Gültigkeit eines Zahlungsbeleges

Hallo,

ein ehemaliger Vermieter behauptet, ihm fehle die Zahlung des Mietzinses für den Januar 2013. Diese hat ihm die Mieterin jedoch bar getätigt und ihr liegt dafür ein schriftlicher Beleg vom Vermieter vor. Darauf ist allerdings keine Unterschrift vom Vermieter drauf, sondern nur ein Briefkopf mit seiner Anschrift und seinen Kontaktdaten. Wäre ein solcher Beleg gültig?
Vielen Dank für eine Info!

h

Unterschrift vom Vermieter drauf, sondern nur ein Briefkopf
mit seiner Anschrift und seinen Kontaktdaten. Wäre ein solcher
Beleg gültig?

Ohne Unterschrift dürfte es schwer sein zu beweisen, daß der Vermieter diesen Beleg tatsächlich ausgestellt hat.
Grundsätzlich gibt es zwar keine Formvorschriften, aber im Nachhinein kann es halt immer schwierig sein, formlose Belege, Verträge etc. zu beweisen

Gruß
Edith

Und im Zweifelsfall entscheidets mal wieder ein Richter.