Grußformel in Abmahnung, Mahnung usw

Hallo,

ich grüble gerade darüber nach, ob und welche Grußformel alternativ verwendet werden kann, wenn man sich mit den „freundlichen Grüßen“ schwer tut.

Ich habe mir die DIN schon angeschaut, wurde dabei jedoch auch nicht schlauer. Gibt es denn DIN-konforme, übliche Formulierungen?

„Hochachtungsvoll“ scheint mir veraltet, Alternativen fallen mir keine ein.

Gruß

Moin,

ich grüble gerade darüber nach, ob und welche Grußformel
alternativ verwendet werden kann, wenn man sich mit den
„freundlichen Grüßen“ schwer tut.

Dann nimm doch „mit freundlichen Flüchen“…

SCNR

Kubi

Ich kann verstehen, wenn die „freundlichen Grüße“ überhaupt nicht so gemeint sind.

Aber das ist das Gute an dieser Floskel, die passt einfach auf alles und der Empfänger wird sich auch denken können, dass sie bestimmt nicht so freundlich sind, wie geschrieben steht. Und zumindest kann man so beweisen, dass man selbst noch gute Manieren hat, im Gegensatz zum Empfänger.

Ansonsten kannst du ja auch „es grüßt Sie…“ schreiben, oder einfach nur „Gruß“ oder „Mit noch freundlichen Grüßen“ oder „Mit Grüßen“ oder „In Erwartung einer Klärung“ oder „Auf Ihre Antwort verbleibend“. „Hochachtungsvoll“ ist übrigens gleichbedeutend mit „Leck mich am Arsch“, das ist doch auch sehr schön verpackt :smile:

Immer grüßen!
Hallo,

auch im Streitfall sollte man versuchen die fundamentales Benehmen an den Tag zu legen. Das gilt insbesondere für die Schriftform. Wie würde sonst der Schriftverkehr vor Gericht aussehen?

Aber das ist das Gute an dieser Floskel, die passt einfach auf
alles und der Empfänger wird sich auch denken können, dass sie
bestimmt nicht so freundlich sind, wie geschrieben steht. Und
zumindest kann man so beweisen, dass man selbst noch gute
Manieren hat, im Gegensatz zum Empfänger.

Dem kann ich nur zustimmen.

Ansonsten kannst du ja auch „es grüßt Sie…“ schreiben, oder
einfach nur „Gruß“ oder „Mit noch freundlichen Grüßen“ oder
„Mit Grüßen“

das wirkt alles zu persönlich, was es ja nicht soll

oder „In Erwartung einer Klärung“ oder "Auf Ihre

Antwort verbleibend"

und danach folgt IMMER „mit freundlichen Grüßen“

. „Hochachtungsvoll“ ist übrigens

gleichbedeutend mit „Leck mich am Arsch“, das ist doch auch
sehr schön verpackt :smile:

Stimmt meistens. Wird aber in gewissen Kreisen immernoch der richtigen Bedeutung nach verwendet.

Fazit: einen Brief schließt man immer mit freundlichen Grüßen ab. Einzige Ausnahmen: bei persönlichen Briefen kann es daraus ein lieber Gruß, eine Umarmung, Kuss oder viele Grüße werden. Bei Rechnungen, bzw. deren Mahnungen braucht man gar keinen Gruß drunter zu setzen (auch kein Unterschrift).

Mit freundlichen Grüßen
Chili

Ansonsten kannst du ja auch „es grüßt Sie…“ schreiben, oder
einfach nur „Gruß“ oder „Mit noch freundlichen Grüßen“ oder
„Mit Grüßen“ oder „In Erwartung einer Klärung“ oder „Auf Ihre
Antwort verbleibend“. „Hochachtungsvoll“ ist übrigens
gleichbedeutend mit „Leck mich am Arsch“, das ist doch auch
sehr schön verpackt :smile:

Hallo,

das kann man auch noch steigern: „Mit vorzüglicher Hochachtung“ kenne ich auch aus Anwaltsschreiben - das ist dann das Zeichen dafür gewesen, dass man so gar keinen Respekt mehr hatte…

Schon mal den versehentlichen Rechtsschreibfehler „Hochächtungsvoll“ oder „mit Hochächtung“ erlebt?

pp

„Hochachtungsvoll“ scheint mir veraltet, Alternativen fallen
mir keine ein.

Hallo,

gerade die Tatsache, dass „Hochachtungsvoll“ so veraltet klingt, macht es zur idealen Formulierung - man kann davon ausgehen, dass einen der Unterzeichner zum Teufel wünscht, aber nix dagegen sagen.

Für besondere A-Löcher würde ich „mit besonderer Hochachtung“ wählen.

Gruss Reinhard