Grundstücksumschreibung zu Lebzeiten heimlich gemacht

Hallo an alle,

vielleicht kann jemand helfen?
Mein Vater hat heimlich sein Haus und Grundstücke auf meinen Bruder überschrieben.Ohne mein Wissen. Wir haben es durch Zufall erfahren.
Kann man dort was machen? Steht mir nicht mein Pflichtteil zu? Kann man diesen Einfordern auch wenn er noch lebt?

Viele Grüße

Der Begriff „heimlich“ passt hier nicht. Jeder Eigentümer darf zu Lebzeiten mit seinem Eigentum nach eigenem Gutdünken verfahren wie er will. Angebliche Ansprüche des Nachwuchses stehen dem nicht entgegen. Ein Recht darauf, über entsprechende Verfügungen informiert zu werden, besteht ebenfalls nicht. Geerbt wird erst in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt und nicht früher! D.h. hier gibt es auch keinerlei Ausgleichsansprüche zu Lebzeiten des Erblasser.

Die einzige Möglichkeit, sich einen wertmäßigen Ausgleich in einer solchen Situation zu holen besteht im Pflichtteilsergänzungsanspruch. D.h. wenn der Erblasser binnen zehn Jahre nach der Überschreibung stirbt und es dann so aussehen sollte, dass der auf einen selbst nach Gesetz oder Testament entfallende Erbteil weniger wäre als ein Pflichtteil unter Berücksichtigung des - allerdings über die zehn Jahre jährlich entsprechende reduzierten Wertes - des Grundstücks, dann kann man gegenüber dem Bruder einen entsprechenden Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen, wenn man das Erbe ausschlägt (sofern man überhaupt Erbe wird) und den Pflichtteil geltend macht.

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Da erhebt sich aber trotzdem die Frage nach der Ehefrau und Mutter der Kinder.
Ist die verstorben, wenn ja wann und die Kinder haben zu Gunsten des Vaters beide auf ihr Erbe verzichtet oder nicht.
ramses90

Nö, wenn der Vater alleiniger Eigentümer des Hausgrundstücks war - wie hier berichtet - dann ist es einzig und alleine seine Sache, wie er mit dem Haus verfährt. Da hat dann auch eine Ehefrau nichts zu melden. Wenn sie vorverstorben sein sollte, erst recht nicht. Eine Ausnahme würde es nur für den Fall eines Ehegattentestaments geben, an das der Vater durch Vorversterben der Ehefrau und mangels Öffnungsklausel gebunden wäre. Davon steht hier aber nichts.

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ja, die Frau und Mutter ist seit 30 Jahren Tod, hat auch nie im Grundbuch ect gestanden