Grundsicherung Einkommen

Eine Frage:
Meine Bekannte ist in Rente, da ihre Rente zu klein ist bekommt sie zusätzlich Grundsicherung.
Der aktuelle Bescheid läuft zum 31.12.2022 aus, den Folgeantrag hat sie beim Amt für Grundsicherung bereits abgegeben. Zum Folgeantrag hat sie auch die nötigen Unterlagen, u.a. Kontoauszüge abgegeben. Auf einen Kontoauszug sind 20,00 Euro Provision vom Mieterverein für die Werbung eines neuen Mitglied enthalten. Das Amt hat ihr jetzt die 20,00 Euro als Einkommen angezogen.
Meine Frage:
Zählt eine Provision für die Werbung eines neuen Mitglied beim Mieterverein als Einkommen?
Können Beiträge zum Mieterverein und Hausratversicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden?

Im voraus vielen Dank für die Beantwortung der Fragen

Ja. Alle eingenommenen Provisionen sind Einkommen - es gibt Leute, die ihren Lebensunterhalt ganz aus Provisionseinnahmen bestreiten.

Mieter- und andere Vereine sind Privatvergnügen, aber Beiträge zu Hausrat- und Haftpflichtversicherungen werden - auf Antrag! - angerechnet.

Für die Ergänzung des bisherigen Antrags sollte zur Wahrung von Frist und Form gegen den vorliegenden Bescheid (den es offenbar gibt) Widerspruch erhoben werden.

Schöne Grüße

MM

Danke für die umgehende Antwort,
meine Bekannte hat beim Antrag auf Grundsicherung die Kosten für die Hausratversicherung von über 100 Euro jährlich angegeben, ihr wurden aber nur 5 Euro erstattet.

Alldieweil es sich bei der Bewilligung von Leistungen zur Grundsicherung nicht um eine Erstattung irgendwelcher Aufwendungen handelt, sondern um die Festsetzung von Leistungen in einer bestimmten Höhe, die von einer Reihe verschiedener Faktoren abhängt, wäre es interessant, hier den gesamten Bescheid (natürlich ohne persönliche Daten und ohne Angaben zur Behörde) zu sehen; dann ließe sich mehr dazu sagen - und wenn ich damit nicht weiterkomme, gibt es hier trotz aller Ausdünnung des Expertenfundus noch ein paar Leute, die sich mit diesem Themenbereich recht gut auskennen.

Schöne Grüße

MM