ich habe Lehramt für Grund-und Hauptschule studiert mit den Fächern Grundschulpädagogik und Sport. Erweiterungsprüfung in evangelischer Religion. Nach 12 Jahren Grundschule unterrichte ich jetzt seit 10 Jahren an der Hauptschule bzw. Realschule plus. Zur Zeit als Klassenlehrerin eines 7. Schuljahres.
Viele Grüße

Lieber Herr Ritter,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, denn ich arbeite in Bayern und kann keine verlässliche Aussage diesbezüglich treffen. In Bayern werden Grundschlulehrkräfte dann in der Hauptschule eingesetzt, wenn sie die Staatsnote für das Lehramt an Grundschulen nicht erreicht haben. Dann aber bevorzugt in Jahrgangsstufe 5 und 6.
Viele Grüße

Hallo Herr Ritter,

ich kann Ihnen leider bei diesem Problem nicht helfen, wünsche Ihnen aber viel Glück und vor allem immer Freude an unserem Beruf!

Viele Grüße von Käferchen