Grundsteuererklärung

Hallo,
vor mehr als 20 Jahren ist mein Vater gestorben, meine Schwester und ich wurden deshalb als Miterben neben meiner Mutter ins Grundbuch des Elternhauses eingetragen. Nun soll meine Mutter die Grundsteuererklärung einreichen. Angesichts dessen, dass sie weder einen Computer noch einen Internetzugang hat wollte ich das für sie erledigen. Dazu meine Fragen:
Kann ich diese Grundsteuererklärung für alle drei beteiligten Parteien gemeinsam über meinen Elster-Zugang machen oder müssen das (wie ich vermute) drei Erklärungen werden? Falls das drei Erklärungen werden, kann ich zumindest die Erklärung meiner Mutter (zusammen mit meiner) über meinen Zugang machen?
Und schließlich: im Grundsteuerformular gibt es eine Unterscheidung zwischen Erben- und Bruchteilgemeinschaft. Was sind wir drei Parteien denn?
Gruß
Frager

Servus,

eine Erbengemeinschaft (zur gesamten Hand, nicht nach Bruchteilen).

Für die Erbengemeinschaft ist eine Grundsteuererklärung zu übermitteln. Technisch funktioniert das so, dass einer aus der Erbengemeinschaft als deren Vertreter die Grundsteuererklärung übermittelt und in dieser Grundsteuererklärung die anderen Beteiligten als Miteigentümer der wirtschaftlichen Einheit angibt.

Schöne Grüße

MM

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Hi!

Ich habe über meinen ELSTER-Zugang die Grundsteuererklärung für meine Mutter gemacht, mit der ich steuertechnisch nichts zu tun habe - es brauchte dazu nur ihre Daten inkl. Steuernummer/ID.

Ansonsten seid ihr natürlich eine Erbengemeinschaft. Eine Bruchteilsgemeinschaft gibt es beispielsweise bei Eigentumswohnungen, weil da manche Grundstücke allen, aber niemandem allein gehören.

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Hallo,
danke euch beiden! Dann werde ich mal heute Abend zur Tat schreiten…
Gruß
Frager

Denn man tau - die Erklärung selber ist nicht besonders schlimm. Nur eben sehr lästig, dass man da mit einer Black Box arbeitet und zum Zeitpunkt der Erklärung nicht wissen kann, was man mit dieser Erklärung bewirkt, außerdem auch keine Möglichkeit besteht, die Zahlen, die aus der anderen Black Box BORIS kommen, mit der Realität nach eigener Wahrnehmung abzugleichen.

Wenn man den Ärger über diese beiden Ärgernisse beiseite lässt, ist das Dings schnell gemacht.

Schöne Grüße

MM

@anon76087543
Übermittler der Erklärung und Vertreter der Erbengemeinschaft müssen nicht dieselbe Person sein.
Vertreter ist der-/diejenige, der/die als Empfänger der per Post eingehenden Bescheide angegeben wird.

Ich hasse dich.

Ich habe vier Anläufe benötigt. Der vierte war erfolgreich, er ging so:

  • Beauftragung der Steuerberaterin

Hallo,
mit eurer Unterstützung hat alles wunderbar funktioniert. Mit Unterbrechung (wegen Nachfragen von Daten), während denen das teilausgefüllte Formular gespeichert wurde.
Die „Benutzerführung“ der Seite ist katastrophal, die nicht wirklich erklärten Fachbegriffe ebenfalls, aber die Funktion war in meinem Fall gegeben.
Gruß
Frager

in der Tat - dabei wäre es allerdings in diesem Fall auch keine Hilfe, wenn es die Oberfläche im Format des jeweiligen Papierformulars noch gäbe, weil zu dieser Hauptfeststellung auch das Papierformular nichts hülfe.

In anderen Zusammenhängen haben die Finanzbehörden bedeutende Leistungen im Zusammenhang mit der Hl. Digitalisierung gebracht und viel zu wenig dafür getrommelt, aber das Elster-Portal im aktuellen Zustand gehört bestimmt nicht dazu.

Zum Trost: Schlimmer geht immer - bei der Anwendung der Zollbehörde „ATLAS“ ist noch nicht mal die automatische Speicherung von in Arbeit befindlichen Anmeldungen angekommen - was hab ich da schon geflucht, wenn meine Arbeit mal eben wieder weg war…

Schöne Grüße

MM

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