Hallo,
hätte mal folgende Fragen betreffend Grundsicherung: Nehmen wir mal an, jemand bezieht Grundsicherung und kommt dann zu Geld, z. B. eine Erbschaft. Mangels Bedürftigkeit, weil jetzt ja Geld vorhanden ist, wird die Grundsicherung wohl gestrichen. Soweit finde ich das ja alles in Ordnung, warum soll die Allgemeinheit mit Steuergeldern jemanden unterstützen, der es zumindest derzeit nicht braucht.
Aber wie ist es, wenn diese Person nach gewisser Zeit erneut Grundsicherung benötigt. Sagt dann die für Grundsicherung zuständige Stelle, tut uns sehr Leid, aber sie hätten mit dem Geld aus Ihrer Erbschaft länger auskommen müssen. So soll es angeblich sein – habe ich mal gehört.
Kann mir das ein Fachmann mal erklären? Wenn es wirklich so ist, welcher Zeitraum wird zugrunde gelegt? Kommt mir irgendwie komisch vor, denn dann kann derjenige im Ergebnis mit seiner Erbschaft gar nicht machen was er will, sondern kann es nur für das unbedingt Notwendige ausgeben. Sonst muss er befürchten bei erneuter Bedürftigkeit keine Grundsicherung zu bekommen.
Und wie ist die Sachlage, wenn jemand zuvor noch nie Grundsicherung bezogen hat? Muss der auch darlegen wie viel Geld er hatte und für was er das die letzten Jahre ausgegeben hat? Wenn nicht, was ich vermute, ist das meiner Meinung nach Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, die schon mal Grundsicherung bezogen haben.
Robert