Hallo zusammen,
mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
Eine Person im öffentlichen Dienst möchte sich selbstständig machen. Die Zustimmung vom Chef wird aber nicht erteilt. Was würde dieser Person blühen, wenn sie dennoch das Unternehmen gründet? Oder könnte diese Person evtl. sogar einen Umweg über Familienmitglieder gehen, dass diese das Unternehmen gründen und nach der Zeit im öffentlichen Dienst würde das Unternehmen dann quasi „übernommen“ werden?! Sollten die beiden Familienmitglieder dann ein gemeinsames Konto haben?
Danke für eure Antworten
Grüße