Grundsteuer Bodenrichtwert

Hallo Wissende! Mir raucht der Kopf über meiner Grundsteuererklärung 23.
Die Position des Bodenrichtwertes des Grundstücks…

Das Grundstück für das der Bodenrichtwert abgefragt wird hat 2 verschiedene Werte im BORIS. Einmal 34 € für die blau hinterlegte Fläche. Bei der grünen Fläche habe ich die Wahl zwischen Grünland und Freizeitgartenfläche (Forst und Acker isses nich)
Meiner Ansicht nach ist es „nur“ Grünland.
Welchen Wert gebe ich ein? Einen Mittelwert der in etwa der Fläche der blauen und grünen Flächen entspricht?

und, wo bekomme ich den Durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde her der wird auch abgefragt.

Gruß Hartmut

Geoportal Hessen

Den durchschnittlichen Bodenrichtwert solltest Du beim zuständigen Gutachterausschuss bekommen. (In Hessen: Alle Kontaktdaten | Bodenmanagement Geoinformation (hessen.de))

Die Frage ergibt auch keinen Sinn.

Wenn das ein Flurstück ist, dann ist es einfach ein bebautes Flurstück mit einem Bodenrichtwert für bebaute Flurstücke und wenn das zwei Flurstücke sind, gibst du den Bodenrichtwert für beide Grundstücke einzeln an.

BTW: 34€? Ich hab ein bisserl das Gefühl, da stimmt was mit der Quelle nicht, bei uns aufm Dorf sind das 360€.

Doch doch - je nach Gegend passt das schon - hier auf dem Dorf 450€ … in der Nordeifel 30€ :woman_shrugging:

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Ich konstruiere ein Beispiel:
Es handelt sich um ein Grundstück, bestehend aus landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäuden und der sogenannten Hofanschlussfläche. Die Betriebsgebäude liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und haben einen Wert, der sich aus „Mischgebiet - Dorf“ herleitet, die Anschlussfläche ist nicht bebaubar und damit deutlich weniger wert.

Ich bin da bei @Hexerl, wenig, aber plausibel.

  • in Machtlos immerhin etwas über vierzig, in Heringen etwas drunter; in Finsterwalde 35, in Kottmar 31. Moral: Die in BORIS gefundenen Bodenrichtwerte kann man vor Ort anhand der gewohnten Verkehrswerte (aus denen sie abgeleitet sind) ziemlich leicht auf Plausibililtät prüfen.

Schöne Grüße

MM

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Die Beantwortung meiner Fragen haben mich zwar nicht schlauer gemacht aber ich fühle mich jetzt auf einem höheren Niveau ratlos. :wink:

So stimmts!

Wenn ich jetzt für das ganze Flustück mit 7600 m2 den Wert des Mischgebietes (34€) angebe ist das deutlich zuviel, denn ziemlich genau die Hälfte davon ist die Hofanschlußfläche.

verwechselst du Flurstück mit Grundstück?

Ein Grundstück ist die gesamte Fläche. Das Grundstück kann aus beliebig vielen einzelnen Flurstücken bestehen.

Hi

das wäre auch nicht richtig einen Mischpreis anzugeben - du musst jedes Flurstück einzeln angeben mit seinem tatsächlichen Wert

In Ba-Wü ist es wie folgt geregelt

Ob Grünland (Landwirtschaftlich nutzbar) oder Freizeitgartenfläche unterscheidet sich hier daran, ob es für das grüne Grundstück einen Bebauungsplan für Kleingartenanlagen gibt

Wenn ja => dann ist es Freizeitgartenfläche = Kleingarten
Wenn nein => ist es Grünland (Wiesen) und sollte in einer landwirtschaftlichen Bodenrichtwertzone liegen, auch wenn es nicht landwirtschaftlich genutzt wird.

Das musst du ggf. für dein Bundesland (Sachen? Thüringen? Brandenburg?) auch ergoogeln - es sind für jedes Bundesland genauere Erläuterungen veröffentlicht.

Gruß
h.

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Nein, zu dem Grundstück gehört noch ein weiteres Flurstück bei dem der Bodenrichtwert eindeutig ist.

Gab es im Lauf der letzten zehn Jahre Änderungen, was die zu dem Grundstück gehörigen Flurstücke betrifft?

Manchmal liegen zwischen Antrag und Änderung viele Jahre. Im Zweifelsfall würde ich Flurstück-Nummern, die BORIS nicht kennt (d.h. für die er auch nicht die Auskunft erteilt, es sei kein Bodenrichtwert erfasst oder verfügbar, sondern die Anfrage ins Leere läuft), nicht in die Erklärung aufnehmen.

Schöne Grüße

MM

Hessen!
Am Donnerstag ist Sprechtag vom FA, habe eben mit dem FA gesprochen ist wohl noch komplizierter als ich dachte. :nauseated_face::nauseated_face:

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Ja, wir haben 2 Flurstücke zusammenlegen lassen, weil ein Gebäude auf 2 Flustücken errichtet wurde und eine Aufteilung in Privatanteil und gewerblichen Teil daran scheiterte. Aber BORIS kennt die zusammengelegte Fläche bereits. Nur zeigt das „neue“ Flurstück zwei verschiedene Bodenrichtwerte an.

Was ja kein Problem ist vor allem wenn sich beide Flurstücke auf ein Grundstück befinden.

Aber das Grundbuchamt hat die Teilungserklärung damals, mit dem Hinweis auf diese Tatsache nicht akzeptiert.

Warum eine Teilungserklärung?

Entweder Stehe ich auf den Schlauch oder du wirfst einige Begriffe durcheinander.

Das Objekt ist mit einem Wohnrecht belastet. Wir haben die verschiedenen Flächen/Gebäude in 3 Teile aufgeteilt. So kann ich die Kosten die den Bereich der gewerblich genutzt wird, deutlich abgrenzen und das Wohnrecht zieht den Wert der Immobilie nicht mehr „runter“.
Ein Teil ist das große Wohnhaus mit Garten und Garage, ein weiterer Teil ist der Teil der das Wohnrecht betrifft, der dritte Teil sind die Büros, Pack- und Lagerräume in Stallgebäude und Scheune. Die Hoffläche ist Gemeinschaftseigentum.

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Mal abgesehen von der Diskussion (Spekulation?) Grundstück/Flurstück: Es sollte eine eindeutige und landesweite Lösung für solche Fälle geben. Du bist mit Deinem Problem kein Einzelfall, im „ländlichen Raum“ sind solche Zuschnitte öfter zu finden.
Weise die Dame oder den Herrn beim Finanzamt darauf hin, dass solche Fälle öfter auftreten, notfalls muss bei der Oberfinanzdirektion nach einer Regelung gefragt werden.