Grundstück ohne Zufahrt

Folgender Fall:

Ich kann ein Grundstück mit Haus an einer Straße innerorts erwerben. Das Nachbarhaus links davon grenzt direkt an dieses Haus (ähnlich wie Doppelhaus). Auf der linken seite ist keine Zufahrt möglich.

Auf der rechten Seite existierte bisher eine Zufahrt über die man seitlich an das Grundstück fahren konnte, dort stehen sogar noch 2 Garagen.
Die Zufahrt gehörte aber zu einem unbebauten Grundstück, dass nun jemand gekauft hat. Dieses unbebaute Grundstück grent rechts an das Grundstück, welches mich interessiert. Auf diesem Grundstück wurde nun ein Parkplatz erricht der die Zufahrt zu dem Grundstück bicht möglich macht. Der einzige Zugang zum Grundstück ist ein ca. 1 Meter breiter Gehweg.

Damit ist das Grundstück praktisch uninteressant.

Da das Grundstück früher mal eine Zufahrt hatte, ist die Frage hat man ein Recht auf Zufahrt?

Moin, moin…
ja es gibt das Notwegerecht, das sicherstellt, dass ein Grundstück erreichbar ist oder bleibt. Ist aber nur ein Notrecht, d.h. es muss versucht werden, eine eigene Zufahrt/Zugang zu erstellen, auch wenn es umständlich ist und größere Aufwändungen benötigt -> mal nach googeln…
Ansonsten mit der Problematik zum Bauordnungsamt der Gemeinde und sich die Möglichkeiten der Erschließung erläutern lassen…

Gruß und viel Erfolg
Willy13001

Hallo @tamandu,
warum stellen Sie diese Fragen nicht den jeweiligen Besitzern der Grunstücke? Die werden Ihnen schon sagen, ob ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist.
Sollte das nicht der Fall sein, kann man auch nicht auf das betreffende Grundstück mit dem Pkw fahren.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo,

ich würde sagen ja, aber bitte mit dem Bauamt oder Katasteramt kontakt auf nehmen und sich darüber informieren. Es gibt auch bei Gericht einen Rechtberater der nichts kostet, den könnte man auch fragen.

MfG

Hallo, da müßten Sie sich ans Katasteramt wenden. In der Flurkarte müßten Wege eingezeichnet sein.
Weiter kann ich da auch nichts sagen.
MfG und viel Glück.

Wenn Sie „sehenden Auges“ eine Fläche kaufen, welche keine Zufahrt hat, dann können Sie sich nicht auf ein Notwegerecht berufen. Bis auf eine Ausnahme gibt das Grundbuch Auskunft über ein evtl. bestehendes Wegerecht ( Grunddienstbarkeit, aber nicht: beschränkt persönliche Dienstbarkeit). Der Eigentümer muß aber Kenntnis haben.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Soweit die Zufahrt nicht dinglich gesichert ist, entfällt diese mit der anderweitigen Nutzung des angerenznden Grundstücks. Der freie Zugang zum Hauseingang für die Bewohner ist ja weiterhin gesichert. Deren Fahrzugen können auch außerhalb des Grundstückes geparkt werden, ohne das dadurch die wohnwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt wäre.

Hallo,

diese Fragen kann Ihnen die örtlich zuständige Stadtplanung, bzw. die Bauaufsicht beantworten.

Ich befürchte jedoch, dass kein grundsäzliches Recht auf eine Zufahrt besteht. Bei Reihenhäusern wäre das auch gar nicht möglich!

Mehr kann ich dazu nicht sagen, deshalb bitte die oben genannten Stellen kontaktieren.

Gruß
Monika

Heute gibt es ohne eine Zufahrt zum Grundstück keine Baugenehmigung. Es gibt aber genügend Altfälle, wo keine Zufahrt zum Grundstück besteht. Ich denke an innerstädtische Grundstücke in Gänge Vierteln usw.

Oft gibt es aber auch privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Nachbarn, dass man sich eine Zufahrt für zwei Grundstücke teilt. Wenn dann der Zufahrtgeber verstirbt, dann erlischt die privatrechtliche Vereinbarung. Es liegt nun an den Rechtsnachfolgern, ob Sie einer weiteren privatrechtlichen Vereinbarung zur Nutzung der Zufahrt zustimmen. Wenn nicht, dann ist die Zufahrt weg.

Es sollte daher immer eine öffentlich rechtliche Vereinbarung getroffen werden, die im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis eingetragen wird. Diese Vereinbarung ist auch nicht an die Person des Gebers gebunden, sondern an das Grundstück. Sie lebt auch nach dem Ableben des Gebers weiter und geht auf die Rechtsnachfolger über.

Ich würde versuchen, von dem Grundeigentümer des Nachbargrundstückes (Parkplatzes), eine Teilfläche für die Zufahrt zu erwerben. Hierbei bitte berücksichtigen, je länger die Zufahrt ist, um so breiter muss Sie sein, zB. 3,0m normal, über 50m, dann 4,0m Breite.

Ein Rechtsanspruch auf eine Zufahrt besteht nicht, zumal, wenn sie auf der eigenen Grundstücksfläche nicht möglich ist.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten