Bitte um Antwort zur Klärung…
Hallo Alexander und auch hallo Kubi,
bist Du Dir da bei i.A. sicher? Daß es sich so für i.V. und
ppa. verhält, ist mir klar, aber für i.A. wäre es mir neu.
Außerdem hätte ich das dann jahrelang falsch gemacht, genau
wie viele meiner Kollegen, ohne daß je jemand das mal
angemahnt hätte.
so verhält sich das auch bei mir…, darum frag ich ja…
Ich dachte immer, i.A. heißt lediglich, daß man eben nicht
selbst verantwortlich ist für den Inhalt.
Meine meinung, möglicherweise ist man auch verantwortlich für den Inhalt, der aber von oben her abgesegnet ist (siehe mein beispiel, nu schreib dem halt mal was…) und dann, wenn ich mist schreibe, da praktisch mein Chef den Kopf für hinhalten muss
Dein Posting klingt,
als ob „i.A.“ „mehr“ wäre als i.V., ich denke, es ist
umgekehrt.
*zustimm*
Also ich meine zu wissen… i. A. „im Auftrag“ bedarf nicht grundsätzlich einer Schriftlichen Bevollmächtigung, sondern heisst, dass ich für diesen „Einzelnen“ Vorgang (die eine bestimmte Bestellung z.B) den „Auftrag“ erhalten habe. Wär ja blöde, wenn ich, jedes mal, wenn ich nun so einen „Einzelauftrag“ erhalte, dazu ne schriftliche Bevollmächtigung kriegen würde (Büroarbeit ist doch schon Papierkram genug).
i.V. hingegen kann „in Vollmacht“ oder auch „in Vertretung“ heissen, wobei i.V. Schriftlich festgelegt sein muss sowohl bei Vollmacht der Handlung (z.B. Für den Bereich Einkauf, Vollmacht über Bankkonten) als auch für die Vollmacht Vertrettung (person A vertitt person B bei deren Abwesenheit).
ppa. geht übern notar und wird im Handelsregister eingetragen. Ein Prokurist darf die Firma alleine oder mit anderen bei den meisten Rechtsgeschäften vertreten. (so weiss ich z.B. dass der Prokurist ein Fahrzeug z.B. zwar kaufen darf, soll es aber auf die Firma zugelassen werden (keine GmbH) braucht er auch eine schriftliche Vollmacht für die Zulassungsstelle).
a) Ich war jahrelang in einem größeren Konzern Leiter einer
Entwickungsabteilung. Ein paar Wochen nach meiner Ernennung
erhielt ich auch die schriftliche Vollmacht ab dem Zeitpunkt
‚im Auztrag der Geschäftsleitung, Schriftverkehr mit
eingeschränktem rechtsverbindlichem Inhalt mit i.A. zu
unterschreiben‘.
Ich denke, dass das in einem Konzern eher gang und gebe ist, wo die Hirarchien anders sind, wir sind in der Firma ja nur ca 20 Leute, davon 4 im Bürobereich. Alle anderen haben gar nix zu unterschreiben.
Wir im Büro dafür umso öfter.
Es geht hier auch nicht um Millionen-Kaufverträge oder Kündigungen etc. sondern lediglich um Schreiben wie
„als Anlage übersenden wir Ihnen unser Prospekt blablabla
mfg
Firma
i.A.
Name“
oder
„wir haben am blablabla pipapo bestellt und bis heute noch keine Ware erhalten blabla, mit Welcher Lieferzeit ist zu rechnen?
mfg
Firma
i.A.
Name“
Die Frage war jetzt, muss ich sowas bei E-mail/Brief mit i. A. unterschreiben oder kann ichs weglassen!?
b) Meine Frau war viele Jahre Leiterin des Fimanzwesens in
einem großen Verlagshaus mit pro cura Vollmacht. Sie hat das
erstens so gelernt, und zweitens solche
‚i.A.‘-Bevollmächtigungen ausgestellt.
s. o.
Mehr kann ich dazu nicht sagen!
Es wäre möglich dass mit dem Autreten von ‚Wohnzimmerfirmen‘
im New-economy-boom sich die Gebräuche geändert haben!!??
Die „Wohnzimmerfirma“ in der ich arbeite gibt es seit über 20 Jahren und hat einen Namen wie „Mercedes“ im Fahrzeugbereich!
LG
Kat