Grundstückentwässerung

Lieber Experte,

ich habe folgende Frage:

Unsere Stadt hat nach Überprüfung der Straßenabläufe in unserer Straße festgestellt, dass diese zum Teil über eine alte, nicht im städtischen Kanalkataster verzeichnete Sammelleitung entwässern.
Deshalb hat mich die Stadt aufgefordert die Dachentwässerung direkt auf meinem Grundstück an meine Grundstücksentwässerung anzuschließen. Zum besseren Verständnis präzisiere ich dies. Es handelt sich um vier Reihenhäuser wobei die Dachentwässerung für je zwei Häuser über das Regenfallrohr der Reihenendhäuser erfolgt. Es handelt sich um eine Reihenhaussiedlung aus den späten 50er Jahren, eine Baulast ist in den Endhäusern nicht eingetragen. Als Eigentümer eines Reihenendhauses bin ich direkt betroffen. Nun meine Frage: Muss sich der Eigentümer des Reihenmittelhauses (RMH) an diesen Kosten beteiligen, da ja seine Dachentwässerung ebenfalls über das Regenfallrohr auf meinem Grundstück erfolgt? Der Eigentümer des RMH hält sich bedeckt.

Als Nichtbeteiligter kann ich wenig mit Ihren Begriffen „Sammelleitung“ und „Dachentwässerung direkt auf meinem Grundstück an meine Grundstücksentwässerung“ anfangen! Offen ist: Gibt´s eine Ortssatzung zu diesem Problem oder steht etwas im Kaufvertrag? – Wenn die Versickerung auf Ihrem Grund oder die Ableitung anderswohin erfolgt, dann ist vielleicht in Erwägung zu ziehen, dem „bedeckten“ Nachbarn zu avisierenm, dass Sie anderenfalls seine Zuleitung auf Ihr Grundstück kappen, da Sie offenbar keine Verpflichtung zur Abnahme seines Wassers zu haben scheinen.
H.G.

Danke Herr Gintemann für die Antwort.
Ich möchte aber meine Frage umgangssprachlich präzisieren: Das Regenwasser vom Dach meines Hauses und dem Dach des Nachbarn fließt über das Regenfallrohr meines Hauses über Rohre unterirdisch auf die Straße in einen „Kanal“, der wohl nicht im städt. Kataster steht und auch in schlechtem Zustand sein soll.Deshlb soll mein Dach-Regenwasser und das Dach-Regenwasser meines Nachbarn an meinen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden. Frage: Muss der Nachbar sich an den enstehenden Kosten beteiligen? Eine Baulast ist nicht bei mir eingetragen.

Offenbar ist über die Situation, den Status und die Nutzungs- und Kostenregelung der Entwässerung weder im Kauf- noch ähnlichen Vertrag noch in einer entspr. Ortssatzung niedergelegt, da Sie hierzu erneut nichts schreiben. Somit ist das allgem. Gemeinschaftsrecht des BGB anzuwenden, wonach der Nachbar die Kostenbeteiligung hinnehmen muss. Ich würde allerdings die Gemeinde/Stadt versuchen zu veranlassen, dass auch der Nachbar eine Aufforderung erhält.
H.G.

Hey Karl44,

ziemlich interessanter Beitrag. Sollte das ganze nicht in absehbarer Zeit Gestalt annehmen, würde ich mich auf jeden Fall selbstständig an Experten wenden. Die Beratung, die Analyse und die Sanierung sollten obligatorisch sein.

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