Grüner Blechpfeil - Abbiegen

Mahlzeit,
an einer per LSA geregelten Einmündung ist auf der Seite, die nach rechts in die Seitenstraße abbiegen kann, ein grüner Blechpfeil angebracht. Von gegenüber fahren Linksabbieger bei Grün in den Einmündungsbereich ein, dann wird für die Hauptrichtung beidseitig die Ampel rot. Die restlichen Linksabbieger könnten nun eigentlich ungehindert abbiegen, aber jetzt stehen gegenüber Rechtsabbieger, die nach kurzem Stopp abbiegen dürfen. Müssen diese die Linksabbieger vorlassen oder haben die Linksabbieger tatsächlich Pech?

MfG
Marius

Moin,

Ja, das müssen die. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Grünpfeil

Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens
an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und
wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Ich war mir eben nicht sicher, ob man noch als freigegebene Verkehrsrichtung zählt, wenn die eigene Ampel nach deren Passage inzwischen rot geworden ist und sich die eigene Weiterfahrt nur durch Entgegenkommende Geradeausfahrer verzögerte.

Naja, da steht insbesondere, nicht ausschließlich.

Eigentlich kann man den Halbsatz streichen, denn da steht bereits, daß man allen anderen Vorrang gewähren muß. Der Halbsatz bekräftigt das nur nochmal für bestimmte Teilnehmer.