Hallo,
auch auf die Gefahr, dass es nachher heißt: „Schon wieder der Klugscheisser.“, noch einige ergänzende Anmerkungen:
Hallo,
STIMMT: Wenn der Schadensfall in die versicherte Zeit fällt
besteht Versicherungsschutz - auch bei einem gekündigten
Vertrag.
Ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht, hängt davon ab, ob es sich um einen Versicherer handelt, der nach der Kausal- oder der Folgeereignistheorie versichert. Die obige Aussage gilt in dieser Formulierung nur für Letztere!
Erst wenn
der Schaden später - also nach Ablauf - seine Ursache, dann
muss die alte Versicherung nicht mehr zahlen, dann ist die
neue DRAN***!
Lässt sich der „Schaden“ nicht jetzt schon melden? Die
KÜndigungsfrist ist ja 3 Monate bis zum
Versicherungsjahresende - also z.B. Beginn 14. Mai: dann muss
die
Kündigung bis spätestens 13.2. bei der Versicherung sein.
***Wenn direkt im Anschluss an die alte RS-Versicherung eine
neue abgeschlossen wird, denn gibt es für die
Rechtsschutzarten, die
bei der „alten“ bestanden haben, bei der neuen KEINE
Wartezeiten!
Auch hier gilt jedoch die Unterscheidung nach Kausal- und Folgeereignistheorie!
Und hier gibt´s einen Online-Rechner AUCH für Rechtsschutz:
http://www.rva24.de/go.php?pid=102974
Persönliche Anmerkung (rein subjektiv): Online-Rechner können im Allgemeinen nur zum Prämienvergleich herangezogen werden.
Da der Beitrag neben dem Vergleich der Leistungen, der Bedingungen, etc. nur eine nebengeordnete Rolle spielen sollte, halte ich persönlich Online-Rechner für kein geeignetes Werkzeug zur Entscheidungsfindung.
Nochmal: meine persönliche Meinung. Es muss jeder selbst wissen, welche Kriterien er/sie anlegt Oder wie man im Rheinland sagt: „Jeder Jeck ist anders!“
Gruß
Ruth
Viele Grüße
Frank Hackenbruch