Eine Frage:
Meine Bekannte ist in Rente, da ihre Rente zu klein ist bekommt sie zusätzlich Grundsicherung.
Der aktuelle Bescheid läuft zum 31.12.2022 aus, den Folgeantrag hat sie beim Amt für Grundsicherung bereits abgegeben. Zum Folgeantrag hat sie auch die nötigen Unterlagen, u.a. Kontoauszüge abgegeben. Auf einen Kontoauszug sind 20,00 Euro Provision vom Mieterverein für die Werbung eines neuen Mitglied enthalten. Das Amt hat ihr jetzt die 20,00 Euro als Einkommen angezogen.
Meine Frage:
Zählt eine Provision für die Werbung eines neuen Mitglied beim Mieterverein als Einkommen?
Können Beiträge zum Mieterverein und Hausratversicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden?
Im voraus vielen Dank für die Beantwortung der Fragen