Hallo!
Der Fall: Ein ca. 1937 begonnener Hausbau, genaues Jahr der Fertigstellung ist nicht bekannt, geschätzt 1940. Im Krieg durch einen Bombentreffer stark beschädigt. 1946 wurde das Bauvorhaben zur „Instandsetzung des durch Kriegseinwirkung beschädigten“ Hauses genehmigt und begonnnen. Fertigstellung nach Abwägung der Daten in den vorliegenden, leider unvollständigen Dokumenten (Das Bauamt hat keine Unterlagen vor 1945) 1952 .
Gilt diese Instandsetzung als Kernsanierung?
Gruß,
Eva
Servus,
dazu gibt es die hübsche Formel, eine Kernsanierung läge vor, wenn der Rohbau ganz oder teilweise erneuert und der Ausbau (Heizung, Fenster und Sanitäreinrichtungen) umfassend modernisiert worden sind.
Bombenschäden, bei denen es nachher noch etwas zu modernisieren gab, waren in der Regel nicht so schwer, dass am Rohbau viel zu machen gewesen wäre (abgebrannter Dachstuhl zählt wohl nicht zum Rohbau).
Es ist jedenfalls eine lässliche Sünde, hier das geschätzte ursprüngliche Baujahr anzugeben - schließlich werden die Steuerpflichtigen nicht zu Beamten auf Zeit ernannt, für die eine besondere Sorgfalts- und Treuepflicht gälte.
Schöne Grüße
MM
Danke Dir! Ne, zu modernisieren gab’s da nix mehr, das Haus wurde aus den Trümmern, die überall herumlagen, auf der Basis der erhalten gebliebenen Restmauern, in Eigenleistung wiederaufgebaut. Zentralheizung statt einzelner Ölöfen, Austausch der Fenster, Badmodernisierung, Erneuerung der Elektrik - das erfolgte alles nach und nach, deshalb kann man das m.E. nicht als Kernsanierung bezeichnen.
Dann bleibe ich beim ursprünglichen Baujahr.
Nochmals Danke und Gruß,
Eva
aus Pappe durch solche aus Sperrholz war doch zu Zeiten des Kippen-Boogie schon eine bedeutende Verbesserung?
Schöne Grüße
MM