Immer grüßen!
Hallo,
auch im Streitfall sollte man versuchen die fundamentales Benehmen an den Tag zu legen. Das gilt insbesondere für die Schriftform. Wie würde sonst der Schriftverkehr vor Gericht aussehen?
Aber das ist das Gute an dieser Floskel, die passt einfach auf
alles und der Empfänger wird sich auch denken können, dass sie
bestimmt nicht so freundlich sind, wie geschrieben steht. Und
zumindest kann man so beweisen, dass man selbst noch gute
Manieren hat, im Gegensatz zum Empfänger.
Dem kann ich nur zustimmen.
Ansonsten kannst du ja auch „es grüßt Sie…“ schreiben, oder
einfach nur „Gruß“ oder „Mit noch freundlichen Grüßen“ oder
„Mit Grüßen“
das wirkt alles zu persönlich, was es ja nicht soll
oder „In Erwartung einer Klärung“ oder "Auf Ihre
Antwort verbleibend"
und danach folgt IMMER „mit freundlichen Grüßen“
. „Hochachtungsvoll“ ist übrigens
gleichbedeutend mit „Leck mich am Arsch“, das ist doch auch
sehr schön verpackt 
Stimmt meistens. Wird aber in gewissen Kreisen immernoch der richtigen Bedeutung nach verwendet.
Fazit: einen Brief schließt man immer mit freundlichen Grüßen ab. Einzige Ausnahmen: bei persönlichen Briefen kann es daraus ein lieber Gruß, eine Umarmung, Kuss oder viele Grüße werden. Bei Rechnungen, bzw. deren Mahnungen braucht man gar keinen Gruß drunter zu setzen (auch kein Unterschrift).
Mit freundlichen Grüßen
Chili