Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage:
Mein Vater bezieht Grundsicherung und in der Berechnung werden zwei Krankenkassenbeiträge abgezogen. Im oberen Bereich der Berechnung werden von seiner kleinen Rente 188,22€ abgezogen. Nach der ermittelten Leistung werden erneut 224,78€ für die Krankenkasse abgezogen.
Hierzu habe ich bereits bei der Krankenkasse nachgefragt und lt. Aussage ist es so,
weil mein Vater selbstständig und somit priv. versichert war. Nun muss er den mindestbeitrag i.H.v. 224,78€ von seiner Grundsicherung - sprich 449,00€ zahlen. Somit bleiben 224,22€ übrig.
Ist es richtig, dass die 224,78€ (Beitrag freiwillig gesetzlich krankenversichert) von der Grundsicherung abgezogen werden und das zudem ein Krankenversicherungsbeitrag von 188,22€ von der Rente abgezogen wird?
Aktuell kämpfe ich um seine finanzielle Existenz…
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann / eine Antwort hat.
Viele Grüße
Björn