Hallo,
Person X hat im Jahr 2011 eine (vermietete) Eigentumswohnung gekauft. Lt. Kaufvertrag gehen Besitz, Nutzen und Lasten (BNL) am Monatsersten nach der Kaufpreiszahlung an Person X über. Dies geschah zum 1.5.2011. Logischerweise erhielt Person X zum 1.1.2012 einen Einheitswertbescheid und Grundabgabenbescheid, dass er ab 1.1.2012 grundsteuerpflichtig ist.
Person X bekommt von der Hausverwaltung die Abrechnungen und stellt fest: die Firma hat die Grundsteuer schon anteilig ab 1.5.2011 von ihm abgebucht (bzw. das Geld einbehalten). Person X weiß vom Finanzamt: Da Person X erst von der Stadtverwaltung zum 1.1.12 als „steuerpflichtig“ geworden ist muss sie auch erst ab dem 1.1.12 die Steuern zahlen [was ja auch logisch ist irgendwie]. Wenn der Verkäufer [in dem fiktiven Fall: eine Immobilienfirma die sowas ja wissen müsste] einen Anteil im Jahr sehen will, muss er das mit dem Käufer privatrechtlich klären (oder im Kaufvertrag explizit vermerken) [was in diesem Fall beides nicht durchgeführt wurde].
Deshalb besteht Person X logischerweise darauf, dass die Hausverwaltung von ihm keinen einzigen Cent an Grundsteuern für 2011 einbehält.
Wenn Person X sich jetzt nochmal den Kaufvertrag durchliest steht ja da, dass eben (wie oben beschrieben) BNL zum 1.5.11 übergehen. Zählen da alle Kosten (also auch die Grundsteuer) oder nur die Kosten die auch entsprechend zum Zeitpunkt auf Person X übertragbar sind (also alle „laufenden Kosten", Rücklage etc.) und die Grundsteuer dann eben erst wenn Person X tatsächlich grundsteuerpflichtig geworden ist - also zum 1.1.12? Person X ist sich da etwas unsicher geworden; X will ja weder einen Rechtsstreit noch es sich mit der Hausverwaltung verscherzen.
LG Tobi@s
PS: ich möchte und brauche keine Diskussion über „Person X nutzt doch das Grundstück also soll er sich nicht so haben.“ Mir geht es um die rein rechtliche Situation.