Wir haben gemeinsam mit unserer Tochter und deren Lebensgefährten ein Grundstück erworben und sind dabei, darauf ein Doppelhaus zu bauen.
Nun haben wir die physische Teilung des Grundstücks in Angriff genommen. Vom Katasteramt wurde das Flurstück in zwei fast gleichgroße Flurstücke (A und B) geteilt und vom Grundbuchamt wurden diese neuen Flurstücke ins Grundbuch aufgenommen. Der Notar hat uns den Entwurf eines Übertragungsvertrages zugeschickt mit dem Hinweis zur steuerlichen Überprüfung, speziell wegen evtl. Schenkungssteuer.
Im Vertrag ist geregelt, dass wir unsere Miteigeigentumsanteile (50%) am Flurstück A der Kinder an diese übertragen und die Kinder ihre Miteigentumsanteile (50%) an unserem Flurstück B an uns übertragen.
Nun meine Fragen:
- Fällt im o.g. Fall Schenkungssteuer o.ä. an?
Falls das so ist:
- müssen beide Parteien Schenkungssteuer zahlen?
- wie wird der zugrundeliegende Wert ermittelt?
- Geht das Doppelhaus in die Berechnung ein und wie wird dessen Wert angesetzt, wenn der Bau noch nicht fertiggestellt ist?
Wir wissen, dass es bei Eltern und Kindern einen Freibetrag gibt, aber die Kinder sind (noch) nicht verheiratet.
Vielen Dank für jeden sachdienlichen Hinweis.