Grundstücke geerbt aber habe keinen nutzen davon

HALLO

mein Problem ist folgendes mein Vater ist verstorben
und hat mir und meiner Schwester drei Grundstücke
hinterlassen.Aber er hatte nur die hälfte der grundstücke besessen also gibt es in der erbengemeinschaft jezt 4 Eigentümer die je ein Viertel
der drei grundstücke besitzen.
Da es sich hierbei um Landwirtschaftliche nutzfläche
handelt sind diese grundstücke auch nicht sehr wertvoll.
In meinen fall ca 3000 euro
Jezt das eigendliche problem.
Ich kann mit den grundstücken nichts anfangen!!
Sie werden auch nie Bebaut werde können.
Diese wiesen müssen auch laut vorgabe einmal Jährlich Gehauen werden was natürlich Kosten Verursacht.
Ich habe keine lust Jahr für Jahr nur Zahlemann dafür zu sein.
Die anderren drei Eigentümer können und möchten meinen Teil nicht Kaufen.
Was kann ich tun um diesen grundbucheintrag los zu werden?
Wer möchte schon ein viertel eins (drei) grundstückes Kaufen?

Hallo,
Ich würde in der heutigen Finanzkrise keine Grundstücke verkaufen. Das einei Mal mähen kostet nicht die Welt - alternativ würde ich die Wiese dem nächsten Pferdebesitzer zur Pacht anbieten.
MfG
Erhardstein

Hallo Brandmann,

hast Du den Spruch: „Eigentum verpflichtet“ schon mal gehört?
In dem Moment, als Du das Erbe angetreten hast, bist Du Eigentümer geworden. Mit allen Rechten und Pflichten.
Es hätte vielleicht die Möglichkeit gegeben, das Erbe auszuschlagen - aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall gewesen.

Du hast aber sicherlich Recht - Deinen Anteil möchte keiner. Wer gibt denn auch Geld aus für ein unattraktives Grundstück, welches er nur zum Teil erwerben kann.

Daher gibt es nicht viel Möglichkeiten…

  1. Entweder es verkaufen alle gemeinsam. Dann hätte man ggf. eine Chance überhaupt einen Käufer zu finden.

  2. Du könntest das Grundstück verschenken. Wenn Du jemanden findest, der gerne mal Grundbesitz hätte und sich soetwas mit Eintrag in das Grundbuch schenken lassen würde, dann könntest Du es wenigstens los werden. Allerdings vielleicht mit geringen Kosten für Dich noch verbunden. Aber wenigstens weg…

  3. Du behälst es. Zur Zeit gehen viele verunsicherte Bürger in Immobilien und Grundstücke. In einigen Jahren könnte sich der Wert des Grundstückes im Vergleich zum Euro deutlich gebessert haben. Dann könnte man nochmals über den Verkauf nachdenken.

Ok, sicher nicht das was Du hören wolltest.
Aber trotzdem schöne Weihnachten.

In der Tat, das ist wirklich ein Problem.Eine Möglichkeit den Konflikt friedlich zu lösen wäre
wenn alle Mitbesitzer Ihre Anteile zusammen verkaufen
da sonst der Wert des Grundstücks erheblich an Preis
verliert.Dies wäre ein Weg oder über einen Anwalt,der dann aber soviel kostet,daß man besser alles läßt wie es ist.Freundliche Grüße und frohe weihnachten. GB

Kenne mich in deutschem Erbrecht nicht aus. Sorry!

Hallo,

zunächst einmal die Eigentümerseite:
Du bist nicht Eigentümer eines Viertel des Grundstückes, sondern Dir und Deiner Schwester gehört zusammen die Hälfte im Rahmen einer ungeteilten Erbengemeinschaft. Ist juristisch ein wesentlicher Unterschied. So kannst Du nämlich nicht Deinen Anteil am Grundbuch verkaufen, sondern lediglich Deinen Erbanteil. Hier wird das Interesse wohl noch geringer sein…

Du kannst das Grundstück am einfachsten loswerden, wenn Du - sofern noch innerhalb der Frist - das Erbe ausschlägst. Allerdings kann man nur sein GESAMTES Erbe ausschlagen, man kann nicht sagen: Das Grundstück will ich nicht, aber die 3 gut vermieteten Mehrfamilienhäuser, die nehme ich. Aus Deinen Worten vermute ich, dass diese Lösung eher hypothetischer Natur ist.

