grundstückspreise vor dreissig Jahren - wer hat hier Erfahrung - - es geht um eine Pflichtteil - Angelegenheit - Danke f. Hilfe

Wegen Unklarheien inder Familie würde ich hier Infors benötigenm
Tatsache: vor 30 Jahren beim Tod meines Mannes haben meine beiden Töchter auf den Pflichtteil verzichtet.
Ich musste mir leider dies vorwerfen lassen.
Bei meinem jetzigen Testament sind sie ja die beiden Haupterben.
bzw. einzigen Erben.
Wer w eiss hier über alte Grundstückspreise Bescheid, bzw. kann mir einen Tipp geben.
Danke
Ursula

Hallo,

Du solltest mal in Deiner Gemeinde nachfragen, ob es für den fraglichen Zeitraum bereits eine Bodenrichtwerttabelle bzw. -karte gab.

Auch die seinerzeitigen Steuerbescheide geben einen Anhaltspunkt für den Grundstückswert.

&Tschüß
Wolfgang

Warum musst Du Dir das vorwerfen lassen? Das war doch die Entscheidung der Kinder. Zudem ist dies doch ein nicht ganz unübliches Verfahren.

Zudem bist Du heute bis zur Pflichtteilsgrenze der Kinder frei darin wie Du testieren möchtest. D.h. ich verstehe den Sinn nach der Frage der früheren Grundstückswerte nicht so ganz. Vererbt wird zum „Tageswert“, und nicht nur in den letzten 30 Jahren, sondern auch bis zu deinem hoffentlich noch nicht absehbaren Ende werden sich diese Preise weiterentwickeln (und dies nicht zwingend nur in eine Richtung). Zudem kannst Du ja auch nicht mehr und auch nicht weniger vererben, als Du hast. D.h. am Ende wird die Suppe mit allem was darin so schwimmt geteilt.

Vielleicht kannst Du mal mehr zum Hintergrund der Frage mitteilen, dann kann man ggf. besser helfen.

So ging’s mir auch, als ich es vorgestern las.

Aber interessieren würde es mich auch, was hinter der Frage steckt.

Dito, werden wir aber wie so oft nie erfahren, genau so wie bei vielen Fragen wie die Sache nun ausgegangen ist.

Hallo,
sofern das Stück in der ehemaligen westdeutschen Bundesrepublik spielt, gibt es mit Sicherheit in der Gemeinde oder im (Land-)Kreis einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, der entsprechende Marktdaten in seiner Geschäftsstelle aufbewahrt, zB sog. Grundstücksmarktberichte. Selbst wenn das nicht so wäre, lässt sich über Indexreihen für (Wohn-)Bauland was zurückrechnen. Die gibts mittlerweile bundesweit. Ob die örtlich anhaltbar sind, beantwortet Dir die vorgenannte Stelle.

Gruß vom
Schnabel