Grundstück, Bebauungsgrenze usw

Hallo zusammen !
(ich stelle meine Frage mal unter ‚Immobilien‘, ich hoffe das passt, weil ich auch nicht weiß wo sonst)

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Das obige ist mein Grundstück (innerhalb der roten Linie).
Die Gemeinde möchte die schwarz umrandete Fläche an der südlichen Grundstücksgrenze erwerben, um eine Zufuhrt zum gemeindeeigenen Grundstück Y zu schaffen (mit Befestigung 6m breit), das nur dann bebaut werden kann.

Vom Geld her interessiert mich der Verkauf wenig (man hat mir läppische 50,-/qm angeboten, das könnte ich sicher noch steigern, aber ob insgesamt 20 oder 40 Tsd. ist letztlich nicht der Punkt, zumal einen Teil davon eh die Steuer frisst), aber dadurch würde die Bebauungsgrenze (hier blau eingezeichnet) verschoben werden, so dass dann mein ganzes Grundstück innerhalb der Bebauungsgrenze läge.
Das ist natürlich schon reizvoll für mich, zumal die beiden Wirtschaftsgebäude X und Anbau O etwa ab 2030 weg könnten. Nur Haus H müsste auf längere Zeit bleiben.

Meine Bedenken:

  • durch die Straße würde ich wohl die Fläche südöstlich des Hauses H als Baugebiet verlieren, weils dann mit den Abstandsflächen zu knapp wird (momentan ginge es sich gerade noch für ein Standardhaus aus)
  • die mögliche Bebauung der Fläche südlich des Anbaus O wäre nur noch möglich, sobald O abgerissen ist, wäre aber auch jetzt schon sehr knapp.
  • die Verschiebung der Bebauungsgrenze könnte ich vermutlich mit langem Atem eh schrittweise durchsetzen.
  • kommen größere Kosten auf mich zu, wenn ich dann ca. 100 m lang Anrainer der Straße sein werde?
  • was übersehe ich an Bedenkenswertem noch?

Wie würdet ihr euch entscheiden? Lohnt sich das für mich, also gewinnt mein Besitz damit an Wert oder nicht?
Grundsätzlich wäre ich schon daran interessiert, dass das Grundstück Y bebaut wird, weil ich möchte, dass sich die Gemeinde in diese Richtung entwickelt.
Hmm?

Danke fürs Mitdenken!
Gruß
F.

Servus,

wie du auf den Trichter kommst, noch massiv(!) was an den gebotenen 50€ zu drehen, kann ich aktuell nicht nachvollziehen: ist hier das selbe: Bauland kostet knappe 300€ gibst Du dafür eigenes Land für ne Straße ab, gibt es unter 50€ da gibts auch nix zu verhandeln.

Darüber hinaus wird dir die Verwaltung damit kommen, dass du im westlichen Teil deines Grundstücks dann erst in der Lage sein wirst, eine Bebauung zu ermöglichen und dieses ggf. als Teilgrundstück dann auch zu verkaufen, d.h. hier gibst Du einen Teil der zu erwartenden GEwinne an die Gemeinschaft ab. (Hinweis: Das ist nicht meine Logik sondern die der Verwaltung!)

Gefühlt: Wenn O und die beiden X weg kommen, dann sehe ich da kein Problem ein EFH rein zu setzen incl. Terrasse und Garten. Schau dich doch mal in den größeren Städten / Speckgürtel an: da sind 230-250m² Baugrund das Ende der Fahnenstange bei 800€ für den m²

Und selbst wenn du die Verschiebung der Bebauungsgrenze „mit langem Atem“ eh hin bekommst, zahlst Du da wieder für die Erschließung + den Bebauungsplan - da du hier durch die Arbeit der Gemeinde einen höheren Grundstückspreis erzielen kannst - sprich das bleibt am Ende gleich! Und die Gemeinde MUSS hier Geld von dir verlangen.

bzgl. der Straße im Süden hast Du später natürlich Pflichten: Streu- und Räumpflicht im Winter z.b. An der wirst Du nicht vorbei kommen.
Was allerdings GAAAAANZ wichtig ist: Schau zu, dass du keinesfalls eine Zufahrt von der südlichen Straße auf dein Grundstück bekommst, denn dann zahlst du für das komplette Grundstück Erschließung!!! Dito wenn du den westlichen Teil mal bebauen von von der südlichen Straße anbindest: Du zahlst dann für die komplette Fläche! Daher wäre es in dem Fall sinniger aus dem einen Flurstück dann 2 zu machen. Hinweis: Das könnte natürlich auch durch die Satzung in der Gemeinde auch anders geregelt sein, glaub ich aber nicht…

Hallo!

