Hallo,
wir möchten ein Grundstück, das der Familie gehört teilen und dann bebauen. Auf dem Grundstück steht bereits ein Haus.
Ist es möglich in einem Abstand von 2,5 m zum „alten“ Haus zu bauen und genügt es in das neue Haus eine Brandwand einzubauen oder müssten dann am bestehenden Haus Änderungen vorgenommen werden?
Ist es möglich das Grundstück direkt an der „alten“ Hauswand zu teilen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal!!
Hallo!
nein, so dicht dran ist nicht möglich. Der normale Mindestabstand wäre je 3 m, also 6 m zwischen den Häusern.
Plus je nach Höhe der Häuser kommt noch was dazu.
Man kann u.U. direkt an das vorh. Haus anbauen, bei Doppelhäusern typisch der Fall. Die Grenze geht mitten durchs Haus, die Trennwände sind Brandwände.
Nur muss dazu das alte Haus entsprechend gestaltet sein, es darf am Giebel keinerlei Öffnungen haben- was kaum der Fall sein wird. Und nachträglich schließen kann man selten wenn das Fenster von Wohnräumen sind für die man an anderer Wand keinen Ersatz schaffen kann.
Und ob man das Grundstück überhaupt bebauen und auch teilen kann ist eine ganz andere Sache.
Da muss man sich zuerst erkundigen, was in dem Gebiet vorgeschrieben ist (Mindestgröße der Grundstücke, Bebaubarkeit, Hausform usw.
Es kann sein, trotz Größe des Grundstücks kann man es nicht vernünftig teilen, weil das alte Haus ungünstig liegt und man keine Abstandsflächen hat um einen Neubau zu errichten.
MfG
duck313
Frag Euer Bauamt !
Frag einen Architekten in Eurer Gegend !
Frag einen Bauunternehmer !
… Bebauungsplan, Baufenster, GRZ, GFZ
Hallo,
Möglich kann vieles sein.
Es kommt auf das Bundesland, die Kommune und die dort geltenden (lokalen) Bauvorschriften an.
Mein erster Weg wäre zur Gemeinde/Stadtverwaltung bzw. Bauaufsichtsbehörde. Wenn Du dort nicht weiter kommst, wäre der Rat eines kreativen (aber auch kompetenten) Planers möglicherweise hilfreich.
Gruß
Jörg Zabel
@Duck313: vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Sind das 3m? Ich dachte 2,5
Das Grundstück reicht für eine Teilung. GFZ und GRZ sind geklärt. Mir war nur nicht klar ob eine Teilung direkt an der Hauswand möglich ist. Muss dann eine Baulast übernommen werden? Wir hatten bereits einen Termin beim Baurechtsamt und es liegt kein Bebauungsplan vor und das neue Haus muss sich „einfach“ in die bestehende Umgebung einpassen.
@globus1: Ich dachte ich bin in dem Forum richtig um vorab schon Informationen zu erhalten. Leider dauert es immer etwas länger bis man Termine bei den Ämtern bekommt. Da man aber gerne schon weiterdenken möchte, versucht man das eben schonmal selbst. Wer die Ansprechpartner sind ist mir schon klar! Tut mir leid wenn du dir auf den Schlips getreten fühlst!!!
Hallo!
Der Mindestabstand beträgt 3 m. Der genaue Abstand wird aus der Haushöhe berechnet, der ist immer größer als 3 m. Je höher desto mehr Abstand wäre nötig.
Und wenn es keinen B-Plan gibt, dann kann man allenfalls nach dem Baugesetzbuch bauen. und da richtet es sich nach der Umgebung, was da für Häuser stehen ?
Gibt’s da Doppelhäuser ?
Und ist das vorhandene Haus überhaupt für einen Anbau geeignet ? Sind an der Anbauwand keine Fenster ? Und reicht die Wandlänge aus ?
Der Anbau darf ja nicht länger werden und an der neuen Grenze überstehen, also dann mehr Grenzlänge haben als das alte Haus.
Am besten Du gehst mit den Bauplänen (Lageplan, Grundriss, Ansichten, Fotos) zu einem Architekten und bittest um eine erste Beratung/Klärung der Möglichkeit der Bebauung.
Das kostet sicherlich etwas, aber nur so kann man überhaupt klären was von deinen Wünschen machbar ist.
MfG
duck313