Praxis:
Du schreibst, die anderen Miteigentümer können Deinen Teil nicht kaufen. Daraus schließe ich, dass die finanziellen Mittel begrenzt sind und man über einen Verkaufserlös nicht unglücklich wäre. Sind alle Miteigentümer mit einem Verkauf einverstanden? Dann könnt Ihr auf die Landwirte am Ort bzw. den Bauernverband (Adresse ggfs. über Landwirtschaftsamt am Landratsamt) zugehen und denen einen Kauf anbieten.

Sollte dies zu keinem positiven Ergebnis führen bzw. (ein Teil) die Miteigentümer nicht verkaufsbereit sein, so bleibt noch die Beantragung der Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Da es sich hier aber um ein Bruchteilseigentum handelt (siehe Eingangsbemerkung) bietet sich hier eine konkrete juristische Beratung, die ich nicht bieten kann, an.

Wo (in Deutschland) sind die Grundstücke?

Viele Grüße

Günter

Tut mir leid , da kann ich dir bei so einer speziellen frage auch nicht helfen leider .

MFG

Güngör

Das Problem ist, das das Grundstück auf 3.000 Euro geschätzt ist, aber niemand 3.000 Euro zahlen will

Preise regeln sich über Angebot und Nachfrage. Wenn du das Grundstück loswerden willst, muss du den Preis nehmen, der dafür verlangt wird und es ggf. sogar verschenken.

Wenn du glaubst, dass die Preissituation irgendwann besser wird, musst du abwarten und hoffen, das es besser wird. Ggf. kannst du auch die Anteile der anderen versuchen zu kaufen, um so mehr Einfluss für die Vermarktung zu bekommen. Oft muss man erst investieren, wenn man gewinnen will

Dazwischen sehe ich leider nichts, nur Wunschträume
Schönen Gruß
Helmut

Hallo,
jetzt hast Du schlechte Karten. Du hättest die Erbschaft ablehnen sollen.
Jetzt, als Erbe und Eigentümer, hast Du Rechte und Pflichten!!
So ist das!

Gruß Angelika

Hallo und entschuldigung, dass ich mich erst heute melde!

Auf Grund der Rechtschreibfehler kann ich Ihrer Mail nicht so ganz folgen!

Empfehlen würde ich Ihnen, falls es noch machbar ist, dass Erbe nicht anzunehmen, dann ist Ihr Problem gelöst!

Alternativ können Sie, wenn bei allen Beteiligten Einigkeit besteht, die Fläche / das Grundstück verpachten!

Hier bei uns werden ständig Flächen genutzt und bei den immer mehr werdenden Biogasanlagen ist zukünftig gesehen eine Verpachtung ein lukratives Zusatzeinkommen!

Ihnen ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest!

Ralf Wacker

Hallo…
Tut mir Leid, ich habe leider nicht viel Ahnung.Ich würde an Ihrer Stelle versuchen, die Grundstücke doch zu verkaufen oder notfalls zu verschenken (vielleicht auch im Internet?). Vielleicht können Sie Auskunft bei zuständigen Stellen. Haben Sie eventuell die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen?
Wünsche Ihnen noch schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen,
Delfine

Hallo Leider kann ich Dir nicht groß helfen .Ich würde es an die Wald oder an die Landwirschaftsbetriebe verkaufen auch Windenergie braucht Land tut euch zusammnen und macht Euch schlau!!

Hallo,

soviel mir bekannt ist, kann die Gemeinde das Grundstück einziehen, wenn die eigentümerverpflichtungen (mähen etc.) nicht erfüllt werden. Ist aber ggfs. günstiger als das Grundsück zu behalten.
Gruß
MB

Hast du mal daran gedacht es an jemanden zu verpachten ?

Pferdeleute zum Beispiel ?
Für den Fall dass dein Land irgendwann mal Bauland wird bekommst du da ordentlich Geld für !!

Ich kann da leider nicht helfen!