Gründung Einzelunternehmen

Hallo zusammen,

mich würde folgender Sachverhalt interessieren:

Eine Person im öffentlichen Dienst möchte sich selbstständig machen. Die Zustimmung vom Chef wird aber nicht erteilt. Was würde dieser Person blühen, wenn sie dennoch das Unternehmen gründet? Oder könnte diese Person evtl. sogar einen Umweg über Familienmitglieder gehen, dass diese das Unternehmen gründen und nach der Zeit im öffentlichen Dienst würde das Unternehmen dann quasi „übernommen“ werden?! Sollten die beiden Familienmitglieder dann ein gemeinsames Konto haben?

Danke für eure Antworten

Grüße

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer ein Unternehmen gründet, so steht er seinem derzeitigen Arbeitgeber nicht mit seiner vollen Leistung zur Verfügung. Jedenfalls ist dies die gängige Annahme. Das kann zu einer fristlosen Kündigung führen, auch im öffentlichen Dienst. Wenn der Arbeitgeber zustimmt ist gegen so eine Geschäftsgründung nichts einzuwenden.

Viele Grüße
Selorius

Die absolut höchstzulässige Wochenarbeitszeit für Hauptbeschäftigung und Nebentätigkeit darf 60 Stunden nicht überschreiten. Wenn angenommen werden kann dass mehr als diese 60 Stunden zusammen kommen wirds eng! Abmahnung, Kündigung drohen.
Selbst erlebt!