Hallo,
zunächst gab es die Möglichkeit, die Berechnung des Messbetrages nachzuvollziehen. Stimmen Baujahr des Gebäudes, Fläche des Grundstücks, Bodenrichtwert, ggfs. (bei Eigentumswohnungen) Miteigentumsanteile usw. Die Daten hat man ja selber - wenn auch vielfach nach Vorgabe der Gemeinde bzw. des Finanzamtes - in ELSTER erfasst. Auch, wenn da Plausibilitätsprüfungen hinterlegt waren, gab es schon da Potential für Fehlerfassungen.
Wie Du schon richtig geschrieben hast, gehen in die Berechnung der Grundsteuer Messbetrag und Hebesatz als Variablen ein. Daraus ergibt sich doch von selbst, dass die Information über den Messbetrag sehr wohl relevant ist und dessen Berechnung überprüft werden sollte.
Dass der Hebesatz die andere Variable ist, bestreitet niemand. Nur sind halt extreme Sprünge bei diesem doch eher selten und es ist nun auch nicht so, dass der Hebesatz erst jetzt mit dem Grundsteuerbescheid mitgeteilt wurde. Der wurde - sofern er denn überhaupt für 2025 angepasst wurde - vom Stadt- bzw. Gemeinderat beschlossen und dann veröffentlicht und in der Regel. Vor der Abstimmung im Stadt- bzw. Gemeinderat gibt es in der Regel eine politische bzw. öffentliche Diskussion, die man auch hätte wahrnehmen können.
Der aktuelle Grundsteuerbescheid ist aber nicht das Problem, denn gegen den kann man noch Widerspruch einlegen. Das Problem ist der Bescheid über den Messbetrag, den nun so mancher wahrscheinlich rauskramen wird. Nur ist der Bescheid halt seit Monaten rechtskräftig. Ob und inwieweit man trotzdem noch etwas machen kann, wenn einem jetzt doch mal Fehler darin auffallen, wissen andere wie z.B. @Aprilfisch besser als ich.
Welches Schreiben meinst Du hier? Den Grundsteuerbescheid oder den Bescheid über den Messbetrag?