Lieber Experte,
ich habe folgende Frage:
Unsere Stadt hat nach Überprüfung der Straßenabläufe in unserer Straße festgestellt, dass diese zum Teil über eine alte, nicht im städtischen Kanalkataster verzeichnete Sammelleitung entwässern.
Deshalb hat mich die Stadt aufgefordert die Dachentwässerung direkt auf meinem Grundstück an meine Grundstücksentwässerung anzuschließen. Zum besseren Verständnis präzisiere ich dies. Es handelt sich um vier Reihenhäuser wobei die Dachentwässerung für je zwei Häuser über das Regenfallrohr der Reihenendhäuser erfolgt. Es handelt sich um eine Reihenhaussiedlung aus den späten 50er Jahren, eine Baulast ist in den Endhäusern nicht eingetragen. Als Eigentümer eines Reihenendhauses bin ich direkt betroffen. Nun meine Frage: Muss sich der Eigentümer des Reihenmittelhauses (RMH) an diesen Kosten beteiligen, da ja seine Dachentwässerung ebenfalls über das Regenfallrohr auf meinem Grundstück erfolgt? Der Eigentümer des RMH hält sich bedeckt.