Gültigkeit EU-Land-Führerschein

Kann es sein, dass jemand als schuldig gesprochen wird, der einer Person mit ausländischen Führerschein, der ihm vorgezeigt wurde - gültig und aktuell - Auto leiht, und später heisst es, dieser Person wurde die Fahrerlaubnis in D entzogen, was aber nicht in FS vermerkt ist? Im Voraus vielen Dank für jede Hilfe.

Hallo!

Nein, denn der Ausleiher kann das gar nicht überprüfen. Er muss sich den FS zeigen lassen, mehr ist nicht verlangt und mehr kann man als Laie nicht prüfen.

MfG
duck313

§ 21 StVG, z.B. bei kroatischem Führerschein!?

Nein, denn der Ausleiher kann das gar nicht überprüfen. Er
muss sich den FS zeigen lassen, mehr ist nicht verlangt und
mehr kann man als Laie nicht prüfen.

Ein so grundsätzliches Nein ist natürlich, ohne Kenntnis der näheren Details, Unsinn.

Zunächst sagt das Gesetz:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs […] zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Was der Halter für Aufwand und Verrenkungen anstellen muss, zu prüfen, ob der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt, darüber hat sich die Rechtsprechung etliche Male ausgelassen.

Wenn sich nun aber mein Kumpel, der im gleichen Dorf wie ich geboren ist und der stadtbekannter Säufer und Verkehrsrowdy ist, mein Auto ausleihen will und mir einen Führerschein aus Lettland oder Kroatien zeigt und sich damit zum Fahren legitimieren will, könnte ein Gericht durchaus kritische Fragen an den Halter stellen und diesen auch nach § 21 StVG belangen.

Insofern ist ein dogmatisches „Nein“ auf eine so pauschale Frage wenig angebracht.

Hallo,

auch ein kroatischer EU-Führerschein ist nicht nur für Otto Normalverbraucher ein gültiger Führerschein …

Selbst die Trachtengruppe schaut in die Röhre,wenn der oder die Betreffende das ganze richtig angegangen ist…

Wer natürlich so dämlich ist, kurz nach Entzug der deutschen Fahrlerlaubnis mit einem Internationalen FS hier zu fahren…Dummheit wird bestraft…*grinz*

Hallo,

Wer natürlich so dämlich ist, kurz nach Entzug der deutschen
Fahrlerlaubnis mit einem Internationalen FS hier zu
fahren…Dummheit wird bestraft…*grinz*

Ein „Internationaler Führerschein“ ist ohnehin immer nur in Verbindung mit dem nationalen Dokument gültig.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Wenn sich nun aber mein Kumpel, der im gleichen Dorf wie ich
geboren ist und der stadtbekannter Säufer und Verkehrsrowdy
ist, mein Auto ausleihen will und mir einen Führerschein aus
Lettland oder Kroatien zeigt und sich damit zum Fahren
legitimieren will, könnte ein Gericht durchaus kritische
Fragen an den Halter stellen und diesen auch nach § 21 StVG
belangen.

Kritische Fragen kann ein Gericht immer stellen. Bspw. „war Ihnen bekannt, dass Herr xy zwar im Besitz eines kroatischen Führerscheins war, ihm aber die Fahrerlaubnis jüngst entzogen wurde?“

Soll heissen, dass das Vorzeigen eines „kroatischen Führerscheins nach EU-Recht“ ausreichend ist, um von einer bestehenden Fahrerlaubnis in D auszugehen.
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fueh…

http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/auslaend…

Anders sieht es natürlich aus, wenn dem Fahrzeugbesitzer, der die Nutzung erlaubt, nähere Umstände bekannt sind, die Zweifel an der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zulassen. Weil der Bekannte bspw. ausführlich über seinen Pseudoführerschein geplappert hat. (->„Führerscheintourismus“)

Auf diesen Fall wolltest Du mutmaßlich hinweisen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Ein „Internationaler Führerschein“ ist ohnehin immer nur in Verbindung mit dem :nationalen Dokument gültig

das ist falsch…ein Internationaler Führerschein gilt in allen Ländern die dem Abkommen über den internationalen Kraftverkehr beigetreten sind.

Siehe dazu dies:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/%C3%9Cbersetzungen-EU-FS…

Hallo!

Vielleicht solltest du einfach mal zumindest den richtigen Link posten.

Gruß
Tom

Auf diesen Fall wolltest Du mutmaßlich hinweisen.

