Grundsteuererhöhung um 250%

Hallo liebe Experten!

Mein Vater hat mir gerade mitgeteilt, dass die Grundsteuer für unser Grundstück von 400 € auf 1400 € gestiegen ist.
Das Grundstück liegt in Südniedersachsen und ca 2,3 ha.

Kann das sein, dass die Steuer auf das dreieinhalbfache angehoben werden kann?

Warum ist das eigentlich so?

Danke für Antworten, die mir das ein wenig erläuter können.

Gruß, Diva

Hallo,

ja, das kann sein. Es kann aber auch sein, dass da ein Fehler passiert ist. Leider haben viele den eigentlich relevanten Bescheid zum Messbetrag, der in den meisten Fällen 2023 ergangen ist, nicht richtig gelesen, so dass jetzt die Überraschung groß ist, wenn die Gemeinde die daraus resultierende Höhe der neu zu zahlenden Grundsteuer mitteilt.

Die Grundsteuer musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes neu festgelegt werden. Dadurch ergeben sich - auch wenn die Neuregelung insgesamt über jede Gemeinde betrachtet aufkommensneutral sein soll - teilweise erhebliche Änderungen gegenüber den Vorjahren.

Gruß
C.

Die Betrachtung zweier Euro-Beträge alt-neu sagt nichts aus.
Auf dem Bescheid stehen bestimmt noch weitere Zahlen drauf.

Was ist mit dem Hebesatz der Gemeinde? Wurde der mit Wirkung zum 01. Januar (kräftig) erhöht?
—> Beschluß hierzu findet man meist im Netz unter Rathaus/Gemeinderat oder im örtlichen Käseblatt.

Hi!

Kannst du mal erläutern, wie man diesen Bescheid „richtig“ hätte lesen können?

Es gilt:

Grundsteuer =  Messbetrag x Hebesatz

Es hieß, dass die Berechnungsgrundlagen uralt seien, wodurch der alte Messbetrag nicht nur unfair, sondern allgemein zu niedrig sei, was bisher durch den hohen Hebesatz ausgeglichen wurde.

Es hieß, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein solle, die Städte und Gemeinden ihren Hebesatz also so anpassen sollten, dass sie unterm Strich gleich viel Steuern einnähmen.

Den Messbetrag habe ich vor einem Jahr oder noch längerer Zeit schriftlich mitgeteilt bekommen, aber dieser Brief ist das Papier nicht wert, wenn der Hebesatz nicht bekannt ist. Den wiederum bekommt man JETZT, mit dem neuen Steuerbescheid, genannt. Es war völlig unklar, ob der Messbetrag sich vereinfacht gesprochen allgemein verdoppelt und der Hebesatz sich demnach halbiert. Möglicherweise konnte man irgendwann im Internet nachlesen, wie hoch der Hebesatz wohl werden dürfte, in meinem Schreiben steht der ganz sicher nicht drin.

4 Like

Hallo,

zunächst gab es die Möglichkeit, die Berechnung des Messbetrages nachzuvollziehen. Stimmen Baujahr des Gebäudes, Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert, ggfs. (bei Eigentumswohnungen) Miteigentumsanteile usw. Die Daten hat man ja selber - wenn auch vielfach nach Vorgabe der Gemeinde bzw. des Finanzamtes - in ELSTER erfasst. Auch, wenn da Plausibilitätsprüfungen hinterlegt waren, gab es schon da Potential für Fehlerfassungen.

Wie Du schon richtig geschrieben hast, gehen in die Berechnung der Grundsteuer Messbetrag und Hebesatz als Variablen ein. Daraus ergibt sich doch von selbst, dass die Information über den Messbetrag sehr wohl relevant ist und dessen Berechnung überprüft werden sollte.

Dass der Hebesatz die andere Variable ist, bestreitet niemand. Nur sind halt extreme Sprünge bei diesem doch eher selten und es ist nun auch nicht so, dass der Hebesatz erst jetzt mit dem Grundsteuerbescheid mitgeteilt wurde. Der wurde - sofern er denn überhaupt für 2025 angepasst wurde - vom Stadt- bzw. Gemeinderat beschlossen und dann veröffentlicht und in der Regel. Vor der Abstimmung im Stadt- bzw. Gemeinderat gibt es in der Regel eine politische bzw. öffentliche Diskussion, die man auch hätte wahrnehmen können.

Der aktuelle Grundsteuerbescheid ist aber nicht das Problem, denn gegen den kann man noch Widerspruch einlegen. Das Problem ist der Bescheid über den Messbetrag, den nun so mancher wahrscheinlich rauskramen wird. Nur ist der Bescheid halt seit Monaten rechtskräftig. Ob und inwieweit man trotzdem noch etwas machen kann, wenn einem jetzt doch mal Fehler darin auffallen, wissen andere wie z.B. @Aprilfisch besser als ich.

Welches Schreiben meinst Du hier? Den Grundsteuerbescheid oder den Bescheid über den Messbetrag?

1 Like

Erst mal nachsehen: Messbetrag alt und Messbetrag neu. Der Hebesatz mag erhöht worden sein, aber erklärt nicht eine zweieinhalbfach erhöhte Grundsteuer.
Udo Becker

Ja, denn der Messbetrag wurde erhöht. Das GrundstücK war wohl nach den neuen Regeln unterbewertet.
Bei uns wurde der Messbetrag massiv erhöht, da wir ein relativ großes Grundstück bebaut mit einer DHH, denkmalgeschützt, haben (BaWü)
Der Hebesatz der Gemeine wurde fast halbiert.
Dnnoch sollen wir jetzt 650 Euro statt vorher 320 bezahlen. Gottseidank gab es noch einen Rabatt wegen Denkmalschutz.
Großes Grundstück höherer Betrag.

Meine Daten
NRW, in den 1920ern gebautes Dreifamilienhaus (nach damaligen Maßstäben, tatsächlich insgesamt unter 150m² Wohnfläche gesamt), Garage, Carport, gewerblich genutzter Anbau.

Messbetrag bis 2024: 91,80€
Hebesatz 2023 496%, 455,33€
Hebesatz 2024 589%, 540,70€

Messbetrag ab 2025: 69,87€
Hebesatz 2025 707%, 493,98€

Für Abwasser, Abfall und Niederschlagswasser zahle ich nochmal fast 1200€ zusätzlich als Grundbesitzabgaben.

Ja, ich gehöre zu den „Gewinnern“ der Reform.

Tatsächlich geht die Grundsteuer bei mir im Grundrauschen der anderen Kosten der Immobilie unter.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es wohl so, dass früher Wohnfläche bzw Wohnraum zu teuer bewertet wurden und Grundstücke zu billig

Gewinner waren damit Menschen mit wenig Wohnfläche auf großen Grundstücken.

Jetzt ist es anders herum.

Wohnfläche wird günstiger besteuert, Grundstücksfläche teurer

Gewinner sind die mit im Verhältnis großen Häusern auf kleinen Grundstücken - ich zB :sunglasses:

Das Reihenhäuschen meiner Eltern mit nur knapp 90qm Wohnfläche aber großem Garten ist jetzt wesentlich teurer als unsere 140qm DHH auf Minigrundstück (vergleichbarer Hebesatz)

Hebesatz bei uns 205%
Bei meinem Elternhaus 200%

2 Like