Grundstücke kaufen ?

Hallo, worauf muss man aus der rechtlichen Perspektive betrachtet achten, wenn ein Grundstück erworben werden soll.

Hallo,

Grundstückskauf geht nur mit Notarbeteiligung, der kann dir alles erklären, was du wissen musst.

Gruß
Christa

Hallo D_Kr_ger1979,

Christa hat bereits gemeint

In Österreich braucht man den Notar nur zur Vertragsausfertigung, vorher kann man alles privat oder mit einem Makler regeln .Allerdings empfiehlt es sich, im Grundbuch Folgendes einzusehen:

  • Grundstücksgröße
    Die Grundstücksgröße würde ich persönlich auf jeden Fall durch einen Geometer nachprüfen lassen.
  • Verwendungszweck.
    Ist es ausgewiesenes Bauland?
    Liegt nicht in einer kritischen Zone?
    Gibt es Servitutrechte oder andere EInschränkungen?

Weitere nicht unerhebliche - wenn auch nicht rechtliche - Überlegungen:

  • Lage
    Hanglage, Ebene, Untergrund
  • Aufschließung
    Ist es aufgeschlossen (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme, Glasfiberkabel für Telefon/Internet…)?
  • Zufahrt
    Ist sie ungehindert möglich (für größere LKW für den Fall, dass du bauen möchtest)
  • Umgebung
    Gibt es in der Nähe Kindergarten/Schule/Sportplatz? Thema Lärm!

Gilt für Österreich - trotzdem eine Überlegung wert.

Viel Erfolg beim Finden eines adäquaten Grundstücks und dann viel Freude damit!

Gruß

dafy

Etwas noch ergänzend: bei Bauland auch prüfen, ob man in absehbarer Zeit bauen „muß“. Wenn man ein Grundstück zur Geldanlage kauft und nicht bauen möchte, dann muß man das berücksichtigen.

LG Mannema

Hallo dafy,

sorry, dass ich bei einer Frage in einem deutschen Forum nicht auf die österreichischen Besonderheiten eingegangen bin!

Gruß
Christa

Hallo Christa,

Es gibt - man glubt es kaum, auch österreichische User hier. :smile:

Im Ernst:
Anlässlich eines Grundstückverkaufs sind die von mir angeführten Überlegungen nicht unerheblich gewesen.

Einen schönen 3. Adventsonntag!

Gruß

dafy

Hallo dafy,

das ist mir durchaus bewusst, aber ich hoffe, es klingt nicht anmaßend, wenn ich erwarte, dass sich diese, wenn es erforderlich ist, als solche zu erkennen geben und nicht so blauäugig sind, um zu glauben, dass ein Grundstückskauf in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz denselben rechtlichen Grundlagen unterliegt.

Danke, dir auch (was davon noch übrig ist …)!

Gruß
Christa

Hallo,

das war ja auch gar nicht nötig, denn schließlich ist die Sachlage in Österreich nicht anders als hier. Insofern war Deine Auskunft vollkommen richtig - sowohl für Österreich als auch für Deutschland.

Gruß
C.

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