Hallo,
Max Mustermann hat ein Schreiben von seiner Lebensversicherung bekommen,aus der er nicht ganz schlau wurde:
…„Über die garantierte Verzinsung hinaus beteiligen wir die Versicherungsnehmer an zusätzlich erwirtschafteten Überschüssen,deren Höhe nicht garantiert werden kann.
Hierzu gehören auch Grundüberschussanteile.
Sie haben mit uns vereinbart,die Grundüberschussanteile mit den Beiträgen für die Lebensversicherung zu verrechnen. Somit zahlen Sie zurzeit für Ihre Absicherung nicht den vollen Tarifbeitrag,sondern einen ermäßigten Beitrag(Inkassobeitrag).
Aufgrund der derzeitigen Situation auf dem Kapitalmarkt müssen wir die Überschussbeteiligung senken,um die zugesagten Leistungen dauerhaft erfüllen zu können.
Dadurch entfällt auch der bisher aus der Verrechnung der Grundüberschussanteile resultierende Beitragsermäßigung,so dass künftig der vereinbarte Tarifbeitrag zu zahlen ist.
Der von Ihnen gezahlte Beitrag ändert sich wie folgt…
Sie haben auch die Möglichkeit,Ihren bisher gezahlten Beitrag weiter zu entrichten. Dies führt dann zu einer reduzierten Versicherungsleistung…“
Fragen :
1.Was passiert denn jetzt mit den Grundüberschussanteilen,fallen die komplett weg oder erfolgt später eine Verrechnung?
2.Was ist der Unterschied zwischen einer „Grundüberschussbeteiligung“ und einer „Überschussbeteiligung“ ?
3.Müsste die Versicherung den Versicherten nicht im Vorfeld über die geänderten Versicherungsleistungen bei Entrichtung des bisherigen Beitrages informieren?
4.Wenn die Differenz zwischen „Beitrag bisher“ und „Beitrag alt“ 13 Prozent betragen würde,könnt man dann nicht von einer versteckten Beitragserhöhung sprechen?
5.Wenn der Vertrag 20 Jahre bestehen würde und noch eine Laufzeit von 8 Jahre hätte, würde es Sinn machen den neuen Beitragsbedingungen zuzustimmen,da 13% an Mehreigenleistung?
LG Bollfried