Grundstücksentwässerung

Ich habe in einer Zechensiedlung ein Haus geerbt.
Die Häuser dind in Reihe gebaut, ohne Zwischenraum.
Jedes Hausdach wurde über ein seperates Fallrohr entwässert. Nachdem die Dächer vor ca. 30 Jahren erneuert wurden, wurde in meiner Hausflucht (4 Häuser), ich wohne rechts außen, an den mittleren Häusern die Fallrohre entfernt. Mein Onkel hat, nachdem er sein Haus kaufen konnte, vor ca. 18 Jahren, seine Dachrinne erneuert (Kupfer) und nur noch sein Hausdach entwässert. Seit dem alle Häuser privatisiert wurden, macht mein Nachbar (links außen) nun Stress und fordert mich auf, meine Dachrinne zu öffnen.

Frage: Muss ich dies tun?
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten (BGB, Bauordnung NRW) ?

Hallo Lunemann,
hilf mir erst mal weiter, ich bin kein Hausbesitzer: Warum verlangt der Nachbar die Öffnung der Regenrinne und was würde es für Dich an Aufwand bedeuten, dieser Bitte nachzukommen?

moin,
evtl. greift hier die gegenseitige rücksichtnahme nach 242 BGB. Wenn der nachbar sein abwasser nur unter unverhältnismäßigen Aufwand oder Kosten ableiten kann, hat er auch einen anspruch auf die Rücksichtnahme. Alle Kosten die durch das zusammenschliessen der rinne und ableitung entstehen, sind vom nachbarn zu tragen.
als beispiel: der zusammenschluss würde z.b 500€ betragen, eine eigene ableitung zu legen jedoch 5000€, so ist unter dem Gebot der rücksichtnahme der zusammeschluss zu dulden. Bevor jedoch ein streit entsteht,der wesentlich mehr kosten,zeit und energie verschlingt, empfehle ich eine einigung, da das Problem meiner Meinung nach noch als gering einzustufen ist. auch wenn es ihr Eigentum ist,hat der nachbar nicht völlig Unrecht. Sollte die entscheidung zum zusammenschluss zu schwer fallen, empfehle ich eine fachanwaltliche Beratung, die sich die pläne und akten genau anschaut und entscheiden kann, ob sie tatsächlich rücksicht nehmen müssen oder der nachbar mit verhältnismäßigem aufwand sein Wasser selbst ableiten kann.

Bei Rückfragen gerne
mfg
kaisen

Die Mitbenutzung der Entwässerung etc ist eine Baulast wie das Wegerecht und nur zu fordern wenn dies vereinbart wurde. Meist gibt es dazu im Grundbuch eintragungen oder Verträge ohne Vertrag gibt es keine Rechte. Jedoch sollte aufgrund der gutnachbarlichen Beziehungen eine friedliche Einigung gefunden werden.

Hallo Lunemann,

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht Rechtsanwalt bin und somit diese Antwort nicht verbindlich ist. Es entsteht hier kein Beratervertrag und ich übernehme für Schäden aufgrund meiner Antwort keine Haftung. Ich teile lediglich meine Meinung mit, die sich aus meiner Praxis im kaufmännischen Bereich gebildet hat. Sollten Sie verbindliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt und/oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Ich bin leider kein Experte im Nachbarrecht, sodass ich da selbst im Internet recherchieren musste und dabei auf interessante Informationen gestoßen bin.

Unter dem folgenden Link habe ich ein Gespräch gefunden zwischen einer Person mit einem ähnlichen Fall und einem Rechtsanwalt. Der RA informiert dort, dass jeder selbst für seine Entwässerung seines Daches verantwortlich ist und keine (gesetzlichen) Ansprüche gegen seinen Nachbarn hat, die Entwässerung des Nachbars Dach mit zu übernehmen hat. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn zwischen den Nachbarn ein wirksamer Vertrag besteht. Da würde ich also die Unterlagen Ihres Onkels genau durchforsten.

Hier der Link zum Gespräch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Dachentwaesserung-vo…

Für das Nachbarrecht gelten eine Reihe Gesetze, die in alter und aktueller Form existieren. Eine Beurteilung, was nun gilt, ist mir nicht möglich. Hier der Link zur Gesetzesübersicht:

http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!

Bis denne
gitarrejoern

Nein musst Du nicht, jeder ist für sein Eigentum alleine verantwortlich, er kann Dich verklagen wie er will, wird damit nicht durchkommen. Kannst Dich gelassen zurücklehnen.

Er verlangt es nicht, sondern der Besitzer zwei Häuser weiter, der 3 Dächer entwässert. Vor ca 25 Jahren hatte jedes Haus eine eigenes Fallrohr, als die Dächer neu gemacht wurden hat die damalige Siedlungsgesellschaft bei den beiden mittleren Häusern diese entfernen lassen.

Hallo Lunemann,
hilf mir erst mal weiter, ich bin kein Hausbesitzer: Warum
verlangt der Nachbar die Öffnung der Regenrinne und was würde
es für Dich an Aufwand bedeuten, dieser Bitte nachzukommen?

Ich bin kein Anwalt, deshalb ist meine Antwort nicht gerichtsfest:
Zu klären wäre, ob bei der Dachsanierung durch die Siedlungsgesellschaft ein neuer Bauantrag gestellt wurde. Da das i.d.R. nicht üblich ist gehe ich davon aus, dass die Entfernung der beiden mittleren Regenfallrohre genehmigungswidrig erfolgt ist. Sollte das so sein, hat Dein Onkel bei seiner Dachrinnensanierung nur den ursprünglichen Genehmigungsstand wieder hergestellt.
Der, sogar noch zwei Häuser entfernte, Nachbar hat keinen Anspruch Dir gegenüber, dass Du Regenwasser der mittleren Häuser mit ableitest. Er müsste sich an die Eigentümer der mittleren Häuser wenden und die Widerherstellung eigener Regenfallrohre fordern. Die sind nämlich die „Eigentumsstörer“ und nicht Du.