Ganz genau. Und deswegen ist ein pauschales „Nein, überhaupt kein Problem“ als Antwort schlichtweg Nonsens.

Hallo,

ich glaube, dass wir hier zwischen EU-Führerschein (bzw. Führerschein eines EU-Landes) und einem „internationalen Führerschein“. Dieser Begriff ist ohnehin etwas irreführend. Faktisch gibt es verschiedene Versionen des internationalen Führerscheins, wobei in D nur einer ausgestellt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_F%C3%BC…

Zitat: „Unter (2.4 a) erkennen die Vertragsparteien an: (…) ii) jeden internationalen Führerschein, der dem Anhang 7 entspricht, wenn er zusammen mit entsprechenden nationale Führerschein vorgelegt wird als gültig , um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu führen, das zu den Klassen gehört, für die die Führerscheine gelten, vorausgesetzt, dass die Führerscheine noch gültig sind und von einer anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete oder von einem Verband ausgestellt worden sind, der dazu von dieser anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete ermächtigt wurde““

Soll heissen, dass selbst ein belgischer Führerschein von annodazumüll in D akzeptiert wird. Gemäß der von Dir verlinkten Quelle.

Tuckert man damit aber durch einen Staat, der nicht Mitglied der EU ist, aber zu den Unterzeichnerstaaten des Wiener Übereinkommens zählt, dann benötigt man neben dem „internationalen Führerschein“ zusätzlich den nationalen seines Herkunftslandes.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Wiki ist wie immer der übliche Schrott…

Tatsache ist aber:

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente in den anderen EU-und EWR-Staaten anerkannt werden. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt

Genau das gleiche gilt auf Außereuropäischer Ebene mit dem Internationalen Führerschein.

Genau deswegen wird der Internationale Führerschien ja auch Mehrsprachig ausgestellt,damit die wichtigsten Sprachegebiete der Erde damit abgedeckt sind.

Hallo!

Etwas nicht zu wissen ist die eine Sache, aber jezt auch noch ganz offensichtlich absichtlich irgendwas zu erfinden und zu verbreiten überschreitet eigentlich schon die Grenze des Erträglichen.

Gruß
Tom

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Hallo,

Tatsache ist aber:

Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche
bisher geltenden Führerschein-Dokumente in den anderen EU-und
EWR-Staaten anerkannt werden. Es darf weder die neue
Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar
zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.
Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000
ausdrücklich bestätigt

Hatte ich daran jemals Zweifel geäußert?

Genau das gleiche gilt auf Außereuropäischer Ebene mit dem
Internationalen Führerschein.

Auf welcher Basis erfolgt diese Tatsachen behauptung? Ich erlaube mir dies anzufragen, derweil das von mir verlinkte Abkommen nicht obsolet ist. Aber ich will auf der Thematik auch nicht rumreiten, sondern werde meinen int. Führerschein und meinen nat. Führerschein mit mir führen, falls ich mal in die Verlegenheit komme, durch exotischere Staaten zu fahren.

Meine Aussage war: Ein „Internationaler Führerschein“ ist ohnehin immer nur in Verbindung mit dem nationalen Dokument gültig.

Zu Deiner gefälligen Kenntnisnahme. Art. 41 Führerschein, 2.a) "Die Vertragsparteien erkennen an:

i) jeden nationalen Führerschein, der dem Anhang 6;
ii) jeden internationalen Führerschein, der dem Anhang 7 entspricht, wenn er zusammen mit entsprechenden nationale Führerschein vorgelegt wird ;

als gültig, um auf ihrem Gebiet ein Fahrzeug zu führen, das zu den Klassen gehört, für die die Führerscheine gelten, vorausgesetzt, dass die Führerscheine noch gültig sind und von einer anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete oder von einem Verband ausgestellt worden sind, der dazu von dieser anderen Vertragspartei oder einem ihrer Teilgebiete ermächtigt wurde;"

Ergo ist meine Aussage richtig. ich hatte niemals behauptet, dass ein nationaler Führerschein allein keine Gültigkeit hätte, sondern mich nur auf den „int. Führerschein bezogen“. Wobei die Gültigkeit eines nationalen Führerschein, ausgestellt im Land X, im Land Y noch lange nicht akzeptiert werden muss. Dies erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen, Abkommen etc.

Oder habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?

Gruß
vdmaster

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