Hallo, der Hausbesitzer Hans P. hat sein Grundstück an der Grundstücksgrenze eines direkt neben sich liegendem Nachbarn Klaus F. auf ca. 1 Meter aufgeschüttet. In der Vergagenheit hatten die Nachbarn abgesprochen, dass Hans P. die Aufschüttung seines Erdreiches auf max. 50-60 cm vornehmen darf. (nur mündlich) Dieses wird durch sogenannte L-Steine (Betonsteine) in 60 cm Höhe auf der Seite von Hans P. abgestützt. Jetzt hat Hans P. den Boden jedoch auf ca. 1 Meter erhöht und ist gerade dabei eine Terrasse, die bis ca. 2 Meter von der Grenze entfernt endet, zu verlegen.
Klaus F. hat gelesen, dass eine Terrasse einen Mindestabstand von 3 Meter von der Grenze haben muss. In einem Gespräch unter den genannten Nachbarn hat Klaus F. Hans P. mitgeteilt, dass er gar nicht damit einverstanden ist, dass Hans P. sich über ihre vorangegangene Absprache hinwegsetzt und das Erdreich so extrem aufgeschüttet hat. Wenn Hans P. nun an der Grundstücksgrenze steht, steht er ca. 1 Meter über dem Grundstückszaun vom Klaus F. (Zaunhöhe von Klaus F. Grundstückshöhe (Straßenniveau) 1,80 Meter).
Hat Klaus F. die Möglichkeit den Nachbarn Hans P. dazu zu zwingen seinen Erdreich wieder auf die zugesagten 50-60 cm abzusenken?
Über eine freundliche Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße
xPashax