Liebe Experten,
über meinen bisherigen Arbeitgeber habe ich Rabatte bei einer Rentenversicherung mit BU und einer Krankenzusatzversicherung. Ich bin nun am 30.06. bei meinem Arbeitgeber ausgeschieden und habe daraufhin die Versicherung angerufen um die Änderung mitzuteilen. Der Mitarbeiter an der Hotline war aber sehr entspannt und meinte, so lange die Versicherung nicht vom Arbeitgeber informiert wird kann ich den Gruppenrabatt behalten. Nachdem beides natürlich Versicherungen sind, bei denen ich im Leistungsfall keinen Nachteil riskieren möchte, frage ich mich nun, ob die Versicherung im Leistungsfall die Leistung verweigern kann, wenn ich noch fälschlicherweise einen Gruppenrabatt in Anspruch nehme.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Michael