Grundstücks zusammenlegung

Guten Abend,

ich möcht gern 2 Grunstücke zusammenlegen.Das eine Grundstück ist Gartenland und ist 550m2 groß.Das zweite ist Bauland ist 250m2 groß.Beide gehören mir!!
Jetzt meine frage: was würd aus den beiden Grundstücken wenn man sie zusammenlegt Bauland oder Gartenland?!
Wer super wenn mir jemand helfen kann!!
vielen dank schon vorab

Hallo,
es ändert sich nichts, ausser dass weniger Geld in Ihrem Geldbeutel ist, da die Grundstückszusammenlegung Kosten bei Vermesser und Notar verursacht.
Ob eine Fläche bebaubar ist wird im Bebauungsplan geregelt. Wenn also für das eine Grundstück Baurecht besteht, wird es nicht automatisch auf die andere Fläche übertragen. Auch bei einer Wertschätzung müsste ein Gutachter den dann möglicherweise übergrossen Grünanteil des Grundstücks berücksichtigen, was durchaus verkaufshemmend sein könnte.

Schöne Grüsse
Christian Storch

An der Bewertung in Garten- oder Bauland ändert sich durch eine Zusammenlegung nichts. Sie haben dann statt zwei Grundstücken eben nur eins, das 800 m² groß ist.

Die Tiefe der Baulandbewertung richtet sich nach der üblichen Grundstückstiefen der Vergleichsgrundstücke, die mögliche Bebaubarkeit nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen (§30 ff BauGB).

Dirk Baumeister, Neuss

Hallo,

unabhängig davon, wer Eigentümer der Grundstücke ist, oder ob die Grundstücke zusammengelegt werden (oder nicht), die Nutzungsmöglichkeiten werden dadurch nicht geändert.
Gartenland bleibt Gartenland. Bauland lässt sich so nicht gewinnen.

Die Nutzung wird in einem Bebauungsplan festgelegt oder richtet sich nach § 34 BauGB „Unbeplanter Innenbereich“ oder § 35 „Außenbereich“.
Was in diesem Fall zutrifft ist bei der Gemeinde zu erfragen.

Rainer

Hallo
Eine Zusammenlegung ist in den meisten Fällen nicht ratsam, muss aber für den Einzelfall für sich betrachtet werden. Ist ihr Baugrundstück in einem Baugebiet sind Baugrenzen im Bebauungsplan? Starten Sie eine Bauvoranfrage und dann erfahren Sie, ob Ihr Gartengrundstück dann zum Bauland wird. Wenn Sie aber Ihre Grundstücke zusammengelegt haben und es dann an der Straße zu Bauarbeiten kommt (Sanierung usw.) werden die Anwohner an den Kosten nach Grundstücksgröße beteiligt.

Gruß Andreas

Hallo Rocker 84

das ist mit deinen Angaben nicht zu beurteilen. Es kommt darauf an, wo sich die letzte Bebauung befindet und was daran anschließt, d.h. der Außenbereich oder ein Sondergebiet für Erholung etc.
Am Besten, du gehts in deine Gemeinde oder zur zuständigen Bauaufsichtsbehörde, nimmst eine Flurkarte mit und fragst da nach einer möglichen Bebaubarkeit.

Freundliche Grüße und schöne Weihnachten
Harald

Guten Tag,

hier sollte das betreffende Planungsamt ((muss) nicht Bauordnungsamt (sein)) mal gefragt werden, das müsste ja ggf. in einem B-Plan/Entwicklungsplan geregelt sein.
Grundsätzlich kann/muss jedes Grundstück seine Eigenschaft behalten, auch wenn es zusammengelegt ist. (so, wie z.B. in Bereichen mit grossen Grundstücken selbst ohne explizite Regelung ja in der Regel nur der bebaubare Teil zum Baulandpreis bewertet wird, das restliche zu einem deutlich nidrigerem Preis.
Was, wieviel, womit bebaut werden darf, ist den Festsetzungen des B-Plans bzw. der Umgebungsbebauung zu entnehmen.
Was da überhaupt sinnvoll ist (ausser dem höheren Preis) wird sich wohl überwiegend aus der neuen Gesamtgeometrie ergeben, eine Erweiterung in der Tiefe wird kaum eine (nennenswerte) Verbesserung der Bebauungssituation bringen.

Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

Hallo Rocker84,
durch eine Verschmelzung von Grundstücken wird nicht automatisch Gartenland zu Bauland. Es ist hier zu beachten, ob die Gartenlandfläche innerhalb der Ortsgrenzen und innerhalb der vorhandenen Bebauung liegt. Sofern ein B-Plan für das betreffende Gebiet vorliegt ist zu prüfen, ob beide Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans liegen. Vielleicht ist aber auch eine Änderung der Nutzungsart möglich. Ich empfehle, mit der zuständigen Baubehörde persönlich Rücksprache zu halten.
ich hoffe, mit diesem Hinweis geholfen zu haben und wünsche viel Erfolg.
Gruß Günni27

Den baurechtlichen Begriff „Gartenland“ gibt es nicht. Hol Dir die baurechtlichen Unterlagen vom Amt z. B. Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan. Da sollte eine Nutzung vorgegeben sein, nach der Du Dich richten kannst.

Grüße Mathias

Hallo
Die Kombination mit 1/3 Bauland und 2/3 Gartenland ist für den Eigengebrauch fast ideal.
Die meisten Baugrundstücke werden nur zum Teil tatsächlich bebaut und der Rest ist Garten auf Bauland.
250 m² Grundfläche dürften für die meisten gängigen privaten Bauvorhaben genügen.
Der Status, Bauland oder Gartenland, mutiert bei einer Zusammenlegung weder in das Eine, noch in das Andere.
Ein Nachteil gegenüber reinem Bauland könnte sich nur bei einem eventuellen Verkauf ergeben.
mfg und frohe und gesegnete Weihnachten
Eberhard Noller

Hi,

sicher hat die Zusammenlegung für Dich Konsequenzen hinsichtlich Grundsteuer. Wenn Du die Grundstücke zusammenlegen willst, musst Du das bei Deinem zuständigen Grundbuchamt melden. Die werden Dir dann die entsprechende Auskunft geben können. Wenn das Gartengrundstück weiter wie bisher genutzt werden soll, dann dürfte es keine Umwidmung geben.

MfG
ISchu

hallo,
ich denke es ist und bleibt ein Gartengrundstück
aber wenn es ihnen gehört und im Bebauungsplan drin ist könnten sie es mit dem anderen Grundstück bebauen.
Besprechen Sie es mit dem zuständigen Bauamt

lg
waltsie

Hi Rocker 84!
Ich weiß nicht genau , ob ich dir helfen kann , aber ich wills versuchen , OK?
Also aus 2…mach…1!
Was spräche denn gegen ein Baugrundstück mit großem Garten?
Am besten fragst du mal auf m Katasteramt nach , ob das „Garten“-Grundstück Bauland , Bauerwartungsland ist , oder werden wird.
Grundstücksgrenzen und Baugrenzen sind unterschiedliche Paar Schuhe. Selbst wenn du ein Riesengrundstück hast , sind die Baugrenzen wesentlich kleiner.
Wie gesagt , Fragen kostet nix , gelle? also versuche beide Grundstücke zu verbinden indem du ev. Zäune vom einen zum andern Grundstück „entfriedest“!
Falls noch keine Baugrenzen auf dem Gartenteil festgelegt sind , hast du gute Chancen , die Baugrenzen zu verlegen. Nimm dir die Lagepläne zur Hand , kopieren und dann Vorschläge aufzuzeigen , wie du dir das am liebsten machen würdest.
Wenn die Baulinien schon festgelegt sind , ist es um ein Vielfaches schwerer , die Linien so zu interpolieren , zu überarbeiten. Vielleicht ist es auch dienlich , bei einer Gemeinderat-Sitzung anwesend zu sein. Da kann man sein Anliegen ja auch vortragen.
Schöner wäre es indessen , wenn du das Gartengrundstück bebaust , weil es ja auch größer ist!
Wie ich schon sagte , das sind alles Theorien.
Wenns ganz dumm kommt , bleibt es weiterhin getrennt , weil man ev. später - sollte der Grund verkauft werden - 2 eigenständige Grundstücke wahren möchte und wenn jemand ein Grundstück kaufen möchte , müsste er entweder beide kaufen ,da sie ja zusammen gelegt wurden.
Du siehst , es ist alles nicht soo einfach , wie manns gerne hätte.
Ich wünsche dir allerdings gutes Gelingen und frohes Fest. Wie gesagt , vonm Fragen ist niemend dümmer geworden , gelle?
LG Frank

Moin,
genaues weiß ich auch nicht aber die Frage dürfte sich ganz einfach mittels eines Telefinats beim Bauamt lösen lassen…

LG und ein frohes Weihnachtsfest

Hallo,
kommt auf die Deklaration des z.Z. gültigen B-Planes an.
MfG
Jambahippo

Dazu liegen die Grundstücke vermutlich nebeneinander, ansonsten wäre eine Zusammenlegung nicht möglich!? Offenbar gerade die Grenze im Bebauungsplan zwischen zwei unterschiedlich ausgewiesenen Grundstücksflächen.
Diese Frage ist örtlich abhängig und sollte von dem zuständigen Bauamt beantwortet werden.