Hallo,
ein ehemaliger Vermieter behauptet, ihm fehle die Zahlung des Mietzinses für den Januar 2013. Diese hat ihm die Mieterin jedoch bar getätigt und ihr liegt dafür ein schriftlicher Beleg vom Vermieter vor. Darauf ist allerdings keine Unterschrift vom Vermieter drauf, sondern nur ein Briefkopf mit seiner Anschrift und seinen Kontaktdaten. Wäre ein solcher Beleg gültig?
Vielen Dank für eine Info!