Hallo Gurus,
ein Grundstück mit guter Lage wollte ich kaufen. Der Verkäufer möchte den in 2 Teils verteilen und an 2 Käufer verkaufen. Ich möchte den hinteren Teil nehmen.
Die Finanzierung und Vermessung…sind alle geklärt. In nächster Woche wird der Notartermin stattfinden. Heute hab ich den Entwurf des KV erhalten. Aber eine Klausel gefällt mir nicht:
- Der Verkäufer steht nicht ein für die Bebaubarkeit und Verwendbarkeit des Grundstücks.
Der Notar hat darüber belehrt, dass
- er keine baurechtlichen Aspekte prüft
- die Kaufpreiszahlung an eine Baugenehmigung oder einen Bauvorbescheid geknüpft
werden kann, hierauf verzichtete der Käufer.
Soweit notwendig, wird der Verkäufer dem Käufer durch entsprechende Vollmachten
ermöglichen, alle zur Bauvoranfrage notwendigen Schritte durchzuführen. Dies erfasst
auch die Bevollmächtigung, in Bauunterlagen einzusehen oder hierzu notwendige sonstige
Auskünfte und Informationen von Behörden und Dritten einzuholen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, etwaige notwendige Zustimmungen zur Einreichung und
Bearbeitung der Bauvoranfrage zu erteilen. Die Kosten der Bauvoranfrage trägt jedoch
ausschließlich der Käufer.
Sind Nachbarinteressen betroffen, etwa bezüglich der Abstandsflächen, wird der Verkäufer
– sofern er hinsichtlich der Restfläche betroffen ist – Zustimmungen erteilen,
auch in Form von Baulasten. Zudem wird er – ohne Haftung für die Erfolgsaussichten –
den Käufer unterstützen, um die Zustimmung dritter Nachbarn zu erzielen.
Das heisst, nach dem Einkauf des Grundstücks ist es festgestellt, dass ich darauf kein Haus bauen darf. In diesem Fall, kann ich das Geld nicht zurückverlangen oder was? Eine Voranfrage an Bauamt dauert mindesten 4 Wochen. Der Verkäufer will nicht mehr warten.
Hat jemand Erfahrung damit? Ist das eine übliche Klausel im KV des Grundstücks oder ehr unnormal?
Vielen lieben Dank und wünsche euch frohe Weihnachten vorab!
Best Grüsse
Rene