Grundsteuer landwirtschaftlicher Grund

Ich habe ein 1,3 Hektar Grundstück an einen Landwirt verpachtet und zahle dafür jährlich 490 Euro Grundsteuer. Der Landwirt meint ein landwirtschaftlich genutzter Gund währe von der Grundsteuer befreit. Das Grundstück ist Privatbesitz ich habe keine Landwirtschaft. Müsste ich von dieser Grundsteuer befreit sein ?

Nein. Aber bei Pachtland zahlt üblich der Pächter diese Steuer. Mich wundert es dass dazu nichts im Vertrag geregelt wurde.

MfG
duck313

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Hallo Martin,

Da täuscht sich der Landwirt.

Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird Grundsteuer A erhoben, für alle anderen Grundstücke (soweit nicht befreit, weil z.B. im Eigentum einer Kirche) Grundsteuer B.

Es könnte sein, dass hier immer noch die vielerorts relativ höhere Grundsteuer A erhoben wird, weil nie die Betriebsaufgabe erklärt worden ist.

Der Betrag ist für sich alleine wenig bedeutend, wichtig wären beide Bescheide Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid, dann ließe sich leichter sagen, was Sache ist, ob die Festsetzung korrekt ist und falls nein, ob es Änderungsmöglichkeiten gibt.

Versuch doch mal die beiden Bescheide im Scan mit allen persönlichen Angaben Name, Steuernummer, Flurstück usw. geschwärzt hochzuladen (oberer Rand der Eingabemaske, Landschaft-Symbol).

Schöne Grüße

MM

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Leider nein.
Wir zahlen auch für den Teil des Grundstückes, der Privatwald ist, unverpachtet.
War ein schönes Hin und Her bei der Grundsteuerreform.
Erst mal einen Riesenschreck gekriegt, dann noch mal nachgehakt und betont, das sei Wald und kein Bauland, dann wurde es erheblich weniger, aber nicht nichts.

Vorsicht!

Was Du jetzt an Grundsteuer bezahlst, ist völlig unabhängig von der neuen Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 - die wirkt sich auf die Grundsteuer erst ab 2025 aus.

Und selbstverständlich: Grundsteuer wird auf alle Grundstücke festgesetzt, soweit keine Befreiung gegeben ist (z.B. Eigentum einer Kirche). Lediglich die Bewertung ist von Grundstück zu Grundstück verschieden, und der Hebesatz unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B.

Schöne Grüße

MM