Grundstück ohne Zuwegung? Wegerecht

Wegerecht zu einem gefangenem Grundstück …

Ich habe ein Grundstück erworben. Allerdings ist dieses von allen Seiten umbaut und durch andere Flur- und Grundstücke abgetrennt. Es besteht somit keine Zuwegung.

Lange vor meinem Kauf wurde das Grundstück mit der Zuwegung des Vorderhauses abgteilt. Das Vorderhausgrundstück hat nun einen neuen Besitzer.

Habe ich mit meinem neuen Grundstück das recht mir ein Wegerecht einzuklagen? Gibt es dann Erfolgschancen? Wie ist das geregelt? Sind gefangene Grundstücke zulässig???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

unify

Baurecht erlangt man nur mit gesicherter Erschließung von öffentlicher Fläche.
Dies kann durch einen eigenen Weg hergestellt werden oder aber über ein grundbuchlich gesichertes Geh-Fahr- und Leitungsrecht über fremde Grundstücke.
Das Recht muss einem gewährt werden. Sprich man hat kein Recht darauf und es ist bei Berücksichtigung Ihrer Informationen auch nicht einklagbar.
Man kann sich nur mit den Anliegern einigen und versuchen eines zu erlangen. In der Regel geht dies mit dem Kauf der benötigten Fläche oder aber der Ablösung dieser Fläche in Höhe eines m²-Preises für Bauland einher, da diese Fläche für den Besitzer so unnutzbar ist, so als hätte er es verkauft.
Sollte der Vertrag ein Baurecht mit verkauft haben, wäre zu klären, wie.Der Gang zum Rechtsanwalt /Notar nötig / wäre ratsam. Am besten mit Kaufvertrag etc. unterm Arm.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Dieses Grundstück ist ein „Hubschrauberlandeplatz“, wenn ein solcher denn genehmigungsfähig wäre! Da der Voreigentümer sich durch die Abtrennung des Vordergrundstückes und dem Versäumnis, sich selber und für jeden Rechtsnachfolger bindend und diesen in gleicher Weise weiterverpflichtend, selbst die kuriose Grundtsückssituation geschaffen hat, besteht kein Rechtsanspruch gegen die angrenzenden Anlieger auf die Einräumung eines Wegerechtes. Sie können höflich anfragen, ob jemand gegen Geld bereit ist, Ihnen ein Geh- und Fahrrecht einzuräumen. Bleibt die abschließende Frage, was Sie bewegt hat, in Kenntnis der Lagesituation einen solchen Kauf zu tätigen? Schlielich erwerben Sie ja auch kein Auto ohne Räder und Motor.

Dafür gibt es sogenanntes „Notwegerecht“, d.h. einer der Grundstücksanrainer muss den Zutritt über sein Grundstück gestatten.

MfG
Willy1301

Guten Tag,
vorab noch einmal die Bitte an alle Fragesteller im Zusammenhang mit „Bauen“: Immer das Bundesland angeben!!

Und der zweite Hinweis: Architekten dürfen nur in ganz beschränktem Umfang zum Bauen, baurecht Auskunft geben, alles andere ist Sache der Rechtsanwälte. Das trifft hier besonders deutlich auf die Frage im 3. Absatz zu.

Nach dem Baurecht müssen Grundstücke erschlossen, zugänglich sein. Sie wollen ja vielleicht nicht nur einen Weg zu Ihrem Grundstück, sondern auch noch Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen lassen (sofern sie nicht durch besondere Regelungen eigene Wegerechte haben. Das Bauordnungsrecht ist dafür z.B. gem. §1 BauO NRW nicht zuständig).
In §5 BauO NRW ist generell gefordert, dass
„(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu schaffen
1.
1.
zur Vorderseite rückwärtiger Gebäude,“
Dies hat i.d.R. öffentlich rechtlich gesichert durch Baulasten zu erfolgen, die bei solch einem wesentlichen Eingriff aber sicher -ob freiwillig oder erstritten- sicher nicht ohne finanziellen Ausgleich gewährt werden.

mfg
Eckart Schwengberg

guten Abend,
Folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen:

guten Abend,
folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen:
Die Teilung eines Grundstücks bedarf m.E. der behördlichen Genehmigung nach dem Bundesbaugesetz und evtl. eines dortigen Landesgesetzes. Sie ist kaum zu erwarten, wenn eines der durch die Teilung entstehenden Grundstücke (Bauplätze) keine Zuwegung zu einer öffentl. Straße erhält. Ohne Vorlage der Teilungsgeneh. trägt das Grundbuchamt nicht den Eigentumswechsel in das Grundbuch. Unter diesem Aspekt sollten Sie den Verkauf des „Vorderhaus-Grundstücks“ näher beleuchten, am besten durch einen Notar (da dessen Gebühren günstiger sein werden). Fragen Sie gern erneut (unter Wiederholung des genauen Vorganges).
MfG
H.G.

HALLO unify,
grundsätzlich dürfte es nach „Deutschem Recht“ keine gefangenen Grundstücke geben. Das Grundbuchamt darf keiner Teilung eines Grundstückes zustimmen, wenn es nicht öffentlich rechtlich oder privatrechtlich zugänglich ist. Wie es in deinem Falle zu einem Grundstück ohne Zugang kommen konnte, ist mir unerklärlich. M. E sind nur in der ehem. DDR sind durch unkontrollierte Bebauungen solche Fälle entstanden.
Formell gibt es ein Recht für einem Zugang (ggf. auf dem Rechtsweg) zu erzwingen. Das wird meist dann nur ein Notwegerecht sein (mind. 60 cm breit), so daß man das Grundstück nur per Fuß erreichen kann. Eine Befahrbarkeit läßt sich ohne dringenden Grund nicht erzwingen. Ohne vernünftige Erschließung wird es wohl für das Grundstück aber nie Baurecht geben können.
Du solltest dich möglichst gütlich mit dem neuen Eigentümer des davorliegenden Grundstückes einigen und versuchen, ihm ein Teilgrundstück zu einem angemessenen Preis abzukaufen. Wenn der Kauf nicht gelingt, dann versuche ein Wegerecht zu erkaufen. Dieses muss dann aber im Grundbuch als Grunddienstbarkeit oder im Baulastenverzeichnis der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, eingetragen werden.
Versucht den gütlichen Weg (Preis), der Weg für ein Notwegerecht ist langwierig und führt meist nie zu einem nachbarlichen Frieden.

mfg db

Hallo unify,

im Normalfall ist ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen und ändert sich nach Verkauf des erteilenden Wegerechtgeber nicht.

Meine erste Antwort ist leider nicht angekommen. Deswegen meine späte antwort.
Wenn Ihr Grundstück bebaut ist muss auf jeden fall beim Kauf eine Zuwegung gewährleistet sein. Haben Sie nur eine Wiese oder eine landwirdschaftlich genutzte Fläche ist das schon schwieriger. Ich kenne mich nur im BAurecht aus und bei eine bestehenden Gebäude ohne eingetragenes Wege und Leitungsrecht ist eine echte Herrausforderung für jeden REchtsanwalt. Es ist billiger und einfacher sich gütig in einem Gespräch mit dem neuen Nachbarn diesen Wegerecht zu bekommen.