Grundschullehrer Grundschullehrerin Grundschulempfehlung

Liebe/-r Experte/-in,

in BW hat sich ja einiges geändert.

Die Grundschulempfehlung findet noch statt, für die eigentliche Anmeldung an der weiterführenden Schule gibt es einen gesonderten Zettel ohne Noten und Schulartempfehlung.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Während bisland der Notenschnitt zählte (für die Schulartempfehlung) können jetzt anscheindend andere Dinge hineinbezogen werden (wie z. B. Lernverhalten, Verhalten, Lerntempo)

Somit könnte ein 2er Schüler eine Realschulempfehlung erhalten (und natürlich ein schlechter Schüler die Schulempfehlung in den Ofen werfen und sich auf dem Gymi anmelden)

Nun die Frage 1 - Letztes Jahr musste dem Schüler mit 2er Schnitt eine Gymi-Empfehlung ausgesprochen werden - wie sind derzeit die Vorgaben ist es ok dies dieses Jahr anders zu handhaben?

Frage 2 - Dürften zwei Schulformen angekreuzt werden, wenn der Schüler sich für beide eignet u. genau dazwischen steht)

Danke für eine kurze Info dazu.

Gruss
D. Möller

HAllo,

kann leider nicht weiterhelfen, da ich über die REgelungen in BW nicht bescheid weiß und es jedes Bundesland anders handhabt.

gruß
NEO