Grundstück doch nicht Lastenfrei was nun?

Hallo liebe WWW-Gemeinde,
ich hätte da mal wieder eine besonders interessante und kniffelige Profi Frage, natürlich wieder ein frei erfundener Beispielfall zum richtig grübeln:
Stellt euch mal vor Herr (M) Mustermann hat ein Haus von Frau (W) Westerwelle privat gekauft. Es wird beim Notor ein Kaufvertrag geschlossen und alle sind glücklich. Im Kaufvertrag steht nix von irgendwelchen Rechter Dritter an dem Grundstück daher „Lastenfrei“. Also der Normalzustand. ca. 5 Jahre später meldet sich aber ein bis dato völlig unbekannter Wasser, und Bodenverband und behauptet: Herr M hätte von dem (mittlerweile verstorbenen Erbauer) des Hauses (der Lebensgefährte von Frau W) Die Mitgliedschaft in Ihrem Verein geerbt und ist nun (Zwangs)Mitglied in diesem Bodenverband, was wiederum bedeutet, dass für ihn auch die Vereinssatzung gilt. Lt. Satzung hat der Verein besondere Rechte an dem Grundstück: So darf er jederzeit das Grundstück betreten, mit Baumaschinen drüber fahren, Bodenaushub drauf ablagern und Herrn M bei Bedarf sogar enteignen. Herr M ist nicht begeistert und klagt. Er verliert vorm Oberverwaltungsgericht auch in der Berufung. Und hat nun ein offensichtlich NICHT lastenfreies Grundstück und somit alle Nachteile daraus, z.B. in Form von Wertverlust. Momentane Situation: Erbauer (Gründungsmitglied des Vereins) ist tot. Verkäuferin ist mittlerweile auch tot. Verein hat Recht (rechtskräftiges Urteil)bekommen. Notar sagt „ist nicht mein Problem!“ Herr M. hat den Schaden… Nun die große Frage: Wer ersetzt den Wertverlust des Hauses/Grundstücks und wie wird die Höhe ermittelt?
Für eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz ganz herzlich!

ich nix wissen

Hallo Schrotti,
eine doch recht Interessante Frage, die ich aber auch leider nicht beantworten kann.

Dabei kann ich leider nicht helfen.

Hallo Schrotti,
ohne es zu wissen: aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass alle Bemühungen, dafür noch Schadenersatz zu bekommen, ins Leere laufen dürften, da von denjenigen, die evtl. haftbar wären, niemand mehr lebt.
Gruß florestino

Tut mir leid, das weiß ich nicht, und kann also auch nicht weiterhelfen.
Ich finde diese Anfrage übrigens auch etwas merkwürdig - ist das nun ein erfundenes Beispiel (dann hätte ich gar keine große Lust, mir darüber den Kopf zu zerbrechen) oder nicht?!

Es ist tatsächlich so passiert, also nichts davon ist ausgdacht! Schade, bisher konnte mir noch keiner weiterhelfen :frowning:

Hmm… wenn man es sich einfach machen würde, könnte man sagen: shit happens! Nicht immer kann man jemanden verklagen, wenn einem irgendwelches Ungemach zustößt.
In diesem Fall ist ja noch die Frage, zu welchem Zweck die Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband besteht. Diese Verbände bringen ihren Mitgliedern normalerweise auch einen Nutzen: durch die Pflege von Fließgewässern, Gräben und Deichen soll das Land davor bewahrt werden, überflutet oder einfach nur zu nass zu werden. Das macht Arbeit und kostet Geld, und die Mitglieder (z.B. die Anlieger) teilen sich das. Zum Teil übernehmen die Wasser- und Bodenverbände auch die Aufgaben der Behörden, die für die Gewässerunterhaltung zuständig sind.
Nur kann es natürlich sein, dass zu dem Grundstück früher mal landwirtschaftliche Flächen gehörten, für die dieser Sachverhalt von Belang war - aber das jetzige Wohngrundstück befindet sich weit weg von jeglichem Gewässer oder ist hoch genug gelegen. Alle diese Umstände kenne ich nicht.
Im Zweifelsfall würde ich immer empfehlen, sich gütlich zu einigen. Erst mal zu klären, was überhaupt geplant ist seitens des Verbandes. Dann zu überlegen, was für einen selbst zumutbar ist und was nicht und dann darüber zu verhandeln.
Selbstverständlich gibt es manchmal Menschen, bei denen Verhandlungen nichts bringen. Das ist aber nicht die Regel!

Es ist tatsächlich so passiert, also nichts davon ist
ausgdacht! Schade, bisher konnte mir noch keiner weiterhelfen

-(

Hallo Schrotti,

pardon für die Verzögerung, es gab hier und da zeitlich sowie auch technisch ein paar Probleme.

Ich habe mich mal schlau gemacht. Schadensersatzansprüche gehen bei Tod des Gegners auf den Erben über. Das heißt in diesem Fall, dass für Schäden am Haus durch Befahren mit Baumaschinen, Passieren in jeglicher Form und anderweitiger Baumaßnahmen wohl der (wohl doch im Grundbuch eingetragene) Verein aufkommen muss, notfalls muss Herr M. sich einen weiteren Anwalt (aber wg. Einbeziehung in den Hauskauf nicht seinen Notar) nehmen, um sich hiergegen rechtlich vertreten zu lassen. So stellt es sich dar, wenn das Haus im Zuge eines Privatverkaufes (und nicht mit öffentl. Krediten gefördert) den Eigentümer gewechselt hat.

Eine weitere Rolle spielt auch die Tatsache, ob das Haus mit öffentlichen Mitteln erbaut wurde, da die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ aus Kostengründen nicht durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb erlöschen kann.

Herr M. hat nun - soweit ihm die Tatsache der Mitbeteiligung des Vereins bei Kauf nicht bekannt war und er dies entsprechend beweisen kann und auch nachweisen kann, dass er alle Informationsquellen genutzt hat - die Möglichkeit, ggf. nach § 280 BGB Schadensersatz wegen Pflichvervletzung zu verlangen.

Zum Werteverlust ist zu beachten, dass dies am günstigsten mit einem Gutachter zu bestimmen ist. Er wird hier das Alter des Hauses, den Wert der Abnutzung, allgem. Werteverfall, die Lage des Hauses oder aber ggf. eventuelle Schäden bzw. landschaftl. oder bauliche Beeinträchtigungen mit in Erwägung ziehen bzw. auch vorab eine Einschätzung durchführen, inwieweit Gebäude und Grundstück durch den Mitgebrauch des Vereins weiteren Schaden/Verlust erleidet.

Ich hoffe, hier ein wenig weiterhelfen zu können und verbleibe mit guten Wünschen für 2013!

Paragraf-X