Danke für deine Antwort.

Na, da bekomm ich ins gesamte Grundstück schon deutlich mehr rein als nur EIN EFH.
Das sind ca 5000 qm.
Darum ja auch mein Bedenken, das bestmöglich ‚auszufüllen‘.
Wenn ich einfach nur ein Häuschen reinsetzen wollte, dann würde ich das mit der Straße sicher nicht machen.

Ok, ist klar.

Danke, den Punkt muss ich unbedingt beachten.
Grundsätzlich hätte ich aber natürlich schon vor, das Grundstück dann auch von Süden her zugänglich zu machen.

Gruß
F.

Hallo,

Dann lass es!
Ich hab keine Ahnung wie die Kommune auf die 50 Euro kommt und wie sich Deine Wertvorstellungen gestalten, Ich habe nur schon oft erlebt, dass die Vorstellungen von Laien zum Wert von Grund und Boden der Realität nicht standgehalten haben.
Aber das ist hier nicht das Thema.

Das ist jetzt der Knackpunkt und ich halte es für sinnvoll eine möglichst einvernehmliche Regelung mit der Gemeinde zu erzielen.

Ohne die Situation vor Ort zu kennen:

  • Welche Fläche(n) wird von der „neuen Zuwegung“ erschlossen?
  • Muss das zwingend eine Gemeindestraße sein oder ist auch eine private Zuwegung als Teil des Nachbargrundstücks denkbar?
  • Wenn ja, kann im Kaufvertrag geregelt werden, dass die Bebaubarkeit Deines Grundstücks unverändert erhalten bleibt? Da wäre eine Baulast denkbar. Es dürfte aber noch mehr Möglichkeiten geben, kommt drauf an wie man sich einigen will und kann.
  • Ist es möglich, dass Du die Fläche, die Du für die Zuwegung verlierst, aus dem Nachbargrundstück zurück bekommst? Auch hier könnte es Vorteile für Dich geben.

Das scheint mir erstmal eher ein Fall für einen kreativen Planer zu sein …

Es dürfte mehrere Optionen zu geben, die weder die Gemeinde noch Du bisher berücksichtigt haben. Zur Zeit scheint man nur nach „Schema F“ vorzugehen.

Ich würde eine einvernehmliche Regelung mit der Gemeinde anstreben, bei der Du möglichst wenig Federn lässt, bzw. noch einen kleinen „Gewinn“ machst.

Gruß
Jörg Zabel

das ist am Ende ja nur eine Frage des richtigen Zeitpunktes: So lange du einen Rattenschwanz mit 5.000 m² da hast, ist das ein finanzielles Fiasko. Erreichst Du aber, dass Du der Gemeinde klar machst, dass du den westlichen Teil mit in die Baulandumlegung einbringst, sobald die Gebäude weg können (wobei 2030 schon ein sehr langer Zeithorizont ist) lässt sich da sicherlich auch einiges machen. Aber letztlich steht und fällt alles wie die Interessenslage auf beiden Seiten ist: wenn da einer zu stänkern anfängt wegen 5€ kommt am Ende meist nicht wirklich was gutes dabei raus, daher such das Gespräch mit der Gemeinde ala: ihr bekommt die Straße, ich ab 2030 dann die Möglichkeit in der westlichen Ecke noch 2-4 Bauplätze zu machen.

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So sehe ich das auch, Wolfgang.
Danke für deine Hilfe!

Gruß
F.

Das gesamte Grundstück würde ich mit Sicherheit für deutlich über 100/qm verkaufen können.
Da muten 50/qm für die Straße schon arg niedrig an.
Aber das ist tatsächlich nicht der Punkt.

Das sind interessante Denkanstöße, insbesondere der letzte Punkt.
Merci!

Gruß
F.

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Hallo,

Für die Zuwegung zum Nachbargrundstück mag es noch mehr Möglichkeiten geben, aber das hängt stark von der Örtlichkeit und der zu erschliessenden Fläche ab …

Gruß
Jörg Zabel