Grundsicherung: Zahlt Sozialamt Befreiung von der Zuzahlung?

Hallo,
hier wieder eine Frage aus dem Bereich Grundsicherung/Sozialamt: Zahlt das Sozialamt bei Grundsicherung u.a. auch die jährliche Krankenkassen-Befreiung von der Zuzahlung (Medikamente-Rezepte) - sind ca. 50€ jährlich?
DANKE vorab allen Informaten!
Liebe Grüße
Rene

Hallo!

Die Höhe der Zuzahlungen ist doch begrenzt auf 2% ( Sonderfall 1%).
Und wenn Du „nur“ auf ca. 50 € im Jahr kommst, dann musst Du das aus der Grundsicherung bezahlen weil es absehbar noch unter 2 % liegt.

Und eine „Krankenkassen-Befreiung“ an sich gibt es m.E. nicht. Du einst wohl, Du zahlst am Anfang des Jahres deine 2% als Einmalbetrag und hast dann Ruhe und zahlst nicht bei jedem Apothekenbesuch den Eigenanteil ?

MfG
duck313

Es gibt tatsächlich Krankenkassen, die das so handhaben, z.B. die Barmer. In diesem Fall leisten die Patienten eine Vorauszahlung und erhalten die Karte, die sie zwecks Zuzahlungsbefreiung in der Apotheke vorlegen, sofort; das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn wegen einer dauerhaft bestehenden Erkrankung absehbar ist, dass der Höchstbetrag ohnehin erreicht werden wird.

Wenn jemand Sozialleistungen bezieht und die Krankenkasse absehen kann, dass sich dieser Zustand im kommenden Jahr nicht ändert, dann befreit die KK von den Zuzahlungen im Voraus. Du musst dann den Betrag überweisen und dann bekommt du einen Ausweis, den kannst du bei der Apotheke vorlegen und dann bekommst du rezeptpflichtige Medis umsonst.
Den Betrag, der, wie bereits genannt wurde bei etwa 50 € liegt, muss vom Regelsatz bezahlt werden. Mir ist nicht bekannt, dass dies eine Leitung vom Amt wäre.
Ich denke, diese 50€ sind aus dem Bereich Gesundheit vom Regelsatz abzuziehen.
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