Gruppenrabatt bei Versicherung nach dem Ausscheiden aus der berechtigten Gruppe

Liebe Experten,

über meinen bisherigen Arbeitgeber habe ich Rabatte bei einer Rentenversicherung mit BU und einer Krankenzusatzversicherung. Ich bin nun am 30.06. bei meinem Arbeitgeber ausgeschieden und habe daraufhin die Versicherung angerufen um die Änderung mitzuteilen. Der Mitarbeiter an der Hotline war aber sehr entspannt und meinte, so lange die Versicherung nicht vom Arbeitgeber informiert wird kann ich den Gruppenrabatt behalten. Nachdem beides natürlich Versicherungen sind, bei denen ich im Leistungsfall keinen Nachteil riskieren möchte, frage ich mich nun, ob die Versicherung im Leistungsfall die Leistung verweigern kann, wenn ich noch fälschlicherweise einen Gruppenrabatt in Anspruch nehme.

Vielen Dank für Ihr Feedback.
Michael

Nein.

Nicht nachdem Du dich bereits selbst gemeldet hast und die Änderung mitgeteilt hast (schriftlich wäre aber besser als telefonisch gewesen !)

Und nachdem Du deine Unterlagen rausgesucht hast und in den AGB nachgelesen hast ob und was in so einem Fall vereinbart ist.

MfG
duck313

Hallo, solange die Versicherung sich nicht meldet und mahnt, besteht Versicherungsschutz.

Wurde die Versicherung vom Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung bezahlt oder direkt von Dir ?
Im ersten Fall müßte es schon aufgefallen sein, dass Beiträge fehlen. Also zahl weiter pünktlich. Es gibt inzwischen auch Verträge/Tarife, bei denen nach Ausscheiden der ermäßigte Beitrag weiter gilt. Also abwarten.

Viel Glück

Barmer