Hallo Lunemann,
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht Rechtsanwalt bin und somit diese Antwort nicht verbindlich ist. Es entsteht hier kein Beratervertrag und ich übernehme für Schäden aufgrund meiner Antwort keine Haftung. Ich teile lediglich meine Meinung mit, die sich aus meiner Praxis im kaufmännischen Bereich gebildet hat. Sollten Sie verbindliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt und/oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Ich bin leider kein Experte im Nachbarrecht, sodass ich da selbst im Internet recherchieren musste und dabei auf interessante Informationen gestoßen bin.
Unter dem folgenden Link habe ich ein Gespräch gefunden zwischen einer Person mit einem ähnlichen Fall und einem Rechtsanwalt. Der RA informiert dort, dass jeder selbst für seine Entwässerung seines Daches verantwortlich ist und keine (gesetzlichen) Ansprüche gegen seinen Nachbarn hat, die Entwässerung des Nachbars Dach mit zu übernehmen hat. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn zwischen den Nachbarn ein wirksamer Vertrag besteht. Da würde ich also die Unterlagen Ihres Onkels genau durchforsten.
Hier der Link zum Gespräch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Dachentwaesserung-vo…
Für das Nachbarrecht gelten eine Reihe Gesetze, die in alter und aktueller Form existieren. Eine Beurteilung, was nun gilt, ist mir nicht möglich. Hier der Link zur Gesetzesübersicht:
http://www.baurecht.de/gesetze.htm
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!
Bis denne
gitarrejoern